Jugendarbeit/ Jugendbildung
Beschreibung
Aufgabe der Jugendarbeit ist es, junge Menschen in ihrer Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu unterstützen. Weiter eröffnet die Jugendarbeit jungen Menschen die Möglichkeit, unsere Gesellschaft aktiv mitzugestalten und so eine jugendgerechte und zukunftsorientierte Gesellschaft zu bleiben oder zu werden. Jugendarbeit unterstützt Jugendliche, die Kernherausforderungen der Lebensphase Jugend, Qualifizierung, Verselbständigung und Selbstpositionierung zu meistern. Die Angebote der Jugendarbeit sollen an den Bedarfen und Interessen junger Menschen anknüpfen, von ihnen mitbestimmt werden, sie zur Selbstbestimmung befähigen und zu gesellschaftlicher Teilhabe sowie Mitverantwortung und zu sozialem Engagement anregen und hinführen.
Die Jugendarbeit ist eine Pflichtleistung des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe und ein eigenständiger Teil der Jugendhilfe. Die Jugendhilfe nimmt u.a. Erziehungs- und Bildungsaufgaben wahr und tritt für die Anliegen und Interessen junger Menschen in der Öffentlichkeit ein.
Konkret können unter Jugendarbeit vielfältige pädagogische, nicht kommerzielle, erlebnis- und erfahrungsbezogene Angebote in der Freizeit von Kindern und Jugendlichen verstanden werden. Zentral werden diese Angebote durch ein hohes Maß eigenverantwortlicher Selbstbestimmung von Kindern und Jugendlichen geprägt. Auch spiegelt sich in den Angeboten der Jugendarbeit wider, dass Jugendarbeit in einem besonders hohen Maße durch ehrenamtliches und freiwilliges Engagement junger Menschen geprägt ist. Darüber hinaus hat die Jugendarbeit dafür Sorge zu tragen, dass eine geeignete soziale Infrastruktur für Kinder und Jugendliche in den unterschiedlichen Gemeinwesen bereitgehalten wird.
Angebote der Jugendarbeit werden getragen von freien Trägern der Jugendhilfe, dazu gehören im Besonderen Jugendverbände, aber auch Vereine, Initiativen u.a. und öffentlichen Trägern, im Besonderen durch den die Jugendämter, aber auch durch Kommunalverbände, Ortgemeinden und Städten.
Hinweise für Altenkirchen (Westerwald): Referat 53 - Kindertagesbetreuung/ Jugendhilfeplanung/ Kinder-/ Jugend- und Familienförderung
Hauptziel ist die Förderung der Entwicklung junger Menschen durch Angebote, die an ihre Interessen anknüpfen.
Jugendarbeit ist ein soziales Lernfeld, das sich aus den einzelnen Bausteinen Selbstbestimmung, Mitverantwortung (Partizipation) und soziales Engagement zusammensetzt. Kindern und Jugendlichen sollen diese Eigenschaften vermittelt werden und sie sollen zu deren Umsetzung angeregt werden. Zu den Schwerpunkten der Jugendarbeit gehören unter anderem:
- Außerschulische Jugendbildung mit zum Beispiel allgemeiner, politischer, sozialer, ganzheitlicher und kultureller Bildung, zum Beispiel Kindertheatertage,
- Jugendarbeit in Sport, Spiel und Geselligkeit, zum Beispiel Sport- und Spielefeste,
- Arbeitswelt-, schul- und familienbezogene Jugendarbeit, zum Beispiel geschlechtsspezifische Berufsbildung,
- Internationale Jugendarbeit, zum Beispiel deutsch-polnische Jugendbegegnungen,
- Kinder- und Jugenderholungen, zum Beispiel Kinder- und Jugendfreizeiten,
- Jugendberatungen, zum Beispiel Informationsveranstaltungen,
- Ferienbetreuungen.
Allgemeine Leistungen:
- Die Jugendarbeit hat eine unterstützende Funktion in rechtlichen, finanziellen und organisatorischen Belangen hinsichtlich Kindern, Jugendlichen, jungen Erwachsenen und anderen Personen, die sich in der Jugendarbeit engagieren.
- Sie fördert, berät und unterstützt Jugendgruppen, Jugendvereine und Jugendinitiativen. Alle anerkannten Träger der Jugendarbeit haben sich zum Kreisjugendring zusammengeschlossen (www.kjr-altenkirchen.de).
- Die finanzielle Förderung und Beratung der Jugendarbeit fällt unter die allgemeine Leistung der Jugendarbeit.
