Landesblindengeld
Beschreibung
Das Landesblindengeld ist eine freiwillige Leistung des Landes Rheinland-Pfalz, die einkommens- und vermögensunabhängig gewährt wird. Es wird unter bestimmten Voraussetzungen blinden Menschen und durch hochgradige Einschränkung der Sehfähigkeit den blinden Menschen Gleichgestellten erbracht. Es dient zum Ausgleich der behinderungsbedingten Mehraufwendungen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Der Antrag ist bei der für den Wohnort zuständigen Kreis- oder Stadtverwaltung zu stellen.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Ludwigshafen - Hilfe zur Pflege
Adresse
Hausanschrift
Lieferanschrift
Postfachadresse
Postfach 21 12 25
67012 Ludwigshafen am Rhein
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag 09:00 bis 12:00 Uhr Montag bis Donnerstag 14:00 bis 16:00 Uhr
Kontakt
Fax: +49 621 504-2738
E-Mail: 5-13@ludwigshafen.de
Kontaktperson
Allgemeine Auskünfte VOR Antragstellung für Erstberatung für Eingliederungshilfe und Hilfe zur Pflege
Telefon Festnetz: +49 621 504-4045
Gro - Hol
Telefon Festnetz: +49 621 504-2511
Pf - Schd
Telefon Festnetz: +49 621 504-2682
Sche - Stt, Horn - Karc
Telefon Festnetz: +49 621 504-2694
Stu - Z, Fo - Grn
Telefon Festnetz: +49 621 504-2690
Kard - Mir, Fau - Fn
Telefon Festnetz: +49 621 504-2681
A - Fat
Telefon Festnetz: +49 621 504-2762
Mis - Schd
Telefon Festnetz: +49 621 504-3714
Internet
Formulare
Anträge und Formulare erhalten Sie In Absprache mit der zuständigen Kreis- oder Stadtverwaltung.
Hinweise für Ludwigshafen am Rhein: Landesblindengeld
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
keine
Hinweise (Besonderheiten)
Bei höheren blindheitsbedingten Mehraufwendungen können über das Landesblindengeld hinaus Leistungen der einkommens- und vermögensabhängigen Blindenhilfe beantragt werden (siehe dazu auch Blindenhilfe).
Für Kriegsblinde gelten die Regelungen nach dem BVG.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Blindheit, blind