Berufliche Aufstiegsfortbildungsförderung beantragen
Wenn Sie sich beruflich fortbilden möchten und bestimmte Voraussetzungen erfüllen, können Sie eine Aufstiegsfortbildungsförderung erhalten.
Beschreibung
Mit der Aufstiegsfortbildungsförderung, dem sogenannten Aufstiegs-BAföG, können Sie eine finanzielle Unterstützung erhalten, um sich für Fach- und Führungspositionen oder für die berufliche Selbstständigkeit zu qualifizieren. Rund 700 Fortbildungsabschlüsse einer höherqualifizierten Berufsbildung können gefördert werden, zum Beispiel:
- Meisterin oder Meister
- Fachwirtin oder Fachwirt
- Technikerin oder Techniker
- Erzieherin oder Erzieher
Sie können nur zwischen Aufstiegsfortbildungen wählen, für die Sie die berufliche Vorqualifikation besitzen.
Die berufliche Aufstiegsfortbildung kann Sie unterstützen durch:
- Beiträge zu Ihren Maßnahmekosten
- Beiträge zu Ihrem Lebensunterhalt
Sie können die Aufstiegsfortbildung in Vollzeit oder berufsbegleitend in Teilzeit absolvieren. Sie können die Unterstützung auch für mehrere Abschnitte beantragen. Ihre Fortbildung muss von einem Träger angeboten werden, der dafür geeignet ist, zum Beispiel von einem
- öffentlichen Träger,
- staatlich anerkannten Träger oder
- zertifizierten Träger.
Sie können eine Förderung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren bis zu 15.000 EUR erhalten. Die Hälfte davon ist ein Zuschuss, die andere Hälfte ein Darlehen, das Sie zurückzahlen müssen. Bei erfolgreichem Abschluss kann Ihnen ein Teil des Darlehens erlassen werden. Bei Existenzgründung kann Ihnen unter bestimmten Umständen das gesamte Darlehen erlassen werden.
Ebenso wird Ihre fachpraktische Arbeit gefördert, die Sie zum Beispiel im Rahmen der Meisterprüfung erstellen. Dafür können Sie bis zur Hälfte der notwendigen entstandenen Materialkosten erhalten, höchstens jedoch bis zu 2.000 EUR, hälftig als Zuschuss, hälftig als Darlehen.
Mit der Bewilligung der Aufstiegsfortbildungsförderung haben Sie Anspruch auf den Abschluss eines Darlehensvertrages mit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Ihr Darlehen ist während der Dauer der Fortbildung und einer anschließenden Karenzzeit von 2 Jahren zins- und tilgungsfrei.
Beiträge zum Lebensunterhalt können Sie nur beantragen, wenn Sie Ihre Fortbildung in Vollzeit absolvieren. Als Elternteil eines oder mehrerer Kinder erhalten Sie einen höheren Zuschuss. Alleinerziehende erhalten einen monatlichen Kinderbetreuungszuschlag für jedes Kind unter 14 Jahren.
Wenn Sie anderes Einkommen oder Vermögen haben, wird Ihnen dies angerechnet. Auch andere staatliche Leistungen, wie zum Beispiel Arbeitslosengeld, müssen Sie bei der Antragstellung angeben. Unterhalt, der Ihnen gezahlt wird, müssen Sie nicht zurückzahlen.
Auch als Ausländerin oder Ausländer können Sie die Aufstiegsfortbildungsförderung erhalten, wenn Sie zum Beispiel:
- Angehörige der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sind oder
- über bestimmte Aufenthaltstitel oder eine Daueraufenthaltserlaubnis verfügen oder
- sich insgesamt 3 Jahre im Inland aufgehalten haben und erwerbstätig waren.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Zuständig sind die 36 kommunalen Ausbildungsförderämter in Rheinland-Pfalz.
