Jugendarbeit/ Jugendbildung
Beschreibung
Aufgabe der Jugendarbeit ist es, junge Menschen in ihrer Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu unterstützen. Weiter eröffnet die Jugendarbeit jungen Menschen die Möglichkeit, unsere Gesellschaft aktiv mitzugestalten und so eine jugendgerechte und zukunftsorientierte Gesellschaft zu bleiben oder zu werden. Jugendarbeit unterstützt Jugendliche, die Kernherausforderungen der Lebensphase Jugend, Qualifizierung, Verselbständigung und Selbstpositionierung zu meistern. Die Angebote der Jugendarbeit sollen an den Bedarfen und Interessen junger Menschen anknüpfen, von ihnen mitbestimmt werden, sie zur Selbstbestimmung befähigen und zu gesellschaftlicher Teilhabe sowie Mitverantwortung und zu sozialem Engagement anregen und hinführen.
Die Jugendarbeit ist eine Pflichtleistung des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe und ein eigenständiger Teil der Jugendhilfe. Die Jugendhilfe nimmt u.a. Erziehungs- und Bildungsaufgaben wahr und tritt für die Anliegen und Interessen junger Menschen in der Öffentlichkeit ein.
Konkret können unter Jugendarbeit vielfältige pädagogische, nicht kommerzielle, erlebnis- und erfahrungsbezogene Angebote in der Freizeit von Kindern und Jugendlichen verstanden werden. Zentral werden diese Angebote durch ein hohes Maß eigenverantwortlicher Selbstbestimmung von Kindern und Jugendlichen geprägt. Auch spiegelt sich in den Angeboten der Jugendarbeit wider, dass Jugendarbeit in einem besonders hohen Maße durch ehrenamtliches und freiwilliges Engagement junger Menschen geprägt ist. Darüber hinaus hat die Jugendarbeit dafür Sorge zu tragen, dass eine geeignete soziale Infrastruktur für Kinder und Jugendliche in den unterschiedlichen Gemeinwesen bereitgehalten wird.
Angebote der Jugendarbeit werden getragen von freien Trägern der Jugendhilfe, dazu gehören im Besonderen Jugendverbände, aber auch Vereine, Initiativen u.a. und öffentlichen Trägern, im Besonderen durch den die Jugendämter, aber auch durch Kommunalverbände, Ortgemeinden und Städten.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an den für Ihre Wohnsitzgemeinde zuständigen Dienstort des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung, oder an den Landesjugendring Rheinland-Pfalz.
Ansprechpartner
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz - Dienstort Koblenz
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz - Dienstort Landau
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz - Dienstort Mainz
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz - Dienstort Trier
Adresse
Hausanschrift
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Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz - Dienstort Trier
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 12 - Jugend und Familie
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 14 20
54504 Wittlich
Öffnungszeiten
Hier finden Sie die Öffnungszeiten.
Kontakt
Kontaktperson
Herr Florian Meurer
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1420
54504 Wittlich
Fax: 06571 14-42189
E-Mail: Florian.Meurer@Bernkastel-Wittlich.de
Telefon Festnetz: 06571 14-2189
Frau Gudrun Weber
Postfachadresse
Postfach 1420
54504 Wittlich
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06571 14-2265
Fax: 06571 14-42265
Internet
Formulare
Gedenkstättenfahrten - Verwendungsnachweis
Projektförderung - Verwendungsnachweis
Rechtsextremismusprävention - Verwendungsnachweis
Gedenkstättenfahrten - Antrag
Weitere Informationen
Im Fachbereich 12 - Jugend und Familie setzen sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Fachbereichsleiter Bernd Bäumler (Tel.: 06571 14-2210) für das Wohl der Familien und unserer Kinder und Jugendlichen ein. Sie helfen auch bei erzieherischen Problemlagen weiter.
Sozialpädagogische Beratung für Familien, Kinder und Jugendliche erhalten Sie durch den Pädagogischen Dienst um die Teamleitungen Mathias Flesch (Tel: 06571 14-2430) und Adele Ruppenthal (Tel.: 06571 14-2410). Hier erhalten Eltern auch Beratung in Fragen der Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche.
Im Bereich der Kindertagesbetreuung obliegt dem Fachbereich die Bedarfsplanung, Fachberatung, Abrechnung der Personalkosten und die Festsetzung von Hort- und Krippenbeiträgen. Die Vermittlung von Tagespflegepersonen gehört ebenfalls zu den Aufgaben des Fachbereiches. Weiterhin werden Träger von Kindertagesstätten und Sportstätten über Fördermöglichkeiten bei Baumaßnahmen beraten.
Weitere Aufgaben im Fachbereich stellen der Kinder- und Jugendschutz, die Familienbildung, die Jugendhilfeplanung und die Kreisjugendpflege dar.
Im Team "Finanzielle Hilfen für Familien" bearbeiten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Teamleitungen Marion Baden-Caspari (Tel.: 06571 14-2067) und Stefanie Clemens (Tel.: 06571 14-2267) Anträge auf Elterngeld und Unterhaltsvorschuss. Daneben haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in diesem Team die Aufgabe, allein erziehende Elternteile bei der Ausübung der Personensorge, der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen des Kindes, sowie der eigenen Unterhaltsansprüche zu beraten und zu unterstützen.
