Sondernutzung von Straßen Erlaubnis zum Anbieten von Waren oder Leistungen auf der Straße

    Sondernutzungserlaubnis zum Anbieten von Waren und Leistungen auf öffentlichen Flächen beantragen

    Wenn Sie auf öffentlichen Flächen Waren und Leistungen anbieten wollen, müssen Sie eine Sondernutzungserlaubnis beantragen.

    Beschreibung

    Öffentliche Straßen, Wege oder Plätze sind dem Gemeingebrauch gewidmet. Dies bedeutet, dass diese Flächen für jede Person zugänglich sind und von der Allgemeinheit genutzt werden können, ohne dass dafür besondere Genehmigungen oder Einschränkungen erforderlich sind.

    Wenn Sie auf öffentlichen Flächen Waren oder Dienstleistungen anbieten wollen, stellt dies eine Sondernutzung des öffentlichen Raumes dar. Sie müssen hierfür vorab eine Genehmigung (Sondernutzungserlaubnis) bei der zuständigen Stelle beantragen.

    Hinweise für Worms: Gestattungen - Nutzungen / Überbauungen von öffentlichen Verkehrsflächen (z.B. Wärmedämmung)

    Die Abt. 6.6 erstellt Gestattungsverträge, die für die Nutzung bzw. Überbauung von öffentlichen Verkehrsflächen erforderlich sind. Ein Gestattungsvertrag ist erforderlich beispielsweise für Wärmedämmungen, Bordsteinabsenkungen, Baustellenzufahrten und zeitlich begrenzte Nutzung von öffentlichen Grundstücken.

    Hinweise für Worms: Gestattungen - Nutzungen / Überbauungen von öffentlichen Verkehrsflächen (z.B. Wärmedämmung)

    Die Abt. 6.6 erstellt Gestattungsverträge, die für die Nutzung bzw. Überbauung von öffentlichen Verkehrsflächen erforderlich sind. Ein Gestattungsvertrag ist erforderlich beispielsweise für Wärmedämmungen, Bordsteinabsenkungen, Baustellenzufahrten und zeitlich begrenzte Nutzung von öffentlichen Grundstücken.

    Hinweise für Worms: Verkehrsbehördliche Angelegenheiten

    ACHTUNG: Aufgrund stark erhöhtem Arbeitsaufkommen werden Antragsteller für Sondernutzungen (z.B. Straßensperrungen, Gehwegsperrungen oder Parkplatzsperrungen für Umzüge, Baumaßnahmen, Schwerlastverkehr etc.) gebeten, sehr frühzeitig ihre Anträge zu stellen. Bearbeitungszeiten können derzeit länger als gewöhnlich beanspruchen.

    ACHTUNG: Aufgrund stark erhöhtem Arbeitsaufkommen werden Antragsteller für Sondernutzungen (z.B. Straßensperrungen, Gehwegsperrungen oder Parkplatzsperrungen für Umzüge, Baumaßnahmen, Schwerlastverkehr etc.) gebeten, sehr frühzeitig ihre Anträge zu stellen. Bearbeitungszeiten können derzeit länger als gewöhnlich beanspruchen.

    Hinweise für Worms: Gestattungsverträge

    Abschluss und Verwaltung von Gestattungsverträgen zur Nutzung stadteigener, fiskalischer Grundstücke

    Abschluss und Verwaltung von Gestattungsverträgen zur Nutzung stadteigener, fiskalischer Grundstücke

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Für Sondernutzungen in Ortsdurchfahrten wenden Sie sich an die jeweilige Stadt- oder Gemeindeverwaltung.

    Außerhalb der Ortsdurchfahrten sind die regionalen Dienststellen des Landesbetriebs Mobilität Rheinland-Pfalz verantwortlich.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Worms - Abteilung 3.06 Straßenverkehrsangelegenheiten

    Beschreibung

    Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    ACHTUNG: Aufgrund stark erhöhtem Arbeitsaufkommen werden Antragsteller gebeten, sehr frühzeitig ihre Anträge einzureichen. Bearbeitungszeiten können derzeit länger als gewöhnlich beanspruchen.

    Adresse

    Hausanschrift

    Folzstraße 5

    67547 Worms

    Bereich 3 - Sicherheit und Ordnung. Bürgerrathaus

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Vorsprachen nur mit Terminvereinbarung möglich. Montag, Mittwoch, Donnerstag 14:00 Uhr - 16:00 Uhr Vorsprachen nur mit Terminvereinbarung möglich.  

