Spielhallenerlaubnis beantragen
Sie brauchen eine Erlaubnis zum gewerbsmäßigen Betrieb einer Spielhalle.
Beschreibung
Wenn Sie gewerbsmäßig eine Spielhalle oder ein Unternehmen betreiben wollen, das sich ausschließlich oder überwiegend mit der Aufstellung von Spielgeräten oder der Veranstaltung anderer Spiele beschäftigt, benötigen Sie eine Erlaubnis.
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Zuständigkeit
Zuständige Stellen in Rheinland-Pfalz sind: Gemeindeverwaltung der verbandsfreien Gemeinde, die Verbandsgemeindeverwaltung sowie in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung.
Sie können sich auch an den Einheitlicher Ansprechpartner in Verwaltungsangelegenheiten wenden.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Oberes Glantal - 3.1 - Service-Zentrum/Soziale Angelegenheiten
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Rathausstraße 8
66901 Schönenberg-Kübelberg
Öffnungszeiten
Montag - Freitag 08:30 - 12:00 Montag - Mittwoch 14:00 - 16:00 Donnerstag 14:00 - 18:00
Kontakt
Internet
Formulare
Antragsformular Aufstellerlaubnis
Geeignetheitsbestätigung - Spielgerät - Antrag (DIN A4)
Anträge auf Erteilung einer Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle oder eines ähnlichen Unternehmens - Antrag: Natürliche Person
Anträge auf Erteilung einer Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle oder eines ähnlichen Unternehmens - Antrag: Juristische Person
Weitere Informationen
Sachgebiet 3.1.1 Service-Zentrum, Bürgerbüro
Sachgebiet 3.1.2 Kinder, Jugend und Senioren
Sachgebiet 3.1.3 Schulen, Weiterbildung, Volkshochschule
Sachgebiet 3.1.4 Freizeit und Sport
Sachgebiet 3.1.5 Soziales, Sozialversicherung
Verbandsgemeinde Oberes Glantal - 3.2 - öffentliche Sicherheit und Ordnung
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Rathausstraße 8
66901 Schönenberg-Kübelberg
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Montag - Freitag 08:30 - 12:00 Montag - Mittwoch 14:00 - 16:00 Donnerstag 14:00 - 18:00
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Kontaktperson
Herr Sascha Faber
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Telefon Festnetz: 06373 504-230
Fax: 06373 504-22100
E-Mail: s.faber@vgog.de
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Antragsformular Aufstellerlaubnis
Geeignetheitsbestätigung - Spielgerät - Antrag (DIN A4)
Anträge auf Erteilung einer Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle oder eines ähnlichen Unternehmens - Antrag: Natürliche Person
Anträge auf Erteilung einer Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle oder eines ähnlichen Unternehmens - Antrag: Juristische Person
Weitere Informationen
Sachgebiet 3.2.1 Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Straßenverkehrsbehörde
Sachgebiet 3.2.2 Brandschutz, Zivil- und Katastrophenschutz
Verbandsgemeinde Oberes Glantal - 3.1.1.1 Bübü Glan-Münchweiler
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66901 Schönenberg-Kübelberg
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Telefon Festnetz: 06373 504-228
Fax: 06373 504-22100
Telefon Festnetz: 06373 504-227
Telefon Festnetz: 06373 504-226
E-Mail: bb-gm@vgog.de
Internet
Formulare
Antragsformular Aufstellerlaubnis
Geeignetheitsbestätigung - Spielgerät - Antrag (DIN A4)
Anträge auf Erteilung einer Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle oder eines ähnlichen Unternehmens - Antrag: Natürliche Person
Anträge auf Erteilung einer Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle oder eines ähnlichen Unternehmens - Antrag: Juristische Person
Verbandsgemeinde Oberes Glantal - 3.1.1.2 Bübü Schönenberg-Kübelberg
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Telefon Festnetz: 06373 504-211
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Fax: 06373 504-22222
Telefon Festnetz: 06373 504-210
Telefon Festnetz: 06373 504-212
E-Mail: bb@vgog.de
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Antragsformular Aufstellerlaubnis
Geeignetheitsbestätigung - Spielgerät - Antrag (DIN A4)
Anträge auf Erteilung einer Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle oder eines ähnlichen Unternehmens - Antrag: Natürliche Person
Anträge auf Erteilung einer Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle oder eines ähnlichen Unternehmens - Antrag: Juristische Person
Verbandsgemeinde Oberes Glantal - 3.1.1.3 Bübü Waldmohr
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Rathausstraße 8
66901 Schönenberg-Kübelberg
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Fax: 06373 504-22100
Telefon Festnetz: 06373 504-221
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Formulare
Geeignetheitsbestätigung - Spielgerät - Antrag (DIN A4)
Antragsformular Aufstellerlaubnis
Anträge auf Erteilung einer Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle oder eines ähnlichen Unternehmens - Antrag: Natürliche Person
Anträge auf Erteilung einer Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle oder eines ähnlichen Unternehmens - Antrag: Juristische Person
erforderliche Unterlagen
Zur Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit:
- Führungszeugnis
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
- Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis
Zur Überprüfung der Geeignetheit des Aufstellungsortes:
- Grundriss für die Betriebsräume (für gewerbsmäßigen Betrieb einer Spielhalle)
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Aufzählung nicht abschließend ist. Im Rahmen der Überprüfung Ihres Einzelfalles können weitere Unterlagen von der zuständigen Stelle benötigt werden.
Voraussetzungen
Voraussetzung für die Erlaubnis ist die gewerberechtliche Zuverlässigkeit des Antragstellers
Die für den Spielhallenbetrieb bestimmten Räume müssen nach ihrer Lage und Beschaffenheit geeignet sein, d.h. den polizeilichen und baurechtlichen Vorgaben entsprechen.
Seit dem 1.7.2012 ist eine glücksspielrechtliche Erlaubnis für die Errichtung und den Betrieb einer Spielhalle Bestandteil der Erlaubnis nach der Gewerbeordnung und wird von der hierfür zuständigen (Gewerbe-) Behörde mit erteilt (Konzentrationswirkung). Die zuständige Erlaubnisbehörde beteiligt dazu die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion und holt deren Genehmigung/Zustimmung ein.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Die Erteilung einer Erlaubnis ist gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühr wird auf der Grundlage des Landesgebührengesetzes Rheinland-Pfalz in Verbindung mit der Landesverordnung über die Gebühren der Behörden der Wirtschaftsverwaltung (Besonderes Gebührenverzeichnis) festgesetzt sowie der Landesverordnung über die Gebühren für Amtshandlungen im Bereich des Glücksspielwesens.
Hinweise (Besonderheiten)
Diese Erlaubnis ist personen- und gebäudebezogen, so dass Sie auch dann eine auf Ihre Person lautende Spielhallenerlaubnis benötigen, wenn Sie eine bereits bestehende Spielhalle von jemand anderem übernehmen wollen. Sollten Sie selbst Aufsteller der Spielgeräte sein, so benötigen Sie zusätzlich eine Aufstellerlaubnis nach § 33c Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) sowie eine Geeignetheitsbestätigung nach § 33c Abs. 3 GewO.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
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