Zuständigkeit
Hinweise für Bernkastel-Wittlich: Spezielle Hinweise für Kreis Bernkastel-Wittlich
Antragsformulare:
https://www.aufstiegs-bafoeg.de/aufstiegsbafoeg/de/ihr-weg-zur-foerderung/antragsformulare/antragsformulare_node.html
zusätzlich für Unterhaltsleistungen in Vollzeitmaßnahmen:
Ihre Ansprechpartner:
Nachname A-Ke Frau Schiefer - Silvia.Schiefer@bernkastel-wittlich.de
Nachname Kf-Z Herr Ruppenthal - Michael.Ruppenthal@bernkastel-wittlich.de
Ihr Antrag kann schneller bearbeitet werden wenn:
- die Formulare vollständig ausgefüllt sind
- Ihre Förderungsnummer enthalten ist, falls Ihnen schon bekannt
- Unterlagen per E-Mail im PDF-Format eingereicht werden
Antragsformulare:
https://www.aufstiegs-bafoeg.de/aufstiegsbafoeg/de/ihr-weg-zur-foerderung/antragsformulare/antragsformulare_node.html
zusätzlich für Unterhaltsleistungen in Vollzeitmaßnahmen:
Ihre Ansprechpartner:
Nachname A-Ke Frau Schiefer - Silvia.Schiefer@bernkastel-wittlich.de
Nachname Kf-Z Herr Ruppenthal - Michael.Ruppenthal@bernkastel-wittlich.de
Ihr Antrag kann schneller bearbeitet werden wenn:
- die Formulare vollständig ausgefüllt sind
- Ihre Förderungsnummer enthalten ist, falls Ihnen schon bekannt
- Unterlagen per E-Mail im PDF-Format eingereicht werden
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 30 - Soziale Hilfen
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 14 20
54504 Wittlich
Öffnungszeiten
Hier finden Sie die Öffnungszeiten.
Kontakt
Kontaktperson
Herr Michael Ruppenthal
Postfachadresse
Postfach 1420
54504 Wittlich
Hausanschrift
E-Mail: Michael.Ruppenthal@Bernkastel-Wittlich.de
Telefon Festnetz: 06571 14-2278
Fax: 06571 14-42278
Frau Silvia Schiefer
Postfachadresse
Postfach 1420
54504 Wittlich
Hausanschrift
Fax: 06571 14-42290
E-Mail: Silvia.Schiefer@Bernkastel-Wittlich.de
Telefon Festnetz: 06571 14-2290
Internet
erforderliche Unterlagen
- ausgefüllter Antrag
- aktuelle Meldebescheinigung
- Nachweis über Ihre berufliche Qualifizierung, beispielsweise in Form Ihres Prüfungszeugnisses oder Hochschulabschlusses
- Bescheinigung über Ihre gesetzliche Krankenversicherung oder Versicherungsvertrag
sowie gegebenenfalls
- Rechnungskopien für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren
- Nachweise zu Kostenerstattungen
- Nachweise über Einnahmen aus Arbeitsverhältnissen, Ausbildungsvergütungen oder Unterhaltsleistungen
- Angaben zu Kindern
- Nachweise über den Erhalt von finanziellen Leistungen wie beispielsweise
- BAföG,
- Arbeitslosengeld,
- Bürgergeld,
- Rehabilitationsleistungen,
- Begabtenförderung oder Ähnliches.
- Pass oder Passersatz sowie Nachweis über Aufenthaltstitel bei nicht-deutscher Staatsangehörigkeit
- bei vorzeitig beendeten Studiengängen Exmatrikulationsbescheinigung
- Bescheinigung über den Grad der Behinderung
Voraussetzungen
- Sie besitzen die notwendige berufliche Vorqualifikation für die Qualifizierung, die Sie anstreben.
- Der Fortbildungsträger muss anerkannt sein, zum Beispiel als:
- öffentlicher Träger,
- staatlich anerkannter Träger oder
- zertifizierter Träger.
- Die Fortbildungen bereiten auf einen öffentlich-rechtlich geregelten oder diesem gleichgestellten Fortbildungsabschluss vor.
