Sondernutzungserlaubnis auf öffentlichen Straßen und Plätzen
Sie möchten den öffentlichen Raum gewerblich nutzen? Dann benötigen Sie eine Sondererlaubnis.
Beschreibung
Sie benötigen eine Sondernutzungserlaubnis, wenn Sie öffentliche Straßen und Plätze anders als dies von dem Träger der Straßenbaulast vorgesehen ist (oder abweichend von straßenverkehrlichen Vorschriften) nutzen möchten. Das stellt eine Sondernutzung dar, die erlaubnis- und gebührenpflichtig ist.
Sondernutzungen gewerblicher Art sind z.B.:
- Verkaufswagen/ Verkaufsstände
- Warenauslagestellen vor den eigenen Geschäften
- Informationsstände
- Werbeaufsteller/Werbetafeln
- Straßencafé (Aufstellen von Tischen/Stühlen)
- Fahrradständer
- Plakatierung
Inhalt der Erlaubnis:
Die Sondernutzungserlaubnis wird in der Regel befristet oder auf Widerruf unter Vorbehalt einer Veränderung erteilt. Verbunden mit dieser Erlaubnis sind Auflagen, die einzuhalten sind.
Im Rahmen von Kontrolltätigkeiten werden ungenehmigte Sondernutzungen bzw. Nichteinhaltung von Auflagen aus der Sondernutzungserlaubnis aufgenommen und entsprechende ordnungsbehördliche Maßnahmen eingeleitet (z. B. Verwarn-, Buß-, und Zwangsgeld, Ersatzvornahme).
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Für Sondernutzungen in Ortsdurchfahrten wenden Sie sich an die jeweilige Stadt- oder Gemeindeverwaltung.
Außerhalb der Ortsdurchfahrten sind die regionalen Dienststellen des Landesbetriebs Mobilität Rheinland-Pfalz verantwortlich.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Westerburg - 2 - Abteilung Soziales, Ordnung, Bildung und Kultur
Adresse
Postanschrift
Neumarkt 1
56457 Westerburg
Gebäude: Rathaus
Kontakt
Telefon Festnetz: 02663 291-0
Fax: 02663 291-333
E-Mail: KFZ-Zulassungsstelle@VG-Westerburg.de
E-Mail: Standesamt@VG-Westerburg.de
E-Mail: Oeffentliche-Einrichtungen@VG-Westerburg.de
E-Mail: Einwohnermeldeamt@VG-Westerburg.de
E-Mail: Kultur@VG-Westerburg.de
E-Mail: Jugendpflege@VG-Westerburg.de
E-Mail: Brandschutz@VG-Westerburg.de
E-Mail: Schulverwaltung@VG-Westerburg.de
E-Mail: Ordnungsamt@VG-Westerburg.de
E-Mail: Kindertagesstaetten@VG-Westerburg.de
E-Mail: Versicherungsamt@VG-Westerburg.de
E-Mail: Sozialamt@VG-Westerburg.de
Formulare
Ausnahmegenehmigung
Weitere Informationen
- Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Gewerbeordnung
- Einwohner- und Meldewesen, Fundbüro
- Personenstandswesen und Staatsangehörigkeit
- Straßenverkehr, Überwachung
- Kraftfahrzeugzulassung
- Kindergärten, Kindertagesstätten
- Schulen, Kultur
- Sport, Einrichtungen der Dorfgemeinschaft
- Jugendpflege u. Jugendfreizeit
- Soziale Aufgaben u. Rentenberatung
- Zweckverband Stöffelpark
- Fremdenverkehr u. Tourismusförderung
- Brandschutz, Techn. Hilfe, Zivil- und Katastrophenschutz
- Asylangelegenheiten
Verbandsgemeinde Westerburg - Straßenverkehrsamt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo - Di 08.00 - 12.00 Uhr 14.00 - 16.00 Uhr Mi 08.00 - 12:00 Uhr Do 08.00 - 12.00 Uhr 14.00 - 18.00 Uhr Fr 08.00 - 12.00 Uhr
Kontakt
Internet
Formulare
Ausnahmegenehmigung
erforderliche Unterlagen
In den Anträgen sind der
- Standort,
- die Art und Dauer der Sondernutzung und
- die Größe der benötigten Straßenflächen
anzugeben.
Fristen
Erlaubnisanträge sind rechtzeitig vor Beginn der beabsichtigten Sondernutzung schriftlich zu stellen.
Kosten
Eine Sondernutzungserlaubnis ist gebührenpflichtig. Die Gebühr richtet sich nach der Sondernutzungsgebührenordnung der jeweiligen Gemeinde oder des Landes.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Verkaufsstände, Verkaufswagen, Werbetafeln, Plakate, Kundenstopper, Flyer, Werbeaufsteller, Außenbestuhlung, Informationsstände