Denkmalpflege
Die Bewahrung unseres kulturellen Erbes als Teil der Geschichte ist eine Aufgabe des Staates.
Beschreibung
Die historisch gewachsenen Kulturlandschaften, Städte und Orte bedeuten für unser Leben und das nachfolgender Generationen Möglichkeiten, sich individuell zu entfalten und sich mit dem Land zu identifizieren. Sie sind ein Stück Heimat.
Dieses kulturelle Erbe, Zeugnis unserer Geschichte, zu bewahren, ist auch Aufgabe des Staates.
Diese Verpflichtung des Staates bedeutet auch, dass er gestaltend bei Fragen der Denkmalpflege eingreift. Er wird seiner Verantwortung durch den Schutz der Denkmale vor unangemessenen Veränderungen, die ihren historischen Aussagewert zerstören, gerecht. Er hilft Denkmaleigentümern durch Steuererleichterungen und finanzielle Zuwendungen den denkmalpflegerischen Mehraufwand für das Kulturdenkmal zu tragen, und er berät sie bei der fachgerechten Erhaltung.
Zuständigkeit
Erster Ansprechpartner ist in der Regel die untere Denkmalschutzbehörde, die bei den Kreisverwaltungen und den Verwaltungen der kreisfreien Städte angesiedelt ist.
Weitere Informationen sowie Adressen von Ansprechpartnern erhalten Sie auf den Internetseiten der Landesdenkmalpflege.
Ansprechpartner
Stadt Bendorf - Fachbereich 4 - Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft, Kultur
Adresse
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Postfachadresse
Postfach 1464
56159 Bendorf
Besucheranschrift
Kein Aufzug vorhanden
Kontakt
E-Mail: info@bendorf.de
Telefon Festnetz: 02622 703-0
Kontaktperson
Herr Stefan Groß
Besucheranschrift
Hausanschrift
Fax: 02622 703-114
E-Mail: stefan.gross@bendorf.de
Telefon Festnetz: 02622 703-308
Frau Astrid Conrad-Hommer
Hausanschrift
Besucheranschrift
E-Mail: astrid.conrad-hommer@bendorf.de
Fax: 02622 703-114
Telefon Festnetz: 02622 703-305
Internet
Stadt Bendorf - Sachgebiet 4.4 Denkmalpflege
Adresse
Postanschrift
Im Stadtpark 1
56170 Bendorf
Postanschrift
Postfach 1464
56159 Bendorf
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Kontakt
E-Mail: info@bendorf.de
Telefon Festnetz: 02622 703-0
Kreisverwaltung Mayen-Koblenz - Referat 9.60 / Bauverwaltung, Kreisstraßen, Wohnraumförderung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Servicezeiten: Montag bis Freitag 8.30 bis 12 Uhr ab 12 Uhr nur nach Terminvereinbarung
Kontakt
Telefon Festnetz: 0261 108-0
Fax: 0261 35860
Kontaktperson
Herr Matthias Laumayer
Internet
Voraussetzungen
Kulturdenkmäler sind Gegenstände aus vergangener Zeit, die
- Zeugnisse, insbesondere des geistigen oder künstlerischen Schaffens, des handwerklichen oder technischen Wirkens oder historischer Ereignisse und Entwicklungen,
- Spuren oder Überreste menschlichen Lebens oder kennzeichnende Merkmale der Städte und Gemeinden und
- an deren Erhaltung und Pflege oder deren wissenschaftlicher Erforschung und Dokumentation aus geschichtlichen, wissenschaftlichen, künstlerischen oder städtebaulichen Gründen ein öffentliches Interesse besteht.
Kulturdenkmäler stehen kraft Gesetzes unter Schutz, d.h. einer gesonderten behördlichen Unterschutzstellung bedarf es nicht. Maßgeblich für die Unterschutzstellung ist aber nur die Denkmaleigenschaft, auch wenn das Objekt nicht auf der Liste enthalten ist.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Die Denkmalpflege unterteilt sich hauptsächlich in
- Baudenkmalpflege
- Bodendenkmalpflege – Sie kümmert sich um Archäologie und Paläontologie (Fossilien)
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch MWWK am 16.01.2020
Stichwörter
Geschichte, Restaurierung, Archäologie, Renovierung, historisch, Denkmäler, Kulturschätze, Denkmal, Konservierung, Denkmalschutz, Kulturdenkmäler