Intensiv- und Krankentransport Durchführung

    Rettungsdienst/ Krankentransport

    Der Rettungsdienst ist für Notfall- und Krankentransporte zuständig. In Notfällen wählen Sie die Rufnummer 112. 

    Beschreibung

    Der Rettungsdienst hat bei lebensbedrohlich Verletzten oder Erkrankten (Notfallpatienten) lebensrettende Maßnahmen durchzuführen, stellt ihre Transportfähigkeit her und befördert sie unter fachgerechter Betreuung in der Regel mit Rettungs- oder Notarztwagen sowie eventuell mit Rettungshubschraubern in ein geeignetes Krankenhaus.

    Er leistet auch kranken, verletzten oder sonstigen hilfsbedürftigen Personen, die keine Notfallpatienten sind, fachgerechte Hilfe und befördert sie unter Betreuung in der Regel mit Krankentransportwagen.

    Zuständigkeit

    In Notfällen wählen Sie bitte die Rufnummer 112.

    Alle Leitstellen sind auch über die Servicenummer 19222 (z.B. für Krankentransporte) erreichbar.

    Ergänzend können Sie sich in Fragen des Rettungsdienstes bzw. der Krankentransporte an die zuständigen Kreisverwaltungen wenden.

    Ansprechpartner

    00.00.KVMZ.05.51.01.02 Rettungsdienstbehörde

    Adresse

    Postanschrift

    Konrad-Adenauer-Str. 34

    55218 Ingelheim am Rhein

    Hausanschrift

    Georg-Rückert-Str. 11

    55218 Ingelheim am Rhein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Bürgerbüro und Servicezeiten Montag bis Dienstag 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr Mittwoch 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr Donnerstag 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr Freitag 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr Allgemeine Verwaltung Montag bis Dienstag 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr Mittwoch 14:00 bis 15:30 Uhr Donnerstag 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr,  Freitag 09:00 bis 12:00 Uhr Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Version

    Technisch erstellt am 19.10.2022

    Technisch geändert am 26.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitergehende Informationen stellen neben den Hilfsorganisationen vor Ort folgende Landesdienststellen zur Verfügung:

    • Ministerium des Innern und für Sport
    • Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
    • Feuerwehr- und Katastrophenschutzschule Rheinland-Pfalz

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch erstellt am 25.02.2009

    Technisch geändert am 01.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020