Ausbildungsförderung Beratung
Ausbildungsförderung beraten
Beschreibung
Sie können Ihre Ausbildung oder Ihr Studium nicht selbst finanzieren und möchten sich über die Fördermöglichkeiten nach dem Bundesausbildungsbeihilfegesetz (BAföG) beraten lassen?
Das für Sie zuständige Amt für Ausbildungsförderung berät Sie und Ihre Eltern umfassend über individuelle Fördermöglichkeiten nach landes- und bundesrechtlichen Vorschriften.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Mayen-Koblenz - Referat 5.2.54 / Hilfe zur Pflege, Soziale Sonderleistungen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Servicezeiten: Montag bis Freitag 8.30 bis 12 Uhr ab 12 Uhr nur nach Terminvereinbarung
Kontakt
Fax: 0261 35860
Telefon Festnetz: 0261 108-0
Kontaktperson
Wohngeldstelle
Aufstiegs-BAföG
BAföG
Hilfe zur Pflege in Einrichtungen
Hilfe zur Pflege außerhalb von Einrichtungen
Hausanschrift
Fax: 0261 1088309
Telefon Festnetz: 0261 108-309
E-Mail: Hilfe_zur_Pflege_ausserhalb_von_Einrichtungen@kvmyk.de
Bestattungskosten
Landespflegegeld/Landesblindengeld
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
keine
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Schule, Hochschulstudium, BAföG, Studium