Betrieb von zulassungsfreien Fahrzeugen Erlaubnis

    Betriebserlaubnis für ein zulassungsfreies Fahrzeug beantragen

    Wenn für Ihr zulassungsfreies Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung existiert, müssen sie die Erteilung einer Betriebserlaubnis beantragen, bevor das Fahrzeug zum Straßenverkehr zugelassen werden kann.

    Beschreibung

    Die Allgemeine Betriebserlaubnis wird für reihenweise zu fertigende oder gefertigte Fahrzeuge dem Hersteller, nach einer auf seine Kosten vorgenommenen Prüfung, allgemein erteilt.

    Eine Einzelbetriebserlaubnis (EBE) wird immer dann benötigt, wenn ein Fahrzeug einzeln oder in Kleinserienproduktion hergestellt wurde, es sich um ein selbst konstruiertes Fahrzeug handelt oder es ohne EG-Typgenehmigung aus dem Ausland importiert wurde. Auch ein schon stillgelegtes Fahrzeug, das nach Ablauf von sieben Jahren aus dem Verkehrsregister gelöscht wurde und eine neue Zulassung erhalten soll, benötigt zwingend eine Einzelbetriebserlaubnis. Die Einzelbetriebserlaubnis wird von der örtlich zuständigen Zulassungsbehörde für ein einzelnes Fahrzeug erteilt und gilt nur für dieses.

    Für Fahrzeuge, die nicht zu einem genehmigten Typ gehören, muss die Betriebserlaubnis beantragt werden. Die Betriebserlaubnis bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich zeitlich begrenzt oder entzogen wird, bis zur endgültigen Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs wirksam. Wann die Betriebserlaubnis erlischt, regeln § 19 Absatz 2 und Absatz 3 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung. Werden Änderungen vorgenommen, durch die

    1. die Fahrzeugart geändert wird,

    2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist (technische Mängel) oder

    3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird,

    erlischt die Betriebserlaubnis.

    Hinweise für Worms: Kfz-Zulassungsstelle (Kfz An-, Ab- und Ummeldung - nicht in den Außenstellen)

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    (0 62 41) 8 53 - 3730, -3732, 3733 sowie die Zentrale Nr. (0 62 41) 853 - 0

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    Verlust und Diebstahl Fahrzeugdokumente

    Wiederzulassung auf gleichen Halter

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    zuständige Stelle

    Kreisverwaltungen und Stadtverwaltungen der kreisfreien bzw. teilweise auch der großen kreisangehörigen Städte.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Worms - Abteilung 3.07 Bürgerservicebüro

    Beschreibung

    Im Bürgerservicebüro können Sie folgendes in Anspruch nehmen: alle Services der Kfz-Zulassungsstelle (nur in der Hauptstelle Folzstraße: Fahrzeug an-, ab-, ummelden usw.) sowie des Meldewesens und Passwesens, Beglaubigungen und einiges mehr (in der Hauptstelle und in den Außenstellen). Eine Übersicht über alle Dienstleistungen finden Sie weiter unten.

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    Öffnungszeiten Hauptstelle Folzstraße (Vorsprache nur mit Termin!)

    • Montag - Freitag 07:15 bis 12:00 Uhr
    • Montag - Donnerstag 13:00 bis 17:00 Uhr

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    In folgenden Stadtteilen werden alle Dienstleistungen des Bürgerservicebüros angeboten (außer der Zulassung von Fahrzeugen). Anmeldungen aus dem Ausland sind in den Außenstellen ausgeschlossen. 
    Es sind nur Kartenzahlungen möglich!

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    Fax Bürgerservicebüro: (0 62 41) 8 53 - 37 99 
    Fax Kfz-Zulassung: (0 62 41) 8 53 - 37 98

      Adresse

      Hausanschrift

      Postanschrift Folzstraße 5

      67547 Worms

      Abteilung 3.07 - Bürgerservicebüro. Hauptstelle: Folzstraße 5 (Außenstellen in Horchheim: Alter Marktplatz 1, Neuhausen: Kirchgasse 7, Rheindürkheim: Eduard-Paret-Straße 25, Pfeddersheim: Schlossstraße 48)

      Öffnungszeiten

      Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag 07:15 Uhr - 12:00 Uhr Hauptstelle; Vorsprache nur mit Terminvereinbarung möglich! Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag 13:00 Uhr - 17:00 Uhr Hauptstelle; Vorsprache nur mit Terminvereinbarung möglich! Freitag 07:15 Uhr - 12:00 Uhr Hauptstelle; Vorsprache nur mit Terminvereinbarung möglich!

