Bildungsabschlüsse ausländisch
Beschreibung
Ein ausländischer Hochschulgrad kann in der verliehenen Form unter Angabe der verleihenden Hochschule geführt werden. Die verliehene Form ist hierbei die Form, die dem Wortlaut der Verleihungsurkunde entspricht. Eine Umwandlung des ausländischen Hochschulgrades in einen entsprechenden inländischen Grad ist grundsätzlich nicht zulässig.
Bei Graden aus der EU kann in der Regel die Angabe der verleihenden Hochschule entfallen; für bestimmte Doktorgrade gelten abweichende privilegierende Regelungen.
Unter welchen Voraussetzungen und in welcher Form ein ausländischer Grad geführt werden darf, regelt das rheinland-pfälzischen Hochschulgesetz im Sinne einer gesetzlichen Allgemeingenehmigung. Die Führungsvoraussetzungen sind vom Gradinhaber eigenständig zu überprüfen.
Eine formale Anerkennung des Hochschulgrades oder Hochschulabschlusses findet nicht statt.
Eine Umwandlung des ausländischen Hochschulabschlusses bei materieller Gleichwertigkeit in einen entsprechenden inländischen Grad erfolgt nur für Spätaussiedler und Spätaussiedlerinnen.
Zuständigkeit
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Worms - Abteilung 3.03 Ausländerwesen
Beschreibung
Bis auf Weiteres nur EC-Kartenzahlung möglich!
Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Wegen stark erhöhtem Arbeitsaufkommen und knapper Personalressourcen beträgt die Wartezeit für einen Termin derzeit 8 bis 10 Wochen. Anträge werden nach Eingangsdatum bearbeitet. Von telefonischen Rückfragen bitten wir abzusehen. Durch die Vielzahl von Anrufen müssen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter immer wieder die gerade bearbeiteten Vorgänge unterbrechen. Dies führt zu Verzögerungen bei der Antragsbearbeitung. Wir bitten um Verständnis.
++ Ukrainer-Aufenthaltserlaubnis bis 2025 verlängert: Mit der Ukrainer-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung werden Aufenthaltserlaubnisse zum vorübergehenden Schutz, die am 01.02.2024 noch gültig sind, automatisch bis zum 04.03.2025 verlängert. Diese wurden und werden gemäß § 24 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz für Menschen gewährt, die anlässlich des Krieges in der Ukraine nach Deutschland einreisen. Für die Verlängerung müssen die Geflüchtete die zuständige Ausländerbehörde nicht aufsuchen. ++
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag, Mittwoch, Donnerstag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Vorsprache nur mit Terminvereinbarung Montag, Mittwoch, Donnerstag 14:00 Uhr - 16:00 Uhr Vorsprache nur mit Terminvereinbarung Dienstag, Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Vorsprache nur mit Terminvereinbarung  
Kontakt
E-Mail: auslaenderbehoerde@worms.de
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Doktorgrad, Anerkennungsverfahren, akademischer Grad, akademischer Titel, Doktortitel