- Die Fortbildung in Vollzeit bietet
- mindestens 400 Unterrichtsstunden,
- Abschluss innerhalb von 36 Kalendermonaten und
- in der Regel mindestens 25 Unterrichtsstunden an vier Werktagen pro Woche.
- Die Fortbildung in Teilzeit bietet
- mindestens 400 Unterrichtsstunden,
- Abschluss innerhalb von 48 Kalendermonaten und
- im Durchschnitt mindestens 18 Unterrichtsstunden pro Monat.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- für Streitigkeiten über die Förderung: Je nach Bundesland können Sie entweder Widerspruch oder Klage vor dem Verwaltungsgericht erheben. Weitere Informationen finden Sie in Ihrem Bescheid.
- für Streitigkeiten aus dem Darlehensvertrag: Rechtsweg vor ordentlichem Gericht
Verfahrensablauf
- Sie beantragen die Aufstiegsfortbildungsförderung bei der zuständigen AFBG-Vollzugsstelle Ihres Wohnsitzes.
- Sie stellen den Antrag mit allen benötigten Unterlagen elektronisch oder schriftlich. In den meisten Bundesländern können Sie den Antrag auch digital stellen.
- Wenn Sie den Antrag elektronisch oder schriftlich ausfüllen:
- Sie wählen die notwendigen Formblätter aus und füllen den Antrag am Computer aus. Am Schluss des Antrags tragen Sie Ihren Namen ein.
- Sie schicken Ihren Antrag per E-Mail an die zuständige AFBG-Vollzugsbehörde oder Sie drucken den Antrag aus und senden ihn mit den erforderlichen Nachweisen per Post an Ihre zuständige AFBG-Vollzugsstelle.
- Die AFBG-Vollzugsstelle prüft Ihre Angaben, entscheidet, ob Sie eine Förderung nach dem AFBG erhalten, und schickt Ihnen einen Bescheid.
- Dem Bescheid können Sie entnehmen, ob, wie und in welcher Höhe Sie gefördert werden.
- Neben den Zuschüssen haben Sie mit der Bewilligung einen Anspruch auf den Abschluss eines Darlehensvertrages mit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).
- Ihr Darlehen ist während der Dauer der Fortbildung und einer anschließenden Karenzzeit von 2 Jahren zins- und tilgungsfrei. Das bedeutet, dass Sie erst 2 Jahre nach Ende der Fortbildung das Darlehen zurückzahlen müssen.
Fristen
Maßnahmebeitrag und Unterhaltsbeitrag müssen spätestens bis zum Ende der Maßnahme beziehungsweise bis zum Ende des jeweiligen Maßnahmeabschnitts beantragt werden. Leistungen für den Lebensunterhalt werden ab dem Monat des Unterrichtsbeginns, frühestens ab Beginn des Antragsmonats gewährt. Eine rückwirkende Bewilligung dieser Leistung ist nicht möglich.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz am 07.11.2024
Stichwörter
Geprüfter Berufsspezialist, Kostenübernahme, Technikerin, Fachwirt, Bachelor Professional, Meisterstück, Erzieherin, Selbstständigkeit, Fortbildungsförderung für Ausländerin, Darlehen, Fachwirtin, Geprüfte Berufsspezialistin, Fortbildung Teilzeit, Aufstiegsfortbildung, Unterhalt, Aufstiegsfortbildungsförderung, Fortbildung Fachkräfte, Unterhaltsbeitrag, Fortbildung nach Studium, Erstattung Lehrgangskosten, Weiterbildung, Maßnahmebeitrag, Existenzgründung, Erzieher, Fortbildung Vollzeit, Master Professional, höherqualifizierte Berufsbildung, Kostenerstattung, Lebensunterhalt, Techniker, berufliche Fortbildung, Fortbildung nach Studienabbruch, Lehrgangsgebühren, Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz, Erstattung Prüfungsgebühr, AFBG, Prüfungsgebühren, Zuschuss, Erstattung Fortbildungskosten, Führungsposition, Meisterin, Fortbildungsförderung für Ausländer, Meister, Fachkräfte, Aufstiegs-BAföG