Sondernutzungserlaubnis auf öffentlichen Straßen und Plätzen
Sie möchten den öffentlichen Raum gewerblich nutzen? Dann benötigen Sie eine Sondererlaubnis.
Beschreibung
Sie benötigen eine Sondernutzungserlaubnis, wenn Sie öffentliche Straßen und Plätze anders als dies von dem Träger der Straßenbaulast vorgesehen ist (oder abweichend von straßenverkehrlichen Vorschriften) nutzen möchten. Das stellt eine Sondernutzung dar, die erlaubnis- und gebührenpflichtig ist.
Sondernutzungen gewerblicher Art sind z.B.:
- Verkaufswagen/ Verkaufsstände
- Warenauslagestellen vor den eigenen Geschäften
- Informationsstände
- Werbeaufsteller/Werbetafeln
- Straßencafé (Aufstellen von Tischen/Stühlen)
- Fahrradständer
- Plakatierung
Inhalt der Erlaubnis:
Die Sondernutzungserlaubnis wird in der Regel befristet oder auf Widerruf unter Vorbehalt einer Veränderung erteilt. Verbunden mit dieser Erlaubnis sind Auflagen, die einzuhalten sind.
Im Rahmen von Kontrolltätigkeiten werden ungenehmigte Sondernutzungen bzw. Nichteinhaltung von Auflagen aus der Sondernutzungserlaubnis aufgenommen und entsprechende ordnungsbehördliche Maßnahmen eingeleitet (z. B. Verwarn-, Buß-, und Zwangsgeld, Ersatzvornahme).
Hinweise für Ludwigshafen am Rhein: Sondernutzung von öffentlichen Verkehrsflächen beantragen
Für das Aufstellen von Blumenkübeln auf Gehwegen ist der Bereich Straßenverkehr zuständig
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Für Sondernutzungen in Ortsdurchfahrten wenden Sie sich an die jeweilige Stadt- oder Gemeindeverwaltung.
Außerhalb der Ortsdurchfahrten sind die regionalen Dienststellen des Landesbetriebs Mobilität Rheinland-Pfalz verantwortlich.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Ludwigshafen - Tiefbau-Sondernutzung
Adresse
Lieferanschrift
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 21 12 25
67012 Ludwigshafen am Rhein
Öffnungszeiten
Nach Vereinbarung per Telefon oder E-Mail.
Kontakt
Internet
Stadtverwaltung Ludwigshafen - Straßenverkehr: Container
Adresse
Postfachadresse
Postfach 21 12 25
67012 Ludwigshafen am Rhein
Hausanschrift
Lieferanschrift
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr Donnerstag 08:00 bis 12:00 Uhr 14:00 bis 18:00 Uhr
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
In den Anträgen sind der
- Standort,
- die Art und Dauer der Sondernutzung und
- die Größe der benötigten Straßenflächen
anzugeben.
Hinweise für Ludwigshafen am Rhein: Sondernutzung von öffentlichen Verkehrsflächen beantragen
Formulare
Hinweise für Ludwigshafen am Rhein: Sondernutzungserlaubnis auf öffentlichen Straßen und Plätzen
- 1) Antrag auf Sondernutzung zum Anbieten von Waren und Leistungen
- 3) Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für die Nutzung öffentlicher Verkehrsflächen
- 2) Antrag auf Genehmigung zur Aufstellung von Fahrradständern, Pflanzkübeln und Müllboxen
- 4) Ausnahmegenehmigung zum Befahren der Fußgängerzone in Ludwigshafen
Fristen
Erlaubnisanträge sind rechtzeitig vor Beginn der beabsichtigten Sondernutzung schriftlich zu stellen.
Hinweise für Ludwigshafen am Rhein: Sondernutzung von öffentlichen Verkehrsflächen beantragen
Der Antrag sollte spätestens drei Wochen vor der geplanten Sondernutzung eingereicht werden.
Kosten
Eine Sondernutzungserlaubnis ist gebührenpflichtig. Die Gebühr richtet sich nach der Sondernutzungsgebührenordnung der jeweiligen Gemeinde oder des Landes.
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40 EURO pro Container
Für die Inanspruchnahme des öffentlichen Verkehrsraumes (Sondernutzung) wird ab einem Zeitraum von mehr als 72 Std. eine Gebühr in Höhe der
Sondernutzungssatzung in der aktuellen Fassung erhoben. Ein eigener Antrag ist dafür nicht erforderlich.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Verkaufsstände, Verkaufswagen, Werbetafeln, Plakate, Kundenstopper, Flyer, Werbeaufsteller, Außenbestuhlung, Informationsstände