Landesblindengeld
Beschreibung
Das Landesblindengeld ist eine freiwillige Leistung des Landes Rheinland-Pfalz, die einkommens- und vermögensunabhängig gewährt wird. Es wird unter bestimmten Voraussetzungen blinden Menschen und durch hochgradige Einschränkung der Sehfähigkeit den blinden Menschen Gleichgestellten erbracht. Es dient zum Ausgleich der behinderungsbedingten Mehraufwendungen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Der Antrag ist bei der für den Wohnort zuständigen Kreis- oder Stadtverwaltung zu stellen.
Ansprechpartner
Stadt Pirmasens - Sozialleistungen
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 2763
66933 Pirmasens
Öffnungszeiten
Di: 8.30 - 12.00
Mi: 8.30 - 12.00
Do: 8.30 - 12.00, 14.00 - 18.00
Fr: 8.30 - 12.00
Kontakt
Kontaktperson
Klaus Anton (Hilfe zum Lebensunterhalt und Hilfe zur Pflege in Einrichtungen - F - Q, Landespflegegeld, Landesblindengeld, Pflegegeld, Blindenhilfe)
Internet
Formulare
Anträge und Formulare erhalten Sie In Absprache mit der zuständigen Kreis- oder Stadtverwaltung.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
keine
Hinweise (Besonderheiten)
Bei höheren blindheitsbedingten Mehraufwendungen können über das Landesblindengeld hinaus Leistungen der einkommens- und vermögensabhängigen Blindenhilfe beantragt werden (siehe dazu auch Blindenhilfe).
Für Kriegsblinde gelten die Regelungen nach dem BVG.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Blindheit, blind