Ausnahmegenehmigung zum Anbieten von Waren und Leistungen auf der Straße beantragen
Wenn Sie auf öffentlichen Flächen Waren und Leistungen anbieten wollen, müssen Sie eine Sondernutzungserlaubnis beantragen.
Beschreibung
Öffentliche Straßen, Wege oder Plätze sind dem Gemeingebrauch gewidmet. Dies bedeutet, dass diese Flächen für jede Person zugänglich sind und von der Allgemeinheit genutzt werden können, ohne dass dafür besondere Genehmigungen oder Einschränkungen erforderlich sind.
Wenn Sie auf öffentlichen Flächen Waren oder Dienstleistungen anbieten wollen, stellt dies eine Sondernutzung des öffentlichen Raumes dar. Sie müssen hierfür vorab eine Genehmigung (Sondernutzungserlaubnis) bei der zuständigen Stelle beantragen.
Online-Dienste
- Alzey (Landkreis Alzey-Worms, Rheinland-Pfalz)
- Bad Neuenahr-Ahrweiler (Landkreis Ahrweiler, Rheinland-Pfalz)
- Bitburg (Landkreis Eifelkreis Bitburg-Prüm, Rheinland-Pfalz)
- Böhl-Iggelheim (Landkreis Rhein-Pfalz-Kreis, Rheinland-Pfalz)
- Frankenthal (Pfalz) (Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Aar-Einrich (Landkreis Rhein-Lahn-Kreis, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Annweiler am Trifels (Landkreis Südliche Weinstraße, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Bad Bergzabern (Landkreis Südliche Weinstraße, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Bad Hönningen (Landkreis Neuwied, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Bernkastel-Kues (Landkreis Bernkastel-Wittlich, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Bruchmühlbach-Miesau (Landkreis Kaiserslautern, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Freinsheim (Landkreis Bad Dürkheim, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Gau-Algesheim (Landkreis Mainz-Bingen, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Hamm (Sieg) (Landkreis Altenkirchen (Westerwald), Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Herrstein-Rhaunen (Landkreis Birkenfeld, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Höhr-Grenzhausen (Landkreis Westerwaldkreis, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Jockgrim (Landkreis Germersheim, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Landau-Land (Landkreis Südliche Weinstraße, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Lauterecken-Wolfstein (Landkreis Kusel, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Lingenfeld (Landkreis Germersheim, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Maifeld (Landkreis Mayen-Koblenz, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Mendig (Landkreis Mayen-Koblenz, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Montabaur (Landkreis Westerwaldkreis, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Pirmasens-Land (Landkreis Südwestpfalz, Rheinland-Pfalz)
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- Gemeindeverband Rengsdorf-Waldbreitbach (Landkreis Neuwied, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Rheinauen (Landkreis Rhein-Pfalz-Kreis, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Rhein-Nahe (Landkreis Mainz-Bingen, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Römerberg-Dudenhofen (Landkreis Rhein-Pfalz-Kreis, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Simmern-Rheinböllen (Landkreis Rhein-Hunsrück-Kreis, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Thaleischweiler-Wallhalben (Landkreis Südwestpfalz, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Traben-Trarbach (Landkreis Bernkastel-Wittlich, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Unkel (Landkreis Neuwied, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Waldfischbach-Burgalben (Landkreis Südwestpfalz, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Weißenthurm (Landkreis Mayen-Koblenz, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Wörrstadt (Landkreis Alzey-Worms, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Zweibrücken-Land (Landkreis Südwestpfalz, Rheinland-Pfalz)
- Hatzenbühl (Landkreis Germersheim, Rheinland-Pfalz)
- Idar-Oberstein (Landkreis Birkenfeld, Rheinland-Pfalz)
- Jockgrim (Landkreis Germersheim, Rheinland-Pfalz)
- Landkreis Vulkaneifel (Rheinland-Pfalz)
- Mayen (Landkreis Mayen-Koblenz, Rheinland-Pfalz)
- Morbach (Landkreis Bernkastel-Wittlich, Rheinland-Pfalz)
- Mutterstadt (Landkreis Rhein-Pfalz-Kreis, Rheinland-Pfalz)
- Neupotz (Landkreis Germersheim, Rheinland-Pfalz)
- Neuwied (Landkreis Neuwied, Rheinland-Pfalz)
- Rheinzabern (Landkreis Germersheim, Rheinland-Pfalz)
- Sinzig (Landkreis Ahrweiler, Rheinland-Pfalz)
- Speyer (Rheinland-Pfalz)
alternativ geben Sie bitte im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein, um den zuständigen Online-Dienst in diesem Abschnitt anzuzeigen
Zuständigkeit
Für Sondernutzungen in Ortsdurchfahrten wenden Sie sich an die jeweilige Stadt- oder Gemeindeverwaltung.
