Jugendarbeit/ Jugendbildung
Beschreibung
Aufgabe der Jugendarbeit ist es, junge Menschen in ihrer Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu unterstützen. Weiter eröffnet die Jugendarbeit jungen Menschen die Möglichkeit, unsere Gesellschaft aktiv mitzugestalten und so eine jugendgerechte und zukunftsorientierte Gesellschaft zu bleiben oder zu werden. Jugendarbeit unterstützt Jugendliche, die Kernherausforderungen der Lebensphase Jugend, Qualifizierung, Verselbständigung und Selbstpositionierung zu meistern. Die Angebote der Jugendarbeit sollen an den Bedarfen und Interessen junger Menschen anknüpfen, von ihnen mitbestimmt werden, sie zur Selbstbestimmung befähigen und zu gesellschaftlicher Teilhabe sowie Mitverantwortung und zu sozialem Engagement anregen und hinführen.
Die Jugendarbeit ist eine Pflichtleistung des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe und ein eigenständiger Teil der Jugendhilfe. Die Jugendhilfe nimmt u.a. Erziehungs- und Bildungsaufgaben wahr und tritt für die Anliegen und Interessen junger Menschen in der Öffentlichkeit ein.
Konkret können unter Jugendarbeit vielfältige pädagogische, nicht kommerzielle, erlebnis- und erfahrungsbezogene Angebote in der Freizeit von Kindern und Jugendlichen verstanden werden. Zentral werden diese Angebote durch ein hohes Maß eigenverantwortlicher Selbstbestimmung von Kindern und Jugendlichen geprägt. Auch spiegelt sich in den Angeboten der Jugendarbeit wider, dass Jugendarbeit in einem besonders hohen Maße durch ehrenamtliches und freiwilliges Engagement junger Menschen geprägt ist. Darüber hinaus hat die Jugendarbeit dafür Sorge zu tragen, dass eine geeignete soziale Infrastruktur für Kinder und Jugendliche in den unterschiedlichen Gemeinwesen bereitgehalten wird.
Angebote der Jugendarbeit werden getragen von freien Trägern der Jugendhilfe, dazu gehören im Besonderen Jugendverbände, aber auch Vereine, Initiativen u.a. und öffentlichen Trägern, im Besonderen durch den die Jugendämter, aber auch durch Kommunalverbände, Ortgemeinden und Städten.
Hinweise für Eifelkreis Bitburg-Prüm: Spezielle Hinweise für Kreis Eifelkreis Bitburg-Prüm
Fördermöglichkeiten der außerschulischen Jugendarbeit
Die finanzielle Förderung des Eifelkreises Bitburg-Prüm ist in den Richtlinien über die Gewährung von Kreiszuschüssen zur Förderung der Einrichtungen und Maßnahmen der Jugendhilfe geregelt. Antragsformulare können telefonisch angefragt werden. Einige Formulare stehen auch weiter unten zum Download bereit.
Fördermöglichkeiten der außerschulischen Jugendarbeit
Die finanzielle Förderung des Eifelkreises Bitburg-Prüm ist in den Richtlinien über die Gewährung von Kreiszuschüssen zur Förderung der Einrichtungen und Maßnahmen der Jugendhilfe geregelt. Antragsformulare können telefonisch angefragt werden. Einige Formulare stehen auch weiter unten zum Download bereit.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an den für Ihre Wohnsitzgemeinde zuständigen Dienstort des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung, oder an den Landesjugendring Rheinland-Pfalz.
