Angebote der Jugendarbeit Unterbreitung

    Jugendarbeit/ Jugendbildung

    Beschreibung

    Aufgabe der Jugendarbeit ist es, junge Menschen in ihrer Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu unterstützen. Weiter eröffnet die Jugendarbeit jungen Menschen die Möglichkeit, unsere Gesellschaft aktiv mitzugestalten und so eine jugendgerechte und zukunftsorientierte Gesellschaft zu bleiben oder zu werden. Jugendarbeit unterstützt Jugendliche, die Kernherausforderungen der Lebensphase Jugend, Qualifizierung, Verselbständigung und Selbstpositionierung zu meistern. Die Angebote der Jugendarbeit sollen an den Bedarfen und Interessen junger Menschen anknüpfen, von ihnen mitbestimmt werden, sie zur Selbstbestimmung befähigen und zu gesellschaftlicher Teilhabe sowie Mitverantwortung und zu sozialem Engagement anregen und hinführen.

    Die Jugendarbeit ist eine Pflichtleistung des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe und ein eigenständiger Teil der Jugendhilfe. Die Jugendhilfe nimmt u.a. Erziehungs- und Bildungsaufgaben wahr und tritt für die Anliegen und Interessen junger Menschen in der Öffentlichkeit ein.

    Konkret können unter Jugendarbeit vielfältige pädagogische, nicht kommerzielle, erlebnis- und erfahrungsbezogene Angebote in der Freizeit von Kindern und Jugendlichen verstanden werden. Zentral werden diese Angebote durch ein hohes Maß eigenverantwortlicher Selbstbestimmung von Kindern und Jugendlichen geprägt. Auch  spiegelt sich in den Angeboten der Jugendarbeit wider, dass Jugendarbeit in einem besonders hohen Maße durch ehrenamtliches und freiwilliges Engagement junger Menschen geprägt ist. Darüber hinaus hat die Jugendarbeit dafür Sorge zu tragen, dass eine geeignete soziale Infrastruktur für Kinder und Jugendliche in den unterschiedlichen Gemeinwesen bereitgehalten wird.

    Angebote der Jugendarbeit werden getragen von freien Trägern der Jugendhilfe, dazu gehören im Besonderen Jugendverbände, aber auch Vereine, Initiativen u.a. und öffentlichen Trägern, im Besonderen durch den die Jugendämter, aber auch durch Kommunalverbände, Ortgemeinden und Städten.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an den für Ihre Wohnsitzgemeinde zuständigen Dienstort des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung, oder an den Landesjugendring Rheinland-Pfalz.

    Ansprechpartner

    Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz - Dienstort Koblenz

    Adresse

    Hausanschrift

    Baedekerstraße 2-20

    56073 Koblenz

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 261 4041-1

    Fax: +49 261 4041-407

    E-Mail: poststelle-ko@lsjv.rlp.de

    Version

    Technisch erstellt am 25.02.2010 (von: Katja Rose)

    Technisch geändert am 20.11.2024 (von: Ganzer, Monika)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz - Dienstort Landau

    Adresse

    Hausanschrift

    Reiterstraße 16

    76829 Landau in der Pfalz

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 6341 26-1

    Fax: +49 6341 26-287

    E-Mail: poststelle-ld@lsjv.rlp.de

    Version

    Technisch erstellt am 09.01.2013 (von: Gros, Blanka)

    Technisch geändert am 20.11.2024 (von: Ganzer, Monika)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz - Dienstort Mainz

    Adresse

    Hausanschrift

    Schießgartenstraße 6

    55116 Mainz

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 6131 967-0

    Fax: +49 6131 967-444

    E-Mail: poststelle-mz@lsjv.rlp.de

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 10.01.2013 (von: Gros, Blanka)

    Technisch geändert am 20.11.2024 (von: Gerhards, Nadine)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz - Dienstort Trier

    Adresse

    Hausanschrift

    Moltkestraße 19

    54292 Trier

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 651 1447-0

    Fax: +49 651 1447-253

    E-Mail: poststelle-tr@lsjv.rlp.de

    Version

    Technisch erstellt am 10.01.2013 (von: Gros, Blanka)

    Technisch geändert am 20.11.2024 (von: Ganzer, Monika)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz - Dienstort Trier

    Adresse

    Hausanschrift

    In der Reichsabtei 6

    54292 Trier

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 651 1447-0

    Fax: +49 651 1447-253

    E-Mail: poststelle-tr@lsjv.rlp.de

    Internet

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    Sprachversion

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    Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 12 - Jugend und Familie

    Adresse

    Hausanschrift

    Kurfürstenstraße 16

    54516 Wittlich

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postfachadresse

    Postfach 14 20

    54504 Wittlich

    Öffnungszeiten

    Hier finden Sie die Öffnungszeiten.

