Denkmalpflege
Die Bewahrung unseres kulturellen Erbes als Teil der Geschichte ist eine Aufgabe des Staates.
Beschreibung
Die historisch gewachsenen Kulturlandschaften, Städte und Orte bedeuten für unser Leben und das nachfolgender Generationen Möglichkeiten, sich individuell zu entfalten und sich mit dem Land zu identifizieren. Sie sind ein Stück Heimat.
Dieses kulturelle Erbe, Zeugnis unserer Geschichte, zu bewahren, ist auch Aufgabe des Staates.
Diese Verpflichtung des Staates bedeutet auch, dass er gestaltend bei Fragen der Denkmalpflege eingreift. Er wird seiner Verantwortung durch den Schutz der Denkmale vor unangemessenen Veränderungen, die ihren historischen Aussagewert zerstören, gerecht. Er hilft Denkmaleigentümern durch Steuererleichterungen und finanzielle Zuwendungen den denkmalpflegerischen Mehraufwand für das Kulturdenkmal zu tragen, und er berät sie bei der fachgerechten Erhaltung.
Hinweise für Eifelkreis Bitburg-Prüm: Spezielle Hinweise für Kreis Eifelkreis Bitburg-Prüm
Der Eifelkreis Bitburg-Prüm besitzt, trotz aller Verluste bedingt durch den Zweiten Weltkrieg und den Jahrzehnten des Wiederaufbaus, eine ganze Anzahl weitgehend ungestört erhaltender Ortsbilder mit ihrer charakteristischen ländlichen Architektur. Sie werden geprägt von einer Vielzahl der charakteristischen Bauernhöfe vom Typ des "Trierer Einhauses" aus dem späten 18. und 19. Jahrhundert. Mit ihnen bilden zahlreiche Dorfkirchen, Burgen, Wegekreuze, archäologische Zeugnisse und zum Teil überregional bedeutende Schlossbauten eine lebendige Kulturlandschaft.
Der Eifelkreis Bitburg-Prüm besitzt, trotz aller Verluste bedingt durch den Zweiten Weltkrieg und den Jahrzehnten des Wiederaufbaus, eine ganze Anzahl weitgehend ungestört erhaltender Ortsbilder mit ihrer charakteristischen ländlichen Architektur. Sie werden geprägt von einer Vielzahl der charakteristischen Bauernhöfe vom Typ des "Trierer Einhauses" aus dem späten 18. und 19. Jahrhundert. Mit ihnen bilden zahlreiche Dorfkirchen, Burgen, Wegekreuze, archäologische Zeugnisse und zum Teil überregional bedeutende Schlossbauten eine lebendige Kulturlandschaft.
Zuständigkeit
Erster Ansprechpartner ist in der Regel die untere Denkmalschutzbehörde, die bei den Kreisverwaltungen und den Verwaltungen der kreisfreien Städte angesiedelt ist.
Weitere Informationen sowie Adressen von Ansprechpartnern erhalten Sie auf den Internetseiten der Landesdenkmalpflege.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Eifelkreis Bitburg-Prüm - Kreisentwicklung (Amt 04)
Adresse
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Montag bis Mittwoch 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Herr Detlef Kleintitschen
Frau Jacqueline Krakau
Internet
Voraussetzungen
Kulturdenkmäler sind Gegenstände aus vergangener Zeit, die
- Zeugnisse, insbesondere des geistigen oder künstlerischen Schaffens, des handwerklichen oder technischen Wirkens oder historischer Ereignisse und Entwicklungen,
- Spuren oder Überreste menschlichen Lebens oder kennzeichnende Merkmale der Städte und Gemeinden und
- an deren Erhaltung und Pflege oder deren wissenschaftlicher Erforschung und Dokumentation aus geschichtlichen, wissenschaftlichen, künstlerischen oder städtebaulichen Gründen ein öffentliches Interesse besteht.
