Sondernutzung von Straßen Erlaubnis zum Anbieten von Waren oder Leistungen auf der Straße

    Sondernutzungserlaubnis auf öffentlichen Straßen und Plätzen

    Sie möchten den öffentlichen Raum gewerblich nutzen? Dann benötigen Sie eine Sondererlaubnis. 

    Beschreibung

    Sie benötigen eine Sondernutzungserlaubnis, wenn Sie öffentliche Straßen und Plätze anders als dies von dem Träger der Straßenbaulast vorgesehen ist (oder abweichend von straßenverkehrlichen Vorschriften) nutzen möchten. Das stellt eine Sondernutzung dar, die erlaubnis- und gebührenpflichtig ist.

    Sondernutzungen gewerblicher Art sind z.B.:

    • Verkaufswagen/ Verkaufsstände
    • Warenauslagestellen vor den eigenen Geschäften
    • Informationsstände
    • Werbeaufsteller/Werbetafeln
    • Straßencafé (Aufstellen von Tischen/Stühlen)
    • Fahrradständer
    • Plakatierung

    Inhalt der Erlaubnis:

    Die Sondernutzungserlaubnis wird in der Regel befristet oder auf Widerruf unter Vorbehalt einer Veränderung erteilt. Verbunden mit dieser Erlaubnis sind Auflagen, die einzuhalten sind.

    Im Rahmen von Kontrolltätigkeiten werden ungenehmigte Sondernutzungen bzw. Nichteinhaltung von Auflagen aus der Sondernutzungserlaubnis aufgenommen und entsprechende ordnungsbehördliche Maßnahmen eingeleitet (z. B. Verwarn-, Buß-, und Zwangsgeld, Ersatzvornahme).

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Für Sondernutzungen in Ortsdurchfahrten wenden Sie sich an die jeweilige Stadt- oder Gemeindeverwaltung.

    Außerhalb der Ortsdurchfahrten sind die regionalen Dienststellen des Landesbetriebs Mobilität Rheinland-Pfalz verantwortlich.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land - Ordnungs- und Sozialabteilung

    Beschreibung

    Unsere Ordnungs- und Sozialabteilung ist zuständig für:

    Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Einwohnermelde- und Passangelegenheiten, Fundwesen, Personenstands- und Staatsangehörigkeitswesen, Gewerbe und Gaststätten, Straßenverkehr, Sozialversicherung, Soziale Hilfen, Wohngeld, Leistungen für Asylbewerber, Umwelt- und Naturschutz, Landespflege

    Die Büros befinden sich im Erdgeschoß, 
    Zimmer: 108-117

    Unser Standesamt ist zuständig für:

    Eheschließungen, Geburten, Sterbefälle, Ausstellung von Personenstandsurkunden, Ehefähigkeitszeugnisse, Namenserklärungen, Vaterschaftsanerkennungen, Einbürgerungsanträge, Bestattungsgenehmigungen, Kirchenaustritte, Ahnenforschung

    Das Büro befindet sich im Erdgeschoß, 
    Zimmer: 112

    Adresse

    Hausanschrift

    Landauer Straße 18-20

    66482 Zweibrücken

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Fax: 06332 8062-999

    Telefon Festnetz: 06332 8062-0

    E-Mail: info@vgzwland.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 15.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    In den Anträgen sind der

    • Standort,
    • die Art und Dauer der Sondernutzung und
    • die Größe der benötigten Straßenflächen

    anzugeben.

    Fristen

    Erlaubnisanträge sind rechtzeitig vor Beginn der beabsichtigten Sondernutzung schriftlich zu stellen.

    Kosten

    Eine Sondernutzungserlaubnis ist gebührenpflichtig. Die Gebühr richtet sich nach der Sondernutzungsgebührenordnung der jeweiligen Gemeinde oder des Landes.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Stichwörter

    Verkaufsstände, Verkaufswagen, Werbetafeln, Plakate, Kundenstopper, Flyer, Werbeaufsteller, Außenbestuhlung, Informationsstände

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de