      Kontakt

      Internet

      Version

      Technisch geändert am 12.06.2024

      Sprachversion

      Deutsch

      Sprache: de

      Englisch

      Sprache: en

      Sprachbezeichnung nativ: English

      erforderliche Unterlagen

      • Ausweisdokument
      • technische Daten des Fahrzeugs
      • eventuelle Beschränkungen der Betriebserlaubnis
      • bei kennzeichenpflichtigen Fahrzeugen:
      •  Zulassungsbescheinigung Teil I, ehemals Fahrzeugschein
      • Nachweis über gültige Hauptuntersuchung
      •  ggf. Versicherungsnachweis/Kennzeichen
      • bei nicht kennzeichenpflichtigen Fahrzeugen:
      • formlose Bestätigung der Verkehrssicherheit von einer fachkundigen Stelle, z.B. Kfz-Werkstatt oder Sachverständiger, inkl. Beschreibung des Fahrzeugs (Hersteller, Fahrgestellnummer)
      • Nachweis des Eigentums, z. B. Kaufvertrag oder Rechnung, jeweils im Original
      • Vollgutachten einer Prüfstelle, wenn der Hersteller nicht mehr existiert

      Hinweise für Worms: Kfz-Zulassungsstelle (Kfz An-, Ab- und Ummeldung - nicht in den Außenstellen)

        Formulare

        Formulare vorhanden: Ja

        Schriftform erforderlich: Nein

        Formlose Antragsstellung möglich: Ja

        Persönliches Erscheinen nötig: Nein

        Voraussetzungen

        Ein selbst konstruiertes Fahrzeug oder der Import eines Fahrzeugs, welches noch nie im europäischen Wirtschaftsraum (EWG) homologiert wurde, soll in Deutschland zum Verkehr auf öffentlichen Straßen zugelassen werden. Der geschäftsfähige Antragsteller ist über das Fahrzeug verfügungsberechtigt oder ist vom Verfügungsberechtigten beauftragt.

        Rechtsgrundlage(n)

        Rechtsbehelf

        Klage vor dem Verwaltungsgericht

        Verfahrensablauf

        Der geschäftsfähige Antragsteller weist seine Verfügungsberechtigung über das Fahrzeug oder seine Beauftragung nach. Er beantragt bei der örtlich zuständigen Zulassungsbehörde die Zulassung seines Fahrzeugs zum Verkehr auf öffentlichen Straßen. Sofern alle Unterlagen vorliegen, lässt die Zulassungsbehörde das Fahrzeug zu, teilt ihm ein Kennzeichen zu und fertigt die Zulassungsbescheinigungen Teil I und Teil II aus. Nach Abstempelung der Kennzeichenschilder ist der Zulassungsvorgang abgeschlossen.

        Fristen

        Es sind keine Fristen zu beachten.

        Bearbeitungsdauer

        Der Zeitablauf der Bearbeitung des Antrags auf Erteilung der Betriebserlaubnis ist von den Umständen des jeweiligen Einzelfalls abhängig.

        Kosten

        Tarifstellen 227.1 GebOSt oder 227.2 GebOSt

        39,50 bis 55,60 Euro

        Hinweise für Worms: Kfz-Zulassungsstelle (Kfz An-, Ab- und Ummeldung - nicht in den Außenstellen)

        Preisanpassungen zum 1.9.2023:
        Ab 1.9.2023 erhöhen sich die Gebühren für Kfz-Dienste!

        Hinweise (Besonderheiten)

        Für Fahrzeuge, insbesondere Mopeds mit einer Bauartgenehmigung des Kraftfahrzeugtechnischen Amtes der DDR (KTA) können Sie Ersatzpapiere auch über das Kraftfahrt-Bundesamt erhalten.

        Gültigkeitsgebiet

        Rheinland-Pfalz

        Fachliche Freigabe

        Fachlich freigegeben am 21.06.2024

        Version

        Technisch geändert am 26.06.2024

        Stichwörter

        Zulassungsfreies Fahrzeug, Fahrzeugzulassungsverordnung, Betriebserlaubnis

        Sprachversion

        Englisch

        Sprache: en

        Sprachbezeichnung nativ: English

        Deutsch

        Sprache: de