Ansprechpartner
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz - Dienstort Koblenz
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz - Dienstort Landau
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz - Dienstort Mainz
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz - Dienstort Trier
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz - Dienstort Trier
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
Kreisverwaltung Eifelkreis Bitburg-Prüm - Wirtschaftliche Jugendhilfe und Eingliederungshilfe (Fachbereich 12-01)
Adresse
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Montag bis Mittwoch 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Lydia Burger
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 06561 15-4110
Fax: 06561 15-1013
E-Mail: burger.lydia@bitburg-pruem.de
Frau Antonia Begon
Besucheranschrift
Fax: 06561 15-1013
Telefon Festnetz: 06561 15-1700
E-Mail: begon.antonia@bitburg-pruem.de
Internet
Formulare
Verwendungsnachweis für Fahrten zur Eissporthalle
Kreisverwaltung Eifelkreis Bitburg-Prüm - Kindertagesbetreuung, Jugendhilfeplanung, Jugendpflege (Fachbereich 12-04)
Adresse
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Montag bis Mittwoch 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Stephanie Fehres
Internet
Formulare
Verwendungsnachweis für Fahrten zur Eissporthalle
Verbandsgemeinde Südeifel - 4.5 Kinder, Jugend, Senioren, Kitas, soziale Einrichtungen
Adresse
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Montag bis Mittwoch 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Herr Stefan Ewen
Besucheranschrift
Fax: +49 6564 69-11260
Telefon Festnetz: +49 6564 69-12100
E-Mail: ewen.stefan@vg-suedeifel.de
Frau Katja Schwickerath
Internet
Rechtsgrundlage(n)
- §1 Achte Sozialgesetzbuch (SGB VIII)
- §11 Achte Sozialgesetzbuch (SGB VIII)
- § 12 Achtes Sozialgesetzbuch (SGB VIII)
- Landesgesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AGKJHG)
- Landesgesetz zur Förderung der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit in Rheinland-Pfalz (JuFöG)
- Verwaltungsvorschrift zur Förderung der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit (VV-JuFöG)
Hinweise für Eifelkreis Bitburg-Prüm: Spezielle Hinweise für Kreis Eifelkreis Bitburg-Prüm
§ 1 Achtes Sozialgesetzbuch (SGB VIII)
§11 Achte Sozialgesetzbuch (SGB VIII)
§ 12 Achtes Sozialgesetzbuch (SGB VIII)
Landesgesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AGKJHG)
Landesgesetz zur Förderung der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit in Rheinland-Pfalz (JuFöG)
Verwaltungsvorschrift zur Förderung der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit (VV-JuFöG)
§ 1 Achtes Sozialgesetzbuch (SGB VIII)
§11 Achte Sozialgesetzbuch (SGB VIII)
§ 12 Achtes Sozialgesetzbuch (SGB VIII)
Landesgesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AGKJHG)
Landesgesetz zur Förderung der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit in Rheinland-Pfalz (JuFöG)
Verwaltungsvorschrift zur Förderung der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit (VV-JuFöG)
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Eifelkreis Bitburg-Prüm: Spezielle Hinweise für Kreis Eifelkreis Bitburg-Prüm
Mobile Jugendarbeit Im Eifelkreis Bitburg-Prüm
Informationen zur Mobilen Jugendarbeit im Eifelkreis Bitburg-Prüm sind unter folgendem Link zu finden:
Mobile Jugendarbeit Im Eifelkreis Bitburg-Prüm
Informationen zur Mobilen Jugendarbeit im Eifelkreis Bitburg-Prüm sind unter folgendem Link zu finden:
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch MFFJIV am 11.03.2019
Stichwörter
Jugendverbände, Stadtjugendpflege, Mittel- und Projektakquise, Zuschuss, Ferienmaßnahme, Jugendarbeit, Ferienfreizeit, Gemeindejugendpflege, Verbandsgemeindejugendpflege, Kinderfreizeit, Kinderarbeit, Jugendbus, Partizipation, Jugendpolitik, Jugendinformation, kommunale Jugendbeauftragte, Kreisjugendpflege, Förderung, Jugendfreizeiten, Daseinsvorsorge, Erlebnispädagogik, Ferienspaßprogramm, Internationale Jugendarbeit, Freizeiten, Ehrenamt, Jugendtaxi, Kinderbus, Jugendvereine, Förderungsrichtlinien für die Kinder- und Jugendarbeit, Jugendbegegnungen, Jugendgruppenleitungs-Card (Juleica), Jugendbildungsseminare, freiwilliges Engagement, Teilhabe, dezentrale Kinder- und Jugendarbeit, Förderungsrichtlinie zur Kinder- und Jugendarbeit, Zuschüsse, Jugendgruppenarbeit, soziale Infrastruktur, Jugendberatung, dezentrale Jugendpolitik, Ferienspass, Jugendring, Jugendbildungswerkstatt, Beratung, Jugendfreizeit