Sondernutzungserlaubnis auf öffentlichen Straßen und Plätzen
Sie möchten den öffentlichen Raum gewerblich nutzen? Dann benötigen Sie eine Sondererlaubnis.
Beschreibung
Sie benötigen eine Sondernutzungserlaubnis, wenn Sie öffentliche Straßen und Plätze anders als dies von dem Träger der Straßenbaulast vorgesehen ist (oder abweichend von straßenverkehrlichen Vorschriften) nutzen möchten. Das stellt eine Sondernutzung dar, die erlaubnis- und gebührenpflichtig ist.
Sondernutzungen gewerblicher Art sind z.B.:
- Verkaufswagen/ Verkaufsstände
- Warenauslagestellen vor den eigenen Geschäften
- Informationsstände
- Werbeaufsteller/Werbetafeln
- Straßencafé (Aufstellen von Tischen/Stühlen)
- Fahrradständer
- Plakatierung
Inhalt der Erlaubnis:
Die Sondernutzungserlaubnis wird in der Regel befristet oder auf Widerruf unter Vorbehalt einer Veränderung erteilt. Verbunden mit dieser Erlaubnis sind Auflagen, die einzuhalten sind.
Im Rahmen von Kontrolltätigkeiten werden ungenehmigte Sondernutzungen bzw. Nichteinhaltung von Auflagen aus der Sondernutzungserlaubnis aufgenommen und entsprechende ordnungsbehördliche Maßnahmen eingeleitet (z. B. Verwarn-, Buß-, und Zwangsgeld, Ersatzvornahme).
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Für Sondernutzungen in Ortsdurchfahrten wenden Sie sich an die jeweilige Stadt- oder Gemeindeverwaltung.
Außerhalb der Ortsdurchfahrten sind die regionalen Dienststellen des Landesbetriebs Mobilität Rheinland-Pfalz verantwortlich.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Bad Bergzabern - Abteilung 2 - Bürgerdienste
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Bitte schauen Sie auf unserer Webseite nach den aktuell geltenden Öffnungszeiten.
Kontakt
Kontaktperson
Frau Stefanie Nerding-Schütz
Postanschrift
Königstr. 61
76887 Bad Bergzabern
Gebäude: Schloss
Telefon Festnetz: 06343 701-215
Fax: 06343 701-705
E-Mail: ordnungsamt@vgbza.de
Herr Jürgen Pfalzgraf
Postanschrift
Königstraße 61
76887 Bad Bergzabern
Gebäude: Schloss
Fax: 06343 701-705
Telefon Festnetz: 06343 701-214
E-Mail: ordnungsamt@vgbza.de
Internet
Formulare
Ausnahmegenehmigung für die Benutzung Fußgängerzone (DIN A4)
Verkehr - Sondernutzungserlaubnis öffentlicher Fläche (DIN A4)
Kreisverwaltung Südliche Weinstraße - Straßenverkehr und Kfz-Zulassungsstelle (Ref. 33)
Adresse
Postanschrift
An der Kreuzmühle 2
76829 Landau in der Pfalz
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 17:30 Uhr Bitte beachten Sie, dass eine Terminvereinbarung unbedingt erforderlich ist.
Kontakt
Kontaktperson
Frau Lena Klein
Postanschrift
An der Kreuzmühle 2
76829 Landau in der Pfalz
Telefon Festnetz: 06341 940-592
Internet
erforderliche Unterlagen
In den Anträgen sind der
- Standort,
- die Art und Dauer der Sondernutzung und
- die Größe der benötigten Straßenflächen
anzugeben.
Fristen
Erlaubnisanträge sind rechtzeitig vor Beginn der beabsichtigten Sondernutzung schriftlich zu stellen.
Kosten
Eine Sondernutzungserlaubnis ist gebührenpflichtig. Die Gebühr richtet sich nach der Sondernutzungsgebührenordnung der jeweiligen Gemeinde oder des Landes.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Informationsstände, Werbeaufsteller, Verkaufsstände, Plakate, Werbetafeln, Verkaufswagen, Kundenstopper, Flyer, Außenbestuhlung