    Kontakt

    E-Mail: info@bernkastel-wittlich.de

    Telefon Festnetz: 06571 14-0

    Fax: 06571 14-2500

    Kontaktperson

    Internet

    Formulare

    Gedenkstättenfahrten - Verwendungsnachweis
    Kinder- und Jugendarbeit soll dazu beitragen, dass Interessen junger Menschen gesellschaftliche Beachtung finden und sie soll junge Menschen dazu befähigen, ihren Interessen selbst Geltung zu verschaffen und dabei gesellschaftliche und soziale Mitverantwortung zu praktizieren. Der Gesetzgeber hat der Förderung der Jugendarbeit einen hohen Stellenwert zugeordnet. Dies wird auch deutlich durch die Verpflichtung der öffentlichen Träger, die Jugendarbeit mit entsprechenden Mitteln auszustatten (§ 79 Abs. 2 Satz 2 KJHG). Die Angebote sind sehr vielfältig und richten sich an junge Menschen aus dem Landkreis Bernkastel-Wittlich im Alter von 7 – 27 Jahren. Der Kreis fördert die vielfältigen Aktivitäten der Jugendverbände, -gruppen, -zentren, -initiativen und sonstigen Jugendgemeinschaften sowie der Städte und Gemeinden im Landkreis Bernkastel-Wittlich. Bezuschusst werden beispielsweise Ferienfreizeiten, Orientierungstage, Ferien-am-Ort-Maßnahmen, internationale Jugendbegegnungen, Schulungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Kinder- und Jugendarbeit, Workshops der politischen, kulturellen und medialen Jugendbildung und Projekte.
    Rechtsextremismusprävention - Verwendungsnachweis
    Kinder- und Jugendarbeit soll dazu beitragen, dass Interessen junger Menschen gesellschaftliche Beachtung finden und sie soll junge Menschen dazu befähigen, ihren Interessen selbst Geltung zu verschaffen und dabei gesellschaftliche und soziale Mitverantwortung zu praktizieren. Der Gesetzgeber hat der Förderung der Jugendarbeit einen hohen Stellenwert zugeordnet. Dies wird auch deutlich durch die Verpflichtung der öffentlichen Träger, die Jugendarbeit mit entsprechenden Mitteln auszustatten (§ 79 Abs. 2 Satz 2 KJHG). Die Angebote sind sehr vielfältig und richten sich an junge Menschen aus dem Landkreis Bernkastel-Wittlich im Alter von 7 – 27 Jahren. Der Kreis fördert die vielfältigen Aktivitäten der Jugendverbände, -gruppen, -zentren, -initiativen und sonstigen Jugendgemeinschaften sowie der Städte und Gemeinden im Landkreis Bernkastel-Wittlich. Bezuschusst werden beispielsweise Ferienfreizeiten, Orientierungstage, Ferien-am-Ort-Maßnahmen, internationale Jugendbegegnungen, Schulungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Kinder- und Jugendarbeit, Workshops der politischen, kulturellen und medialen Jugendbildung und Projekte.
    Gedenkstättenfahrten - Antrag
    Kinder- und Jugendarbeit soll dazu beitragen, dass Interessen junger Menschen gesellschaftliche Beachtung finden und sie soll junge Menschen dazu befähigen, ihren Interessen selbst Geltung zu verschaffen und dabei gesellschaftliche und soziale Mitverantwortung zu praktizieren. Der Gesetzgeber hat der Förderung der Jugendarbeit einen hohen Stellenwert zugeordnet. Dies wird auch deutlich durch die Verpflichtung der öffentlichen Träger, die Jugendarbeit mit entsprechenden Mitteln auszustatten (§ 79 Abs. 2 Satz 2 KJHG). Die Angebote sind sehr vielfältig und richten sich an junge Menschen aus dem Landkreis Bernkastel-Wittlich im Alter von 7 – 27 Jahren. Der Kreis fördert die vielfältigen Aktivitäten der Jugendverbände, -gruppen, -zentren, -initiativen und sonstigen Jugendgemeinschaften sowie der Städte und Gemeinden im Landkreis Bernkastel-Wittlich. Bezuschusst werden beispielsweise Ferienfreizeiten, Orientierungstage, Ferien-am-Ort-Maßnahmen, internationale Jugendbegegnungen, Schulungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Kinder- und Jugendarbeit, Workshops der politischen, kulturellen und medialen Jugendbildung und Projekte.
    Projektförderung - Verwendungsnachweis
    Kinder- und Jugendarbeit soll dazu beitragen, dass Interessen junger Menschen gesellschaftliche Beachtung finden und sie soll junge Menschen dazu befähigen, ihren Interessen selbst Geltung zu verschaffen und dabei gesellschaftliche und soziale Mitverantwortung zu praktizieren. Der Gesetzgeber hat der Förderung der Jugendarbeit einen hohen Stellenwert zugeordnet. Dies wird auch deutlich durch die Verpflichtung der öffentlichen Träger, die Jugendarbeit mit entsprechenden Mitteln auszustatten (§ 79 Abs. 2 Satz 2 KJHG). Die Angebote sind sehr vielfältig und richten sich an junge Menschen aus dem Landkreis Bernkastel-Wittlich im Alter von 7 – 27 Jahren. Der Kreis fördert die vielfältigen Aktivitäten der Jugendverbände, -gruppen, -zentren, -initiativen und sonstigen Jugendgemeinschaften sowie der Städte und Gemeinden im Landkreis Bernkastel-Wittlich. Bezuschusst werden beispielsweise Ferienfreizeiten, Orientierungstage, Ferien-am-Ort-Maßnahmen, internationale Jugendbegegnungen, Schulungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Kinder- und Jugendarbeit, Workshops der politischen, kulturellen und medialen Jugendbildung und Projekte.

