Landesblindengeld
Beschreibung
Das Landesblindengeld ist eine freiwillige Leistung des Landes Rheinland-Pfalz, die einkommens- und vermögensunabhängig gewährt wird. Es wird unter bestimmten Voraussetzungen blinden Menschen und durch hochgradige Einschränkung der Sehfähigkeit den blinden Menschen Gleichgestellten erbracht. Es dient zum Ausgleich der behinderungsbedingten Mehraufwendungen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Der Antrag ist bei der für den Wohnort zuständigen Kreis- oder Stadtverwaltung zu stellen.
Ansprechpartner
Stadt Speyer - 412 - Sozialleistungen
Adresse
Postanschrift
Johannesstraße 22a
67346 Speyer
Öffnungszeiten
Montag - Mittwoch und Freitag: 08:30 - 12:00 Uhr, Donnerstag: 14:00 - 17:00 Uhr, oder nach Terminvereinbarung
Kontakt
Kontaktperson
Frau Cécile Schackert
Postanschrift
Johannesstraße 22a
67346 Speyer
Fax: 06232 14-2260
Telefon Festnetz: 06232 14-2238
E-Mail: cecile.schackert@stadt-speyer.de
Frau Nicole Laforsch
Postanschrift
Johannesstraße 22a
67346 Speyer
Telefon Festnetz: 06232 14-2401
Fax: 06232 14-2260
E-Mail: nicole.laforsch@stadt-speyer.de
Frau Iris Schmidt
Postanschrift
Johannesstraße 22a
67346 Speyer
Telefon Festnetz: 06232 14-2807
Fax: 06232 142260
E-Mail: iris.schmidt@stadt-speyer.de
Formulare
Anträge und Formulare erhalten Sie In Absprache mit der zuständigen Kreis- oder Stadtverwaltung.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
keine
Hinweise (Besonderheiten)
Bei höheren blindheitsbedingten Mehraufwendungen können über das Landesblindengeld hinaus Leistungen der einkommens- und vermögensabhängigen Blindenhilfe beantragt werden (siehe dazu auch Blindenhilfe).
Für Kriegsblinde gelten die Regelungen nach dem BVG.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Blindheit, blind