Zuwendung des Landes zur Erhaltung von Denkmalen Gewährung

    Denkmalpflege

    Die Bewahrung unseres kulturellen Erbes als Teil der Geschichte ist eine Aufgabe des Staates.

    Beschreibung

    Die historisch gewachsenen Kulturlandschaften, Städte und Orte bedeuten für unser Leben und das nachfolgender Generationen Möglichkeiten, sich individuell zu entfalten und sich mit dem Land zu identifizieren. Sie sind ein Stück Heimat.

    Dieses kulturelle Erbe, Zeugnis unserer Geschichte, zu bewahren, ist auch Aufgabe des Staates.

    Diese Verpflichtung des Staates bedeutet auch, dass er gestaltend bei Fragen der Denkmalpflege eingreift. Er wird seiner Verantwortung durch den Schutz der Denkmale vor unangemessenen Veränderungen, die ihren historischen Aussagewert zerstören, gerecht. Er hilft Denkmaleigentümern durch Steuererleichterungen und finanzielle Zuwendungen den denkmalpflegerischen Mehraufwand für das Kulturdenkmal zu tragen, und er berät sie bei der fachgerechten Erhaltung.

    Hinweise für Neuwied: Denkmalpflege

    In den Landkreisen und kreisfreien Städten sind die Unteren Denkmalschutzbehörden für den Schutz der Kulturdenkmäler und die Betreuung der Denkmaleigentümer zuständig.  

    Da bauliche Veränderungen jeglicher Art denkmalschutzrechtlich genehmigungspflichtig sind, bedarf es zunächst einer Abstimmung vor Ort am Objekt bzw. der schriftlichen Darlegung geplanter baulicher Instandsetzungsmaßnahmen. Danach bekommt der Denkmaleigentümer die entsprechende Genehmigung schriftlich zugestellt. Im Gegenzug besteht die Möglichkeit, die zur wohnlichen Nutzbarmachung des Objekts investierten Kosten gemäß §§ 7 und 10 EStG steuerlich geltend zu machen. Hierzu wird parallel zur denkmalrechtlichen Genehmigung seitens der Unteren Denkmalschutzbehörde die sog. Eigentümererklärung (zweiseitiger Vordruck) herausgeschickt, die dann der Eigentümer rechtzeitig an das Landesdenkmalamt in Mainz überstellen sollte, um auch dort die Maßnahme anzukündigen, da von hier gegen Berechnung einer Bearbeitungsgebühr die Ausstellung einer entsprechenden Bescheinigung für das zuständige Finanzamt erfolgt.

    Zuständigkeit

    Erster Ansprechpartner ist in der Regel die untere Denkmalschutzbehörde, die bei den Kreisverwaltungen und den Verwaltungen der kreisfreien Städte angesiedelt ist.

    Weitere Informationen sowie Adressen von Ansprechpartnern erhalten Sie auf den Internetseiten der Landesdenkmalpflege.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Neuwied - Bauen und Umwelt

    Adresse

    Postanschrift

    Wilhelm-Leuschner-Str. 9

    56564 Neuwied

    Gebäude: Hauptgebäude

    Öffnungszeiten

    Montag und Mittwoch 07:30 Uhr - 13:00 Uhr, Dienstag und Donnerstag 07:30 Uhr - 16:00 Uhr, Freitag 07:30 Uhr - 12:00 Uhr, oder nach Vereinbarung

    Kontakt

    Fax: 02631 80393-222

    Telefon Festnetz: 02631 803-0

    E-Mail: poststelle@kreis-neuwied.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 12.06.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Kreisverwaltung Neuwied - Ref. 60 - 4. Denkmalpflege

    Adresse

    Hausanschrift

    Wilhelm-Leuschner-Str. 9

    56564 Neuwied

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02631 803-0

    Fax: 02631 80393-222

    E-Mail: poststelle@kreis-neuwied.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 11.01.2019

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Voraussetzungen

    Kulturdenkmäler sind Gegenstände aus vergangener Zeit, die

    • Zeugnisse, insbesondere des geistigen oder künstlerischen Schaffens, des handwerklichen oder technischen Wirkens oder historischer Ereignisse und Entwicklungen,
    • Spuren oder Überreste menschlichen Lebens oder kennzeichnende Merkmale der Städte und Gemeinden und
    • an deren Erhaltung und Pflege oder deren wissenschaftlicher Erforschung und Dokumentation aus geschichtlichen, wissenschaftlichen, künstlerischen oder städtebaulichen Gründen ein öffentliches Interesse besteht.

    Kulturdenkmäler stehen kraft Gesetzes unter Schutz, d.h. einer gesonderten behördlichen Unterschutzstellung bedarf es nicht. Maßgeblich für die Unterschutzstellung ist aber nur die Denkmaleigenschaft, auch wenn das Objekt nicht auf der Liste enthalten ist.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Denkmalpflege unterteilt sich hauptsächlich in

    • Baudenkmalpflege
    • Bodendenkmalpflege - Sie kümmert sich um Archäologie und Paläontologie (Fossilien)

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 16.01.2020

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Stichwörter

    Denkmal, Kulturschätze, Archäologie, Restaurierung, Konservierung, Geschichte, Kulturdenkmäler, Denkmalschutz, Renovierung, Denkmäler, historisch

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de