Außerhalb der Ortsdurchfahrten sind die regionalen Dienststellen des Landesbetriebs Mobilität Rheinland-Pfalz verantwortlich.
Ansprechpartner
Für Rheinland-Pfalz wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
- Formloser Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis
- Unterlagen, welche die Art und den Umfang der Sondernutzung darlegen (zum Beispiel eine Skizze mit Angabe der Maße)
Gegebenenfalls müssen Sie weitere Unterlagen vorlegen. Sie werden im Laufe des Verfahrens entsprechend von der zuständigen Stelle informiert.
Voraussetzungen
- Sie schränken die Sicherheit des Verkehrs nicht ein.
- Sie beeinträchtigen die Leichtigkeit des Verkehrsflusses nicht unverhältnismäßig.
- Sie beeinträchtigen den Gemeingebrauch nicht unverhältnismäßig.
- Sie beeinträchtigen Wegebestandteile nicht unverhältnismäßig.
- Sie schränken Belange der Umwelt nicht unverhältnismäßig ein.
- Sie schränken städtebauliche Belange nicht unverhältnismäßig ein.
- Sie schränken öffentliche Belange einschließlich der Erzielung von Einnahmen auf Grund der Wegenutzung nicht unverhältnismäßig ein.
- Sie schränken öffentliche oder private Rechte Dritter nicht unverhältnismäßig ein.
Handlungsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
Verfahrensablauf
- Sie reichen Ihren Antrag mit den notwendigen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
- Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls fehlende Unterlagen oder Informationen bei Ihnen nach.
- Die zuständige Stelle informiert Sie schriftlich über die Entscheidung.
Fristen
Keine. Die Erlaubnis muss Ihnen vorliegen, bevor Sie mit der Sondernutzung beginnen.
Bearbeitungsdauer
: Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Art und dem Umfang Ihres Antrages, sowie von der Qualität der eingereichten Unterlagen.
Kosten
Es fällt eine Gebühr für die Erteilung der Erlaubnis an. Zudem können Gebühren für die Benutzung der Fläche anfallen. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach Art, Umfang und Ort der Sondernutzung.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt folgende Hinweise:
Auch wenn alle tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen vorliegen, haben Sie keinen Anspruch auf die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis. Die zuständige Stelle entscheidet im eigenen Ermessen über Ihren Antrag.
Die zuständige Stelle erteilt Ihnen die Sondernutzungserlaubnis in der Regel befristet und mit einem Widerrufsvorbehalt. Dies bedeutet, dass die erteilte Erlaubnis zurückgezogen werden kann. Die Erlaubnis wird in der Regel mit Auflagen versehen, die Sie erfüllen müssen.
Die zuständige Stelle kann von Ihnen verlangen, dass Sie für die Beseitigung von Schäden, die durch Ihre Sondernutzung entstehen, bezahlen. Die zuständige Stelle kann hierzu auch eine Vorauszahlung oder die Hinterlegung einer Geldsumme als Sicherheit von Ihnen verlangen.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Werbetafeln, Plakate, Kundenstopper, Werbeaufsteller, Verkaufswagen, Informationsstände, Flyer, Verkaufsstände, Außenbestuhlung