Zuwendung des Landes zur Erhaltung von Denkmalen Gewährung

    Denkmalpflege

    Die Bewahrung unseres kulturellen Erbes als Teil der Geschichte ist eine Aufgabe des Staates.

    Beschreibung

    Die historisch gewachsenen Kulturlandschaften, Städte und Orte bedeuten für unser Leben und das nachfolgender Generationen Möglichkeiten, sich individuell zu entfalten und sich mit dem Land zu identifizieren. Sie sind ein Stück Heimat.

    Dieses kulturelle Erbe, Zeugnis unserer Geschichte, zu bewahren, ist auch Aufgabe des Staates.

    Diese Verpflichtung des Staates bedeutet auch, dass er gestaltend bei Fragen der Denkmalpflege eingreift. Er wird seiner Verantwortung durch den Schutz der Denkmale vor unangemessenen Veränderungen, die ihren historischen Aussagewert zerstören, gerecht. Er hilft Denkmaleigentümern durch Steuererleichterungen und finanzielle Zuwendungen den denkmalpflegerischen Mehraufwand für das Kulturdenkmal zu tragen, und er berät sie bei der fachgerechten Erhaltung.

    Zuständigkeit

    Erster Ansprechpartner ist in der Regel die untere Denkmalschutzbehörde, die bei den Kreisverwaltungen und den Verwaltungen der kreisfreien Städte angesiedelt ist.

    Weitere Informationen sowie Adressen von Ansprechpartnern erhalten Sie auf den Internetseiten der Landesdenkmalpflege.

    Hinweise für Koblenz: Denkmalpflege

    Sachbearbeiter(in)

    Telefonnummer

    Frau Lara Kaiser (Sachgebietsleitung)

    Herr Manfred Böckling

    Frau Anette Köhler

    +49 261 129-3153

    +49 261 129-3170

    Frau Nicole Morales

    +49 261 129-3175

    Herr Bernhard Mantz

    +49 261 129-3154

    Herr Christopher Kupp

    +49 261 129-3141

    Ansprechpartner

    Stadt Koblenz - Denkmalschutz / Denkmalpflege (Amt für Stadtentwicklung und Bauordnung)

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 201551

    56015 Koblenz

    Postanschrift

    Bahnhofstraße 47

    56068 Koblenz

    Kontakt

    Fax: 0261 129-3150

    Telefon Festnetz: 0261 129-3170

    E-Mail: denkmalpflege@stadt.koblenz.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 08.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Formulare

    Hinweise für Koblenz: Denkmalpflege

    Voraussetzungen

    Kulturdenkmäler sind Gegenstände aus vergangener Zeit, die

    • Zeugnisse, insbesondere des geistigen oder künstlerischen Schaffens, des handwerklichen oder technischen Wirkens oder historischer Ereignisse und Entwicklungen,
    • Spuren oder Überreste menschlichen Lebens oder kennzeichnende Merkmale der Städte und Gemeinden und
    • an deren Erhaltung und Pflege oder deren wissenschaftlicher Erforschung und Dokumentation aus geschichtlichen, wissenschaftlichen, künstlerischen oder städtebaulichen Gründen ein öffentliches Interesse besteht.

    Kulturdenkmäler stehen kraft Gesetzes unter Schutz, d.h. einer gesonderten behördlichen Unterschutzstellung bedarf es nicht. Maßgeblich für die Unterschutzstellung ist aber nur die Denkmaleigenschaft, auch wenn das Objekt nicht auf der Liste enthalten ist.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Denkmalpflege unterteilt sich hauptsächlich in

    • Baudenkmalpflege
    • Bodendenkmalpflege - Sie kümmert sich um Archäologie und Paläontologie (Fossilien)

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 16.01.2020

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Stichwörter

    Denkmal, Kulturschätze, Archäologie, Restaurierung, Konservierung, Geschichte, Kulturdenkmäler, Denkmalschutz, Renovierung, Denkmäler, historisch

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de