Denkmalpflege
Die Bewahrung unseres kulturellen Erbes als Teil der Geschichte ist eine Aufgabe des Staates.
Beschreibung
Die historisch gewachsenen Kulturlandschaften, Städte und Orte bedeuten für unser Leben und das nachfolgender Generationen Möglichkeiten, sich individuell zu entfalten und sich mit dem Land zu identifizieren. Sie sind ein Stück Heimat.
Dieses kulturelle Erbe, Zeugnis unserer Geschichte, zu bewahren, ist auch Aufgabe des Staates.
Diese Verpflichtung des Staates bedeutet auch, dass er gestaltend bei Fragen der Denkmalpflege eingreift. Er wird seiner Verantwortung durch den Schutz der Denkmale vor unangemessenen Veränderungen, die ihren historischen Aussagewert zerstören, gerecht. Er hilft Denkmaleigentümern durch Steuererleichterungen und finanzielle Zuwendungen den denkmalpflegerischen Mehraufwand für das Kulturdenkmal zu tragen, und er berät sie bei der fachgerechten Erhaltung.
Zuständigkeit
Erster Ansprechpartner ist in der Regel die untere Denkmalschutzbehörde, die bei den Kreisverwaltungen und den Verwaltungen der kreisfreien Städte angesiedelt ist.
Weitere Informationen sowie Adressen von Ansprechpartnern erhalten Sie auf den Internetseiten der Landesdenkmalpflege.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Hachenburg - Fachbereich 4 - Bauen und Regionalentwicklung
Adresse
Postanschrift
Gartenstraße 11
57627 Hachenburg
Öffnungszeiten
Montag: 8:00 - 12:00 Uhr Dienstag: 8:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr Mittwoch: 8:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 8:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:30 Uhr Freitag: 8:00 - 13:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Katrin Lück
Postanschrift
Gartenstraße 11
57627 Hachenburg
Telefon mobil: 0151 10110482
Telefon Festnetz: 02662 801-176
E-Mail: k.lueck@hachenburg-vg.de
Internet
Weitere Informationen
Sachgebiet 4.1 Bauleitplanung und Siedlungsstruktur
- Bauleitplanung
- Bauanträge
- Erschließungs-, Ausbau- und Wegebeiträge
- Wirtschaftsförderung
- Hochbaumaßnahmen
Sachgebiet 4.2 Hochbau und Gebäudemanagement
- Stadt- und Dorferneuerung
- Denkmalpflege
- Mietverhältnisse
- Bewirtschaftung bebaute Grundstücke
Sachgebiet 4.3 Umwelt und Natur
- Natur- und Umweltschutz
- Klimaschutzmanagement
- Nachhaltigkeitskoordinierung
- Hochwasserschutz
- Umweltwissenschaften
Sachgebiet 4.4 Tiefbau und Bauhof
- Tiefbau
- Straßenbau
- Bauhof
Sachgebiet 4.5 Tourismus
Voraussetzungen
Kulturdenkmäler sind Gegenstände aus vergangener Zeit, die
- Zeugnisse, insbesondere des geistigen oder künstlerischen Schaffens, des handwerklichen oder technischen Wirkens oder historischer Ereignisse und Entwicklungen,
- Spuren oder Überreste menschlichen Lebens oder kennzeichnende Merkmale der Städte und Gemeinden und
- an deren Erhaltung und Pflege oder deren wissenschaftlicher Erforschung und Dokumentation aus geschichtlichen, wissenschaftlichen, künstlerischen oder städtebaulichen Gründen ein öffentliches Interesse besteht.
Kulturdenkmäler stehen kraft Gesetzes unter Schutz, d.h. einer gesonderten behördlichen Unterschutzstellung bedarf es nicht. Maßgeblich für die Unterschutzstellung ist aber nur die Denkmaleigenschaft, auch wenn das Objekt nicht auf der Liste enthalten ist.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Die Denkmalpflege unterteilt sich hauptsächlich in
- Baudenkmalpflege
- Bodendenkmalpflege - Sie kümmert sich um Archäologie und Paläontologie (Fossilien)
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 16.01.2020
Stichwörter
Denkmal, Kulturschätze, Archäologie, Restaurierung, Konservierung, Geschichte, Kulturdenkmäler, Denkmalschutz, Renovierung, Denkmäler, historisch