Beratung und Unterstützung wird auch jungen Volljährigen bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres hinsichtlich der Regelung von Unterhaltsansprüchen gewährt und Müttern, die im Zeitpunkt der Geburt ihres Kindes nicht verheiratet sind, im Hinblick auf Möglichkeiten und Bedeutung der Vaterschaftsfeststellung, die Realisierung von Unterhaltsansprüchen, die Begründung der gemeinsamen elterlichen Sorge und die Einrichtung einer Beistandschaft angeboten. Die nachhaltige Vertretung der Interessen der Kinder und Jugendlichen erfolgt im Rahmen der Bearbeitung von Vormundschaften, Pflegschaften und Beistandschaften.
Rechtsgrundlage(n)
- §1 Achte Sozialgesetzbuch (SGB VIII)
- §11 Achte Sozialgesetzbuch (SGB VIII)
- § 12 Achtes Sozialgesetzbuch (SGB VIII)
- Landesgesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AGKJHG)
- Landesgesetz zur Förderung der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit in Rheinland-Pfalz (JuFöG)
- Verwaltungsvorschrift zur Förderung der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit (VV-JuFöG)
Hinweise für Bernkastel-Wittlich: Spezielle Hinweise für Kreis Bernkastel-Wittlich
- Richtlinien zur Förderung der JugendarbeitKinder- und Jugendarbeit soll dazu beitragen, dass Interessen junger Menschen gesellschaftliche Beachtung finden und sie soll junge Menschen dazu befähigen, ihren Interessen selbst Geltung zu verschaffen und dabei gesellschaftliche und soziale Mitverantwortung zu praktizieren. Der Gesetzgeber hat der Förderung der Jugendarbeit einen hohen Stellenwert zugeordnet. Dies wird auch deutlich durch die Verpflichtung der öffentlichen Träger, die Jugendarbeit mit entsprechenden Mitteln auszustatten (§ 79 Abs. 2 Satz 2 KJHG). Die Angebote sind sehr vielfältig und richten sich an junge Menschen aus dem Landkreis Bernkastel-Wittlich im Alter von 7 – 27 Jahren. Der Kreis fördert die vielfältigen Aktivitäten der Jugendverbände, -gruppen, -zentren, -initiativen und sonstigen Jugendgemeinschaften sowie der Städte und Gemeinden im Landkreis Bernkastel-Wittlich. Bezuschusst werden beispielsweise Ferienfreizeiten, Orientierungstage, Ferien-am-Ort-Maßnahmen, internationale Jugendbegegnungen, Schulungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Kinder- und Jugendarbeit, Workshops der politischen, kulturellen und medialen Jugendbildung und Projekte.
- Richtlinien zur Förderung der JugendarbeitKinder- und Jugendarbeit soll dazu beitragen, dass Interessen junger Menschen gesellschaftliche Beachtung finden und sie soll junge Menschen dazu befähigen, ihren Interessen selbst Geltung zu verschaffen und dabei gesellschaftliche und soziale Mitverantwortung zu praktizieren. Der Gesetzgeber hat der Förderung der Jugendarbeit einen hohen Stellenwert zugeordnet. Dies wird auch deutlich durch die Verpflichtung der öffentlichen Träger, die Jugendarbeit mit entsprechenden Mitteln auszustatten (§ 79 Abs. 2 Satz 2 KJHG). Die Angebote sind sehr vielfältig und richten sich an junge Menschen aus dem Landkreis Bernkastel-Wittlich im Alter von 7 - 27 Jahren. Der Kreis fördert die vielfältigen Aktivitäten der Jugendverbände, -gruppen, -zentren, -initiativen und sonstigen Jugendgemeinschaften sowie der Städte und Gemeinden im Landkreis Bernkastel-Wittlich. Bezuschusst werden beispielsweise Ferienfreizeiten, Orientierungstage, Ferien-am-Ort-Maßnahmen, internationale Jugendbegegnungen, Schulungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Kinder- und Jugendarbeit, Workshops der politischen, kulturellen und medialen Jugendbildung und Projekte.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch MFFJIV am 11.03.2019
Stichwörter
Jugendverbände, Stadtjugendpflege, Mittel- und Projektakquise, Zuschuss, Ferienmaßnahme, Jugendarbeit, Ferienfreizeit, Gemeindejugendpflege, Verbandsgemeindejugendpflege, Kinderfreizeit, Kinderarbeit, Jugendbus, Partizipation, Jugendpolitik, Jugendinformation, kommunale Jugendbeauftragte, Kreisjugendpflege, Förderung, Jugendfreizeiten, Daseinsvorsorge, Erlebnispädagogik, Ferienspaßprogramm, Internationale Jugendarbeit, Freizeiten, Ehrenamt, Jugendtaxi, Kinderbus, Jugendvereine, Förderungsrichtlinien für die Kinder- und Jugendarbeit, Jugendbegegnungen, Jugendgruppenleitungs-Card (Juleica), Jugendbildungsseminare, freiwilliges Engagement, Teilhabe, dezentrale Kinder- und Jugendarbeit, Förderungsrichtlinie zur Kinder- und Jugendarbeit, Zuschüsse, Jugendgruppenarbeit, soziale Infrastruktur, Jugendberatung, dezentrale Jugendpolitik, Ferienspass, Jugendring, Jugendbildungswerkstatt, Beratung, Jugendfreizeit