Kulturdenkmäler stehen kraft Gesetzes unter Schutz, d.h. einer gesonderten behördlichen Unterschutzstellung bedarf es nicht. Maßgeblich für die Unterschutzstellung ist aber nur die Denkmaleigenschaft, auch wenn das Objekt nicht auf der Liste enthalten ist.
Hinweise für Eifelkreis Bitburg-Prüm: Spezielle Hinweise für Kreis Eifelkreis Bitburg-Prüm
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Eifelkreis Bitburg-Prüm: Spezielle Hinweise für Kreis Eifelkreis Bitburg-Prüm
Denkmalliste Eifelkreis Bitburg-Prüm
Grundlage für die aktuelle Liste unseres Landkreises ist eine flächendeckende Begutachtung des gesamten baulichen Bestandes im Eifelkreis Bitburg-Prüm zwischen den Jahren 1985 und 1999. Die umfangreiche Dokumentation zur Inventarisation ist im Rahmen der Denkmaltopographie der Bundesrepublik Deutschland in folgenden Bänden erschienen:
Band 9.1 Verbandsgemeinden Kyllburg und Speicher
ISBN 3-88462-091-9 leider vergriffen
Band 9.2. Stadt Bitburg, Verbandsgemeinden Bitburg-Land und Irrel
ISBN 3-88462-132-7 Preis € 49,–
Band 9.3 Verbandsgemeinden Arzfeld, Neuerburg und Prüm
ISBN 3-88462-170-X Preis € 49,–
Die Schriften können über den Buchhandel bezogen werden.
Denkmalliste Eifelkreis Bitburg-Prüm
Grundlage für die aktuelle Liste unseres Landkreises ist eine flächendeckende Begutachtung des gesamten baulichen Bestandes im Eifelkreis Bitburg-Prüm zwischen den Jahren 1985 und 1999. Die umfangreiche Dokumentation zur Inventarisation ist im Rahmen der Denkmaltopographie der Bundesrepublik Deutschland in folgenden Bänden erschienen:
Band 9.1 Verbandsgemeinden Kyllburg und Speicher
ISBN 3-88462-091-9 leider vergriffen
Band 9.2. Stadt Bitburg, Verbandsgemeinden Bitburg-Land und Irrel
ISBN 3-88462-132-7 Preis € 49,-
Band 9.3 Verbandsgemeinden Arzfeld, Neuerburg und Prüm
ISBN 3-88462-170-X Preis € 49,-
Die Schriften können über den Buchhandel bezogen werden.
Hinweise (Besonderheiten)
Die Denkmalpflege unterteilt sich hauptsächlich in
- Baudenkmalpflege
- Bodendenkmalpflege – Sie kümmert sich um Archäologie und Paläontologie (Fossilien)
Hinweise für Eifelkreis Bitburg-Prüm: Spezielle Hinweise für Kreis Eifelkreis Bitburg-Prüm
Steuervergünstigung Kulturdenkmal
Veränderungen (wie z.B. Umgestaltung, Abbruch, Änderung des Erscheinungsbildes etc.) an einem geschützten Kulturdenkmal bedürfen vor Beginn der Maßnahme grundsätzlich eine Genehmigung der Unteren Denkmalschutzbehörde. Instandsetzungen hingegen sind der Unteren Denkmalschutzbehörde vor Beginn der Maßnahme anzuzeigen (§ 13 Denkmalschutzgesetz). In diesem Zusammenhang können Sie eine Steuererleichterung für die geplanten Maßnahmen beantragen. Als Eigentümer eines Kulturdenkmals genießen Sie steuerliche Erleichterungen. Zusammengefasste Informationen finden Sie im Merkblatt Steuererleichterungen.
Wichtig ist die Anzeige vor Beginn der Maßnahme:
Um für die im Rahmen der geplanten Maßnahme entstehenden Aufwendungen, die steuerlichen Vergünstigungen für Baudenkmäler (§§ 7i, 10 f, 10 g bzw. 11b Einkommenssteuergesetz – EStG) in Anspruch nehmen zu können, muss die Maßnahme mit dem Vordruck Eigentümererklärung der Generaldirektion Kulturelles Erbe (GDKE) angezeigt werden.
