Intensiv- und Krankentransport Durchführung

    Rettungsdienst/ Krankentransport

    Der Rettungsdienst ist für Notfall- und Krankentransporte zuständig. In Notfällen wählen Sie die Rufnummer 112. 

    Beschreibung

    Der Rettungsdienst hat bei lebensbedrohlich Verletzten oder Erkrankten (Notfallpatienten) lebensrettende Maßnahmen durchzuführen, stellt ihre Transportfähigkeit her und befördert sie unter fachgerechter Betreuung in der Regel mit Rettungs- oder Notarztwagen sowie eventuell mit Rettungshubschraubern in ein geeignetes Krankenhaus.

    Er leistet auch kranken, verletzten oder sonstigen hilfsbedürftigen Personen, die keine Notfallpatienten sind, fachgerechte Hilfe und befördert sie unter Betreuung in der Regel mit Krankentransportwagen.

    Zuständigkeit

    In Notfällen wählen Sie bitte die Rufnummer 112.

    Alle Leitstellen sind auch über die Servicenummer 19222 (z.B. für Krankentransporte) erreichbar.

    Ergänzend können Sie sich in Fragen des Rettungsdienstes bzw. der Krankentransporte an die zuständigen Kreisverwaltungen wenden.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Limburgerhof

    Aktuelles

    Die Gemeinde Limburgerhof gehört als verbandsfreie Gemeinde zum Landkreis Rhein-Pfalz-Kreis.

    Adresse

    Besucheranschrift

    Burgunder Platz 2

    67117 Limburgerhof

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 08:00 - 12:30 Uhr Montag 14:00 - 17:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 17:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: gemeinde@limburgerhof.de

    Telefon Festnetz: 06236 691-0

    Fax: 06236 691-170

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2019

    Technisch geändert am 07.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitergehende Informationen stellen neben den Hilfsorganisationen vor Ort folgende Landesdienststellen zur Verfügung:

    • Ministerium des Innern und für Sport
    • Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
    • Feuerwehr- und Katastrophenschutzschule Rheinland-Pfalz

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch erstellt am 25.02.2009

    Technisch geändert am 01.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020