Jugendarbeit/ Jugendbildung
Beschreibung
Aufgabe der Jugendarbeit ist es, junge Menschen in ihrer Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu unterstützen. Weiter eröffnet die Jugendarbeit jungen Menschen die Möglichkeit, unsere Gesellschaft aktiv mitzugestalten und so eine jugendgerechte und zukunftsorientierte Gesellschaft zu bleiben oder zu werden. Jugendarbeit unterstützt Jugendliche, die Kernherausforderungen der Lebensphase Jugend, Qualifizierung, Verselbständigung und Selbstpositionierung zu meistern. Die Angebote der Jugendarbeit sollen an den Bedarfen und Interessen junger Menschen anknüpfen, von ihnen mitbestimmt werden, sie zur Selbstbestimmung befähigen und zu gesellschaftlicher Teilhabe sowie Mitverantwortung und zu sozialem Engagement anregen und hinführen.
Die Jugendarbeit ist eine Pflichtleistung des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe und ein eigenständiger Teil der Jugendhilfe. Die Jugendhilfe nimmt u.a. Erziehungs- und Bildungsaufgaben wahr und tritt für die Anliegen und Interessen junger Menschen in der Öffentlichkeit ein.
Konkret können unter Jugendarbeit vielfältige pädagogische, nicht kommerzielle, erlebnis- und erfahrungsbezogene Angebote in der Freizeit von Kindern und Jugendlichen verstanden werden. Zentral werden diese Angebote durch ein hohes Maß eigenverantwortlicher Selbstbestimmung von Kindern und Jugendlichen geprägt. Auch spiegelt sich in den Angeboten der Jugendarbeit wider, dass Jugendarbeit in einem besonders hohen Maße durch ehrenamtliches und freiwilliges Engagement junger Menschen geprägt ist. Darüber hinaus hat die Jugendarbeit dafür Sorge zu tragen, dass eine geeignete soziale Infrastruktur für Kinder und Jugendliche in den unterschiedlichen Gemeinwesen bereitgehalten wird.
Angebote der Jugendarbeit werden getragen von freien Trägern der Jugendhilfe, dazu gehören im Besonderen Jugendverbände, aber auch Vereine, Initiativen u.a. und öffentlichen Trägern, im Besonderen durch den die Jugendämter, aber auch durch Kommunalverbände, Ortgemeinden und Städten.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an den für Ihre Wohnsitzgemeinde zuständigen Dienstort des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung, oder an den Landesjugendring Rheinland-Pfalz.
Ansprechpartner
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz - Dienstort Koblenz
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Verbandsgemeinde Winnweiler - Referat 1
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo-Fr 08.00-12.00 Uhr Mo-Mi 13.00-16.00 Uhr Do 13.00-17.30 Uhr (nach Vereinbarung bis 18.00 Uhr), * Freitag Nachmittag geschlossen * 
Kontakt
Kontaktperson
Frau Jessica Jäger
Hausanschrift
Fax: 06302 602-34
E-Mail: jaegerj@winnweiler-vg.de
Telefon Festnetz: 0175 7242688
Telefon mobil: 0175 7242688
Frau Damaris Weingarth
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06302 602-0
Telefon mobil: 0171 1286228
Fax: 06302 602-34
E-Mail: weingarthd@winnweiler-vg.de
Internet
Weitere Informationen
Zentralverwaltung, Grundschulen und Kindertagesstätten
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz - Dienstort Landau
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz - Dienstort Mainz
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz - Dienstort Trier
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz - Dienstort Trier
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
Kreisverwaltung Donnersbergkreis - Abt. 5 Jugend, Familie und Sport
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Kontaktperson
Herr Stefan Balzer
Frau Tanja Diefenbach
Frau Desiree Fahr
Internet
Formulare
Antrag auf Kreiszuschuss für eine Veranstaltung bzw. Anschaffung
Rechtsgrundlage(n)
- §1 Achte Sozialgesetzbuch (SGB VIII)
- §11 Achte Sozialgesetzbuch (SGB VIII)
- § 12 Achtes Sozialgesetzbuch (SGB VIII)
- Landesgesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AGKJHG)
- Landesgesetz zur Förderung der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit in Rheinland-Pfalz (JuFöG)
- Verwaltungsvorschrift zur Förderung der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit (VV-JuFöG)
Hinweise für Donnersbergkreis: Spezielle Hinweise für Kreis Donnersbergkreis
Richtlinien des Kreisjugendames Donnersbergkreis in Kirchheimbolanden über die Gewährung von Kreiszuschüssen zur Unterstützung der Jugendarbeit und jugendpflegerischer Maßnahmen
Richtlinien des Donnersbergkreises zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit.pdf
Richtlinien des Kreisjugendames Donnersbergkreis in Kirchheimbolanden über die Gewährung von Kreiszuschüssen zur Unterstützung der Jugendarbeit und jugendpflegerischer Maßnahmen
Richtlinien des Donnersbergkreises zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit.pdf
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch MFFJIV am 11.03.2019
Stichwörter
Jugendverbände, Stadtjugendpflege, Mittel- und Projektakquise, Zuschuss, Ferienmaßnahme, Jugendarbeit, Ferienfreizeit, Gemeindejugendpflege, Verbandsgemeindejugendpflege, Kinderfreizeit, Kinderarbeit, Jugendbus, Partizipation, Jugendpolitik, Jugendinformation, kommunale Jugendbeauftragte, Kreisjugendpflege, Förderung, Jugendfreizeiten, Daseinsvorsorge, Erlebnispädagogik, Ferienspaßprogramm, Internationale Jugendarbeit, Freizeiten, Ehrenamt, Jugendtaxi, Kinderbus, Jugendvereine, Förderungsrichtlinien für die Kinder- und Jugendarbeit, Jugendbegegnungen, Jugendgruppenleitungs-Card (Juleica), Jugendbildungsseminare, freiwilliges Engagement, Teilhabe, dezentrale Kinder- und Jugendarbeit, Förderungsrichtlinie zur Kinder- und Jugendarbeit, Zuschüsse, Jugendgruppenarbeit, soziale Infrastruktur, Jugendberatung, dezentrale Jugendpolitik, Ferienspass, Jugendring, Jugendbildungswerkstatt, Beratung, Jugendfreizeit