Ausstellung einer Bescheinigung nach Beendigung der Maßnahme:
Nach Beendigung der Maßnahmen werden die Originalrechnungen bei der GDKE mit dem Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung (gem. §§ 7i, 10f, 10g, 11 b und 52 Abs. 21 Satz 7 EStG) eingereicht. Die Bescheinigung ist gebührenpflichtig. Die Gebühr beträgt je nach Prüfungsaufwand 10 – 600 €.
Ressourcenschonung / erneuerbare Energien
Die Grundsätze von Ressourcenschonung und Nachhaltigkeit sind Teil des gesetzlichen Auftrags von Denkmalschutz und Denkmalpflege. Weil natürliche Ressourcen endlich sind und ein verantwortlicher Umgang mit ihnen den kommenden Generationen geschuldet ist, unterstützen auch die in der Vereinigung der Landesdenkmalpfleger organisierten DenkmalpflegerInnen in Deutschland die Verwendung solarer Energien im Rahmen der sinnvollen Nutzung von Denkmälern, soweit dieses mit den landesgesetzlichen Bestimmungen zum Denkmalschutz vereinbar ist. Weitere Informationen bietet die Generaldirektion Kulturelles Erbe.
Steuervergünstigung Kulturdenkmal
Veränderungen (wie z.B. Umgestaltung, Abbruch, Änderung des Erscheinungsbildes etc.) an einem geschützten Kulturdenkmal bedürfen vor Beginn der Maßnahme grundsätzlich eine Genehmigung der Unteren Denkmalschutzbehörde. Instandsetzungen hingegen sind der Unteren Denkmalschutzbehörde vor Beginn der Maßnahme anzuzeigen (§ 13 Denkmalschutzgesetz). In diesem Zusammenhang können Sie eine Steuererleichterung für die geplanten Maßnahmen beantragen. Als Eigentümer eines Kulturdenkmals genießen Sie steuerliche Erleichterungen. Zusammengefasste Informationen finden Sie im Merkblatt Steuererleichterungen.
Wichtig ist die Anzeige vor Beginn der Maßnahme:
Um für die im Rahmen der geplanten Maßnahme entstehenden Aufwendungen, die steuerlichen Vergünstigungen für Baudenkmäler (§§ 7i, 10 f, 10 g bzw. 11b Einkommenssteuergesetz - EStG) in Anspruch nehmen zu können, muss die Maßnahme mit dem Vordruck Eigentümererklärung der Generaldirektion Kulturelles Erbe (GDKE) angezeigt werden.
Ausstellung einer Bescheinigung nach Beendigung der Maßnahme:
Nach Beendigung der Maßnahmen werden die Originalrechnungen bei der GDKE mit dem Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung (gem. §§ 7i, 10f, 10g, 11 b und 52 Abs. 21 Satz 7 EStG) eingereicht. Die Bescheinigung ist gebührenpflichtig. Die Gebühr beträgt je nach Prüfungsaufwand 10 - 600 €.
Ressourcenschonung / erneuerbare Energien
Die Grundsätze von Ressourcenschonung und Nachhaltigkeit sind Teil des gesetzlichen Auftrags von Denkmalschutz und Denkmalpflege. Weil natürliche Ressourcen endlich sind und ein verantwortlicher Umgang mit ihnen den kommenden Generationen geschuldet ist, unterstützen auch die in der Vereinigung der Landesdenkmalpfleger organisierten DenkmalpflegerInnen in Deutschland die Verwendung solarer Energien im Rahmen der sinnvollen Nutzung von Denkmälern, soweit dieses mit den landesgesetzlichen Bestimmungen zum Denkmalschutz vereinbar ist. Weitere Informationen bietet die Generaldirektion Kulturelles Erbe.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch MWWK am 16.01.2020
Stichwörter
Geschichte, Restaurierung, Archäologie, Renovierung, historisch, Denkmäler, Kulturschätze, Denkmal, Konservierung, Denkmalschutz, Kulturdenkmäler