Jugendarbeit/ Jugendbildung
Beschreibung
Aufgabe der Jugendarbeit ist es, junge Menschen in ihrer Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu unterstützen. Weiter eröffnet die Jugendarbeit jungen Menschen die Möglichkeit, unsere Gesellschaft aktiv mitzugestalten und so eine jugendgerechte und zukunftsorientierte Gesellschaft zu bleiben oder zu werden. Jugendarbeit unterstützt Jugendliche, die Kernherausforderungen der Lebensphase Jugend, Qualifizierung, Verselbständigung und Selbstpositionierung zu meistern. Die Angebote der Jugendarbeit sollen an den Bedarfen und Interessen junger Menschen anknüpfen, von ihnen mitbestimmt werden, sie zur Selbstbestimmung befähigen und zu gesellschaftlicher Teilhabe sowie Mitverantwortung und zu sozialem Engagement anregen und hinführen.
Die Jugendarbeit ist eine Pflichtleistung des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe und ein eigenständiger Teil der Jugendhilfe. Die Jugendhilfe nimmt u.a. Erziehungs- und Bildungsaufgaben wahr und tritt für die Anliegen und Interessen junger Menschen in der Öffentlichkeit ein.
Konkret können unter Jugendarbeit vielfältige pädagogische, nicht kommerzielle, erlebnis- und erfahrungsbezogene Angebote in der Freizeit von Kindern und Jugendlichen verstanden werden. Zentral werden diese Angebote durch ein hohes Maß eigenverantwortlicher Selbstbestimmung von Kindern und Jugendlichen geprägt. Auch spiegelt sich in den Angeboten der Jugendarbeit wider, dass Jugendarbeit in einem besonders hohen Maße durch ehrenamtliches und freiwilliges Engagement junger Menschen geprägt ist. Darüber hinaus hat die Jugendarbeit dafür Sorge zu tragen, dass eine geeignete soziale Infrastruktur für Kinder und Jugendliche in den unterschiedlichen Gemeinwesen bereitgehalten wird.
Angebote der Jugendarbeit werden getragen von freien Trägern der Jugendhilfe, dazu gehören im Besonderen Jugendverbände, aber auch Vereine, Initiativen u.a. und öffentlichen Trägern, im Besonderen durch den die Jugendämter, aber auch durch Kommunalverbände, Ortgemeinden und Städten.
Hinweise für Südliche Weinstraße: Spezielle Hinweise für Kreis Südliche Weinstraße
Die Aufgaben der Kreis- Jugendpflege erstrecken sich über verschiedene Bereiche der offenen Kinder- und Jugendarbeit:
- Ferien – und Freizeitangebote
- Kinder- und Jugendtheatertage AUFGESPIELT
- Zuschüsse für Angebote der Jugendarbeit
- Jugendschutz
- Fachberatung für alle in der Jugendarbeit tätigen (über Jugendleiterschulungen, Fachvorträge, Beratungsgespräche)
- Kreisjugendring e.V.
- Fachaufsicht über die kommunale Jugendarbeit in den Verbandsgemeinden
- Bereitstellung einer Übersicht über Angebote der kommunalen Jugendarbeit im Landkreis
Die Aufgaben der Kreis- Jugendpflege erstrecken sich über verschiedene Bereiche der offenen Kinder- und Jugendarbeit:
- Ferien - und Freizeitangebote
- Kinder- und Jugendtheatertage AUFGESPIELT
- Zuschüsse für Angebote der Jugendarbeit
- Jugendschutz
- Fachberatung für alle in der Jugendarbeit tätigen (über Jugendleiterschulungen, Fachvorträge, Beratungsgespräche)
- Kreisjugendring e.V.
- Fachaufsicht über die kommunale Jugendarbeit in den Verbandsgemeinden
- Bereitstellung einer Übersicht über Angebote der kommunalen Jugendarbeit im Landkreis
zuständige Stelle
Hinweise für Südliche Weinstraße: Spezielle Hinweise für Kreis Südliche Weinstraße
Kreisjugendamt Südliche Weinstraße
Soziale Dienste - Kreisjugendpflege
Kreisjugendamt Südliche Weinstraße
Soziale Dienste - Kreisjugendpflege
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an den für Ihre Wohnsitzgemeinde zuständigen Dienstort des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung, oder an den Landesjugendring Rheinland-Pfalz.
Hinweise für Südliche Weinstraße: Spezielle Hinweise für Kreis Südliche Weinstraße
Für weitere Auskünfte wenden Sie sich an die Kreisjugendpflege
Für weitere Auskünfte wenden Sie sich an die Kreisjugendpflege
Ansprechpartner
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz - Dienstort Koblenz
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz - Dienstort Landau
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz - Dienstort Mainz
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz - Dienstort Trier
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz - Dienstort Trier
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
Kreisverwaltung Südliche Weinstraße - Soziale Dienste (Ref. 52)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 17:30 Uhr Bitte beachten Sie, dass eine Terminvereinbarung unbedingt erforderlich ist.
Kontakt
Kontaktperson
Frau Gabi Bloch
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06341 940-778
Internet
Rechtsgrundlage(n)
- §1 Achte Sozialgesetzbuch (SGB VIII)
- §11 Achte Sozialgesetzbuch (SGB VIII)
- § 12 Achtes Sozialgesetzbuch (SGB VIII)
- Landesgesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AGKJHG)
- Landesgesetz zur Förderung der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit in Rheinland-Pfalz (JuFöG)
- Verwaltungsvorschrift zur Förderung der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit (VV-JuFöG)
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch MFFJIV am 11.03.2019
Stichwörter
Zuschüsse, Jugendring, Ferienspaßprogramm, Freizeiten, Jugendgruppenleitungs-Card (Juleica), Daseinsvorsorge, Kinderarbeit, Jugendvereine, soziale Infrastruktur, Jugendfreizeiten, Verbandsgemeindejugendpflege, Jugendinformation, Jugendpolitik, Zuschuss, Ferienmaßnahme, Jugendbegegnungen, Erlebnispädagogik, Jugendberatung, dezentrale Kinder- und Jugendarbeit, Jugendbus, Ehrenamt, Kreisjugendpflege, dezentrale Jugendpolitik, Kinderbus, Kinderfreizeit, Teilhabe, kommunale Jugendbeauftragte, Förderungsrichtlinien für die Kinder- und Jugendarbeit, Partizipation, Jugendtaxi, Internationale Jugendarbeit, Jugendbildungswerkstatt, Gemeindejugendpflege, Stadtjugendpflege, Mittel- und Projektakquise, Ferienfreizeit, freiwilliges Engagement, Jugendgruppenarbeit, Jugendarbeit, Ferienspass, Beratung, Förderungsrichtlinie zur Kinder- und Jugendarbeit, Jugendbildungsseminare, Jugendverbände, Förderung, Jugendfreizeit