Sondernutzung von Straßen Erlaubnis zum Anbieten von Waren oder Leistungen auf der Straße

    Sondernutzungserlaubnis auf öffentlichen Straßen und Plätzen

    Sie möchten den öffentlichen Raum gewerblich nutzen? Dann benötigen Sie eine Sondererlaubnis. 

    Beschreibung

    Sie benötigen eine Sondernutzungserlaubnis, wenn Sie öffentliche Straßen und Plätze anders als dies von dem Träger der Straßenbaulast vorgesehen ist (oder abweichend von straßenverkehrlichen Vorschriften) nutzen möchten. Das stellt eine Sondernutzung dar, die erlaubnis- und gebührenpflichtig ist.

    Sondernutzungen gewerblicher Art sind z.B.:

    • Verkaufswagen/ Verkaufsstände
    • Warenauslagestellen vor den eigenen Geschäften
    • Informationsstände
    • Werbeaufsteller/Werbetafeln
    • Straßencafé (Aufstellen von Tischen/Stühlen)
    • Fahrradständer
    • Plakatierung

    Inhalt der Erlaubnis:

    Die Sondernutzungserlaubnis wird in der Regel befristet oder auf Widerruf unter Vorbehalt einer Veränderung erteilt. Verbunden mit dieser Erlaubnis sind Auflagen, die einzuhalten sind.

    Im Rahmen von Kontrolltätigkeiten werden ungenehmigte Sondernutzungen bzw. Nichteinhaltung von Auflagen aus der Sondernutzungserlaubnis aufgenommen und entsprechende ordnungsbehördliche Maßnahmen eingeleitet (z. B. Verwarn-, Buß-, und Zwangsgeld, Ersatzvornahme).

    Hinweise für Ludwigshafen am Rhein: Sondernutzung von öffentlichen Verkehrsflächen beantragen

    Für das Aufstellen von Blumenkübeln auf Gehwegen ist der Bereich Straßenverkehr zuständig

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Für Sondernutzungen in Ortsdurchfahrten wenden Sie sich an die jeweilige Stadt- oder Gemeindeverwaltung.

    Außerhalb der Ortsdurchfahrten sind die regionalen Dienststellen des Landesbetriebs Mobilität Rheinland-Pfalz verantwortlich.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Ludwigshafen - Tiefbau-Sondernutzung

    Adresse

    Lieferanschrift

    Bismarckstraße 25

    67059 Ludwigshafen am Rhein

    Hausanschrift

    Rheinuferstraße 9

    67061 Ludwigshafen am Rhein

    Postfachadresse

    Postfach 21 12 25

    67012 Ludwigshafen am Rhein

    Öffnungszeiten

    Nach Vereinbarung per Telefon oder E-Mail.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 621 504-6619

    Fax: +49 621 504-3290

    E-Mail: 4-14@ludwigshafen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 03.06.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadtverwaltung Ludwigshafen - Straßenverkehr: Container

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 21 12 25

    67012 Ludwigshafen am Rhein

    Hausanschrift

    Achtmorgenstraße 9

    67065 Ludwigshafen am Rhein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Lieferanschrift

    Bismarckstraße 25

    67059 Ludwigshafen am Rhein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr Donnerstag 08:00 bis 12:00 Uhr 14:00 bis 18:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 621 504-3749

    Fax: +49 621 504-3791

    E-Mail: 2-15@ludwigshafen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 03.06.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    In den Anträgen sind der

    • Standort,
    • die Art und Dauer der Sondernutzung und
    • die Größe der benötigten Straßenflächen

    anzugeben.

    Hinweise für Ludwigshafen am Rhein: Sondernutzung von öffentlichen Verkehrsflächen beantragen

    Formulare

    Fristen

    Erlaubnisanträge sind rechtzeitig vor Beginn der beabsichtigten Sondernutzung schriftlich zu stellen.

    Hinweise für Ludwigshafen am Rhein: Sondernutzung von öffentlichen Verkehrsflächen beantragen

    Der Antrag sollte spätestens drei Wochen vor der geplanten Sondernutzung eingereicht werden.

    Kosten

    Eine Sondernutzungserlaubnis ist gebührenpflichtig. Die Gebühr richtet sich nach der Sondernutzungsgebührenordnung der jeweiligen Gemeinde oder des Landes.

    Hinweise für Ludwigshafen am Rhein: Sondernutzung von öffentlichen Verkehrsflächen beantragen

    40 EURO pro Container

    Für die Inanspruchnahme des öffentlichen Verkehrsraumes (Sondernutzung) wird ab einem Zeitraum von mehr als 72 Std. eine Gebühr in Höhe der

    Sondernutzungssatzung in der aktuellen Fassung erhoben. Ein eigener Antrag ist dafür nicht erforderlich.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Stichwörter

    Verkaufsstände, Verkaufswagen, Werbetafeln, Plakate, Kundenstopper, Flyer, Werbeaufsteller, Außenbestuhlung, Informationsstände

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de