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 07.08.2024

    Technisch geändert am 16.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020

    Stadtverwaltung Worms - Abteilung 6.6 Verkehrsinfrastruktur und Mobilität

    Beschreibung

    Die Abteilung Verkehrsinfrastruktur und Mobilität gehört zum Bereich 6 ? Stadtentwicklung, Planen und Bauen und ist zuständig für die Erhaltung und den Neu- und Ausbau sämtlicher Straßen, Radwege und Fußgängerbereiche im Stadtgebiet Worms (ausgeschlossen sind Bundesstraßen) sowie für die den Straßenverkehr betreffenden notwendigen Anlagen wie Beleuchtung, Lichtsignalanlagen, Beschilderung, Zentrale Koordinierungsstelle für Straßenaufbrüche, Ausbau- und Erschließungsbeiträge etc.

    Kontakt-E-Mails:

    strassenunterhaltung@worms.de

    verkehrstechnik@worms.de

    strassenbau@worms.de

    koordinierungsstelle@worms.de 

    gestattungen@worms.de

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 2

    67547 Worms

    Rathaus Altbau (Hagenstraße). Besucheradresse & Postanschrift:

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag Geschlossen Nur nach Terminvereinbarung!  

    Kontakt

    E-Mail: verkehrsinfrastruktur@worms.de

    Telefon Festnetz: +49 6241 853-6601

    Fax: +49 6241 853-6699

    Kontaktperson

    Internet

    Formulare

    Antrag auf Gestattung der Nutzung öffentlicher Flächen

    Version

    Technisch erstellt am 08.08.2024

    Technisch geändert am 16.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020

    Stadtverwaltung Worms - Abteilung 7.01 Grundstücke und Stadtentwicklung

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 2

    67547 Worms

    Rathaus

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag 14:00 Uhr - 16:00 Uhr  

    Kontakt

    Kontaktperson

    • Herr Thomas Vester (Sachbearbeiter)

      Telefon Festnetz: +49 6241 853-7114

      Fax: +49 6241 853-7099

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 08.08.2024

    Technisch geändert am 14.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020

    erforderliche Unterlagen

    • Formloser Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis
    • Unterlagen, welche die Art und den Umfang der Sondernutzung darlegen (zum Beispiel eine Skizze mit Angabe der Maße)

    Gegebenenfalls müssen Sie weitere Unterlagen vorlegen. Sie werden im Laufe des Verfahrens entsprechend von der zuständigen Stelle informiert.

    Voraussetzungen

    • Sie schränken die Sicherheit des Verkehrs nicht ein.
    • Sie beeinträchtigen die Leichtigkeit des Verkehrsflusses nicht unverhältnismäßig.
    • Sie beeinträchtigen den Gemeingebrauch nicht unverhältnismäßig.
    • Sie beeinträchtigen Wegebestandteile nicht unverhältnismäßig.
    • Sie schränken Belange der Umwelt nicht unverhältnismäßig ein.
    • Sie schränken städtebauliche Belange nicht unverhältnismäßig ein.
    • Sie schränken öffentliche Belange einschließlich der Erzielung von Einnahmen auf Grund der Wegenutzung nicht unverhältnismäßig ein.
    • Sie schränken öffentliche oder private Rechte Dritter nicht unverhältnismäßig ein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    • Sie reichen Ihren Antrag mit den notwendigen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
    • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls fehlende Unterlagen oder Informationen bei Ihnen nach.
    • Die zuständige Stelle informiert Sie schriftlich über die Entscheidung.

    Fristen

    Keine. Die Erlaubnis muss Ihnen vorliegen, bevor Sie mit der Sondernutzung beginnen.

    Bearbeitungsdauer

    : Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Art und dem Umfang Ihres Antrages, sowie von der Qualität der eingereichten Unterlagen.

    Kosten

    Es fällt eine Gebühr für die Erteilung der Erlaubnis an. Zudem können Gebühren für die Benutzung der Fläche anfallen. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach Art, Umfang und Ort der Sondernutzung.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt folgende Hinweise:                

    Auch wenn alle tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen vorliegen, haben Sie keinen Anspruch auf die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis. Die zuständige Stelle entscheidet im eigenen Ermessen über Ihren Antrag.

    Die zuständige Stelle erteilt Ihnen die Sondernutzungserlaubnis in der Regel befristet und mit einem Widerrufsvorbehalt. Dies bedeutet, dass die erteilte Erlaubnis zurückgezogen werden kann. Die Erlaubnis wird in der Regel mit Auflagen versehen, die Sie erfüllen müssen.

    Die zuständige Stelle kann von Ihnen verlangen, dass Sie für die Beseitigung von Schäden, die durch Ihre Sondernutzung entstehen, bezahlen. Die zuständige Stelle kann hierzu auch eine Vorauszahlung oder die Hinterlegung einer Geldsumme als Sicherheit von Ihnen verlangen.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch erstellt am 27.02.2009

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Stichwörter

    Kundenstopper, Plakate, Verkaufswagen, Verkaufsstände, Informationsstände, Flyer, Außenbestuhlung, Werbeaufsteller, Werbetafeln

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020