    Weitere Informationen

    Im Fachbereich 12 - Jugend und Familie setzen sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Fachbereichsleiter Bernd Bäumler (Tel.: 06571 14-2210) für das Wohl der Familien und unserer Kinder und Jugendlichen ein. Sie helfen auch bei erzieherischen Problemlagen weiter.

    Sozialpädagogische Beratung für Familien, Kinder und Jugendliche erhalten Sie durch den Pädagogischen Dienst um die Teamleitungen Mathias Flesch (Tel: 06571 14-2430) und Adele Ruppenthal (Tel.: 06571 14-2410). Hier erhalten Eltern auch Beratung in Fragen der Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche.

    Im Bereich der Kindertagesbetreuung obliegt dem Fachbereich die Bedarfsplanung, Fachberatung, Abrechnung der Personalkosten und die Festsetzung von Hort- und Krippenbeiträgen. Die Vermittlung von Tagespflegepersonen gehört ebenfalls zu den Aufgaben des Fachbereiches. Weiterhin werden Träger von Kindertagesstätten und Sportstätten über Fördermöglichkeiten bei Baumaßnahmen beraten.

    Weitere Aufgaben im Fachbereich stellen der Kinder- und Jugendschutz, die Familienbildung, die Jugendhilfeplanung und die Kreisjugendpflege dar.

    Im Team "Finanzielle Hilfen für Familien" bearbeiten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Teamleitungen Marion Baden-Caspari (Tel.: 06571 14-2067) und Stefanie Clemens (Tel.: 06571 14-2267) Anträge auf Elterngeld und Unterhaltsvorschuss. Daneben haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in diesem Team die Aufgabe, allein erziehende Elternteile bei der Ausübung der Personensorge, der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen des Kindes, sowie der eigenen Unterhaltsansprüche zu beraten und zu unterstützen.

    Beratung und Unterstützung wird auch jungen Volljährigen bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres hinsichtlich der Regelung von Unterhaltsansprüchen gewährt und Müttern, die im Zeitpunkt der Geburt ihres Kindes nicht verheiratet sind, im Hinblick auf Möglichkeiten und Bedeutung der Vaterschaftsfeststellung, die Realisierung von Unterhaltsansprüchen, die Begründung der gemeinsamen elterlichen Sorge und die Einrichtung einer Beistandschaft angeboten. Die nachhaltige Vertretung der Interessen der Kinder und Jugendlichen erfolgt im Rahmen der Bearbeitung von Vormundschaften, Pflegschaften und Beistandschaften.

