Ärztlicher Bereitschaftsdienst, zahnärztlicher Notfalldienst und Apothekennotdienst
Beschreibung
Die Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigungen haben die Aufgabe, die vertrags(zahn)ärztliche Versorgung in den Bundesländern sicherzustellen. Dies gilt auch für die Zeiten, in denen die Praxen der niedergelassenen (Zahn)Ärzte geschlossen sind (Ärztlicher Bereitschaftsdienst -Zahnärztlicher Notfalldienst).
Den Ärztlichen Bereitschaftsdienst erreichen Sie kostenfrei unter der Rufnummer 116117 - ganz egal, von wo aus in Deutschland Sie anrufen.
Adresse, Telefonnummer und Öffnungszeiten der nächstgelegenen Bereitschaftsdienstpraxis in Rheinland-Pfalz können Sie auch auf der Internet-Seite der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz abrufen: https://www.kv-rlp.de/patienten/aerztlicher-bereitschaftsdienst/
Der ärztliche Bereitschaftsdienst ist abends, nachts, an Wochenenden sowie an Feiertagen zuständig für Erkrankungen, mit denen Sie normalerweise einen niedergelassenen Arzt aufsuchen würden, wenn die Behandlung aus medizinischen Gründen nicht bis zum nächsten Tag warten kann. Falls erforderlich, werden auch Hausbesuche durchgeführt.
Die sofortige Hilfeleistung bei lebensbedrohlichen Notfällen od er schweren Unfällen ist dagegen Aufgabe des Rettungsdienstes, der unter der Nummer 112 erreichbar ist.
Der zahnärztliche Notfalldienst wird in Rheinland-Pfalz im Auftrag der Kassenzahnärztlichen Vereinigung von den Bezirkszahnärztekammern Pfalz, Rheinhessen, Koblenz und Trier organisiert. Nähere Informationen zu den Dienstzeiten und dem diensthabenden Zahnarzt erhalten Sie auf den Internetseiten der Bezirkszahnärztekammern. Außerhalb der Dienstzeiten nehmen Sie bitte Kontakt zu Ihrem Hauszahnarzt oder einer anderen Zahnarztpraxis Ihres Vertrauens auf. Auf der Bandansage der Praxis erhalten Sie weitere Informationen.
Sie können auch in den Internetseiten Ihrer Gemeinde, Stadt oder Ihres Landkreises den Menupunkt "Notdienste" oder Ärztlicher Bereitschaftsdienst -Zahnärztlicher Notfalldienst (oft unter dem Oberbegriff "Gesundheit" und/oder "Soziales") suchen.
Dort finden Sie in der Regel auch aktuelle Informationen zum Apothekennotdienst, der täglich 24 Stunden erreichbar ist.
Die Aufstellung der notdienstbereiten Apotheken wird durch den Aushang an der Apotheke, eine telefonische Ansage unter der Nummer 01805/258825 + Postleitzahl sowie auch in der lokalen Presse bekannt gegeben.
Hinweise für Worms: Gesundheitshilfe
Hilfe zur Gesundheit -SGB XII 5. Kapitel
Im Rahmen der Hilfe zur Gesundheit sind Leistungen möglich im Bereich der vorbeugenden Gesundheitshilfe, der Hilfe bei Krankheit und Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft. Diese Leistungen werden entsprechend den Bestimmungen des Dritten Kapitel Fünfter Abschnitt Erster Titel des Sozialgesetzbuches Fünftes Buch (SGB V 3. Kapitel) erbracht.
Leistungen werden für Personen nur erbracht, wenn sie über keinen Krankenversicherungsschutz verfügen. Sie sind abhängig vom Einkommen und Vermögen des Hilfesuchenden bzw. bei Ehegatten oder Lebenspartnern auch von deren Einkommen und Vermögen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Für die Organisation des ärztlichen Bereitschaftsdienstes: Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz
Für die Organisation den zahnärztlichen Bereitschaftsdienstes: Bezirkszahnärztekammern Pfalz, Rheinhessen, Koblenz und Trier.
Für die Organisation des Apothekennotdienstes in Rheinland-Pfalz ist die Landesapothekerkammer RP zuständig.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Worms - Abteilung 5.03 Leistungen zum Lebensunterhalt und Wohnungswesen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag, Mittwoch, Donnerstag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Dienstag, Freitag Geschlossen Donnerstag 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: sozialesundjugend@worms.de
Kontaktperson
Herr Oliver Ruppmich
Telefon Festnetz: +49 6241 853-5122
Fax: +49 6241 853-5199
Internet
Hinweise (Besonderheiten)
Wichtige Notrufnummern im Überblick:
- Ä rztlicher Bereitschaftsdienst 116 117
- Kinderärztlicher Notdienst 116 117
- Notdienst der Apotheken 01805/258825
- Giftnotruf 06131/19240
- Rettungsdienst / Feuerwehr 112
- Krankentransporte 19222
- Polizei 110
Je konkreter die Angaben zum Notfallereignis sind, umso schneller kann geholfen werden:
- Was ist passiert?
- Wo ist es passiert?
- Wie viele Personen sind betroffen?
- Wer meldet den Notfall?
- Auf Rückfragen warten
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz