Jugendarbeit/ Jugendbildung
Beschreibung
Aufgabe der Jugendarbeit ist es, junge Menschen in ihrer Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu unterstützen. Weiter eröffnet die Jugendarbeit jungen Menschen die Möglichkeit, unsere Gesellschaft aktiv mitzugestalten und so eine jugendgerechte und zukunftsorientierte Gesellschaft zu bleiben oder zu werden. Jugendarbeit unterstützt Jugendliche, die Kernherausforderungen der Lebensphase Jugend, Qualifizierung, Verselbständigung und Selbstpositionierung zu meistern. Die Angebote der Jugendarbeit sollen an den Bedarfen und Interessen junger Menschen anknüpfen, von ihnen mitbestimmt werden, sie zur Selbstbestimmung befähigen und zu gesellschaftlicher Teilhabe sowie Mitverantwortung und zu sozialem Engagement anregen und hinführen.
Die Jugendarbeit ist eine Pflichtleistung des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe und ein eigenständiger Teil der Jugendhilfe. Die Jugendhilfe nimmt u.a. Erziehungs- und Bildungsaufgaben wahr und tritt für die Anliegen und Interessen junger Menschen in der Öffentlichkeit ein.
Konkret können unter Jugendarbeit vielfältige pädagogische, nicht kommerzielle, erlebnis- und erfahrungsbezogene Angebote in der Freizeit von Kindern und Jugendlichen verstanden werden. Zentral werden diese Angebote durch ein hohes Maß eigenverantwortlicher Selbstbestimmung von Kindern und Jugendlichen geprägt. Auch spiegelt sich in den Angeboten der Jugendarbeit wider, dass Jugendarbeit in einem besonders hohen Maße durch ehrenamtliches und freiwilliges Engagement junger Menschen geprägt ist. Darüber hinaus hat die Jugendarbeit dafür Sorge zu tragen, dass eine geeignete soziale Infrastruktur für Kinder und Jugendliche in den unterschiedlichen Gemeinwesen bereitgehalten wird.
Angebote der Jugendarbeit werden getragen von freien Trägern der Jugendhilfe, dazu gehören im Besonderen Jugendverbände, aber auch Vereine, Initiativen u.a. und öffentlichen Trägern, im Besonderen durch den die Jugendämter, aber auch durch Kommunalverbände, Ortgemeinden und Städten.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an den für Ihre Wohnsitzgemeinde zuständigen Dienstort des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung, oder an den Landesjugendring Rheinland-Pfalz.
Ansprechpartner
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz - Dienstort Koblenz
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Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz - Dienstort Landau
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Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz - Dienstort Mainz
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Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz - Dienstort Trier
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Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz - Dienstort Trier
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Rechtsgrundlage(n)
- §1 Achte Sozialgesetzbuch (SGB VIII)
- §11 Achte Sozialgesetzbuch (SGB VIII)
- § 12 Achtes Sozialgesetzbuch (SGB VIII)
- Landesgesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AGKJHG)
- Landesgesetz zur Förderung der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit in Rheinland-Pfalz (JuFöG)
- Verwaltungsvorschrift zur Förderung der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit (VV-JuFöG)
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 11.03.2019
Stichwörter
dezentrale Kinder- und Jugendarbeit, Internationale Jugendarbeit, Gemeindejugendpflege, Kinderarbeit, Ferienmaßnahme, Jugendfreizeiten, Teilhabe, Jugendbildungswerkstatt, Förderungsrichtlinie zur Kinder- und Jugendarbeit, soziale Infrastruktur, Ferienspass, Partizipation, dezentrale Jugendpolitik, Kinderbus, Erlebnispädagogik, freiwilliges Engagement, Jugendverbände, Jugendring, Jugendarbeit, Zuschüsse, Verbandsgemeindejugendpflege, Jugendinformation, Ferienspaßprogramm, Jugendtaxi, Jugendbus, Beratung, Jugendgruppenleitungs-Card (Juleica), Kinderfreizeit, Freizeiten, Kreisjugendpflege, Jugendbegegnungen, kommunale Jugendbeauftragte, Jugendgruppenarbeit, Förderung, Daseinsvorsorge, Ehrenamt, Zuschuss, Jugendbildungsseminare, Ferienfreizeit, Jugendvereine, Förderungsrichtlinien für die Kinder- und Jugendarbeit, Jugendfreizeit, Mittel- und Projektakquise, Jugendpolitik, Jugendberatung, Stadtjugendpflege