- Eigene Projekte und Veranstaltungen werden von der Jugendarbeit im Kreis Altenkirchen, in Kooperation mit Partnern der Jugendarbeit vor Ort, durchgeführt. Auch einmalige Aktivitäten von Jugendinitiativen werden gefördert und unterstützt, gemäß §12 Sozialgesetzbuch (SGB) VIII.
- Einen selbständigen Aufgabenbereich umfasst der Kinder- und Jugendschutz.
Aktuelle Angebote entnehmen Sie bitte dem Veranstaltungskalender dieser Website, sowie aktuelle Aktionen und Veranstaltungen Ihrer Tageszeitung.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an den für Ihre Wohnsitzgemeinde zuständigen Dienstort des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung, oder an den Landesjugendring Rheinland-Pfalz.
Ansprechpartner
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz - Dienstort Koblenz
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz - Dienstort Landau
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz - Dienstort Mainz
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz - Dienstort Trier
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz - Dienstort Trier
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
Kreisverwaltung Altenkirchen - Abteilung Jugend und Familie - Soziale Dienste und Prävention (52.2)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag - Dienstag 07:30 Uhr bis 17:30 Uhr Mittwoch 07:30 Uhr bis 13:00 Uhr Donnerstag 07:30 Uhr bis 18:00 Uhr Freitag 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr Eine vorherige Terminvereinbarung wird empfohlen, da die Bürozeiten teilweise von den Öffnungszeiten abweichen.
Kontakt
Fax: +49 2681 81-2500
Kontaktperson
Frau Anna Izabela Beck
Telefon Festnetz: +49 2681 81-2513
E-Mail: anna.beck@kreis-ak.de
Frau Annika Langner
Telefon Festnetz: +49 2681 81-2593
E-Mail: annika.langner@kreis-ak.de
Frau Jennifer Weitershagen
Telefon Festnetz: +49 2682 955672
Telefon mobil: +49 151 14022911
Internet
Stichwörter
ASD
Formulare
Hinweise für Altenkirchen (Westerwald): Referat 53 - Kindertagesbetreuung/ Jugendhilfeplanung/ Kinder-/ Jugend- und Familienförderung
Förderantrag Jugendarbeit
Förderrichtlinien Jugendarbeit
Umsetzung § 72a SGB VIII - Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen:
72a SGBVIII Rahmenvereinbarung
Beitrittserklärung für örtliche freie Träger und Gemeinden
Definition Ehrenamt/Nebenamt
Auszug Handlungsempfehlungen
Informationen zum Europäischen Führungszeugnis
Bestätigung beim Einwohnermeldeamt
Selbstverpflichtungserklärung
Übersicht über die Beitrittserklärungen auf Kreisebene
Rechtsgrundlage(n)
- §1 Achte Sozialgesetzbuch (SGB VIII)
- §11 Achte Sozialgesetzbuch (SGB VIII)
- § 12 Achtes Sozialgesetzbuch (SGB VIII)
- Landesgesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AGKJHG)
- Landesgesetz zur Förderung der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit in Rheinland-Pfalz (JuFöG)
- Verwaltungsvorschrift zur Förderung der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit (VV-JuFöG)
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 11.03.2019
Stichwörter
Jugendfreizeit, Jugendverbände, Kinderfreizeit, Jugendvereine, Stadtjugendpflege, dezentrale Kinder- und Jugendarbeit, Gemeindejugendpflege, Jugendberatung, Zuschüsse, Jugendfreizeiten, Jugendtaxi, Jugendbegegnungen, Beratung, Partizipation, Ferienmaßnahme, Teilhabe, Förderung, Zuschuss, Förderungsrichtlinien für die Kinder- und Jugendarbeit, Jugendbus, Daseinsvorsorge, Internationale Jugendarbeit, Jugendarbeit, Ehrenamt, Jugendbildungswerkstatt, dezentrale Jugendpolitik, Jugendgruppenarbeit, Kinderbus, Ferienspaßprogramm, Ferienspass, Freizeiten, Erlebnispädagogik, Mittel- und Projektakquise, Jugendpolitik, freiwilliges Engagement, Jugendbildungsseminare, Jugendgruppenleitungs-Card (Juleica), Verbandsgemeindejugendpflege, Kreisjugendpflege, Kinderarbeit, soziale Infrastruktur, kommunale Jugendbeauftragte, Ferienfreizeit, Jugendring, Förderungsrichtlinie zur Kinder- und Jugendarbeit, Jugendinformation