    Version

    Technisch erstellt am 12.11.2017 (von: Frank, Benz)

    Technisch geändert am 26.11.2024 (von: Webservice, LK_Bernkastel-Wittlich)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Bernkastel-Wittlich: Spezielle Hinweise für Kreis Bernkastel-Wittlich

    • Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit
      Kinder- und Jugendarbeit soll dazu beitragen, dass Interessen junger Menschen gesellschaftliche Beachtung finden und sie soll junge Menschen dazu befähigen, ihren Interessen selbst Geltung zu verschaffen und dabei gesellschaftliche und soziale Mitverantwortung zu praktizieren. Der Gesetzgeber hat der Förderung der Jugendarbeit einen hohen Stellenwert zugeordnet. Dies wird auch deutlich durch die Verpflichtung der öffentlichen Träger, die Jugendarbeit mit entsprechenden Mitteln auszustatten (§ 79 Abs. 2 Satz 2 KJHG). Die Angebote sind sehr vielfältig und richten sich an junge Menschen aus dem Landkreis Bernkastel-Wittlich im Alter von 7 – 27 Jahren. Der Kreis fördert die vielfältigen Aktivitäten der Jugendverbände, -gruppen, -zentren, -initiativen und sonstigen Jugendgemeinschaften sowie der Städte und Gemeinden im Landkreis Bernkastel-Wittlich. Bezuschusst werden beispielsweise Ferienfreizeiten, Orientierungstage, Ferien-am-Ort-Maßnahmen, internationale Jugendbegegnungen, Schulungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Kinder- und Jugendarbeit, Workshops der politischen, kulturellen und medialen Jugendbildung und Projekte.
    • Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit
      Kinder- und Jugendarbeit soll dazu beitragen, dass Interessen junger Menschen gesellschaftliche Beachtung finden und sie soll junge Menschen dazu befähigen, ihren Interessen selbst Geltung zu verschaffen und dabei gesellschaftliche und soziale Mitverantwortung zu praktizieren. Der Gesetzgeber hat der Förderung der Jugendarbeit einen hohen Stellenwert zugeordnet. Dies wird auch deutlich durch die Verpflichtung der öffentlichen Träger, die Jugendarbeit mit entsprechenden Mitteln auszustatten (§ 79 Abs. 2 Satz 2 KJHG). Die Angebote sind sehr vielfältig und richten sich an junge Menschen aus dem Landkreis Bernkastel-Wittlich im Alter von 7 - 27 Jahren. Der Kreis fördert die vielfältigen Aktivitäten der Jugendverbände, -gruppen, -zentren, -initiativen und sonstigen Jugendgemeinschaften sowie der Städte und Gemeinden im Landkreis Bernkastel-Wittlich. Bezuschusst werden beispielsweise Ferienfreizeiten, Orientierungstage, Ferien-am-Ort-Maßnahmen, internationale Jugendbegegnungen, Schulungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Kinder- und Jugendarbeit, Workshops der politischen, kulturellen und medialen Jugendbildung und Projekte.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch MFFJIV am 11.03.2019

    Version

    Technisch erstellt am 25.02.2009 (von: Benjamin Strozinsky)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Jugendverbände, Stadtjugendpflege, Mittel- und Projektakquise, Zuschuss, Ferienmaßnahme, Jugendarbeit, Ferienfreizeit, Gemeindejugendpflege, Verbandsgemeindejugendpflege, Kinderfreizeit, Kinderarbeit, Jugendbus, Partizipation, Jugendpolitik, Jugendinformation, kommunale Jugendbeauftragte, Kreisjugendpflege, Förderung, Jugendfreizeiten, Daseinsvorsorge, Erlebnispädagogik, Ferienspaßprogramm, Internationale Jugendarbeit, Freizeiten, Ehrenamt, Jugendtaxi, Kinderbus, Jugendvereine, Förderungsrichtlinien für die Kinder- und Jugendarbeit, Jugendbegegnungen, Jugendgruppenleitungs-Card (Juleica), Jugendbildungsseminare, freiwilliges Engagement, Teilhabe, dezentrale Kinder- und Jugendarbeit, Förderungsrichtlinie zur Kinder- und Jugendarbeit, Zuschüsse, Jugendgruppenarbeit, soziale Infrastruktur, Jugendberatung, dezentrale Jugendpolitik, Ferienspass, Jugendring, Jugendbildungswerkstatt, Beratung, Jugendfreizeit

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)