Blindengeld Gewährung

    Landesblindengeld

    Beschreibung

    Das Landesblindengeld ist eine freiwillige Leistung des Landes Rheinland-Pfalz, die einkommens- und vermögensunabhängig gewährt wird. Es wird unter bestimmten Voraussetzungen blinden Menschen und durch hochgradige Einschränkung der Sehfähigkeit den blinden Menschen Gleichgestellten erbracht. Es dient zum Ausgleich der behinderungsbedingten Mehraufwendungen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Der Antrag ist bei der für den Wohnort zuständigen Kreis- oder Stadtverwaltung zu stellen.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Ludwigshafen - Hilfe zur Pflege

    Adresse

    Hausanschrift

    Europaplatz 1

    67063 Ludwigshafen am Rhein

    Lieferanschrift

    Bismarckstraße 25

    67059 Ludwigshafen am Rhein

    Postfachadresse

    Postfach 21 12 25

    67012 Ludwigshafen am Rhein

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag 09:00 bis 12:00 Uhr Montag bis Donnerstag 14:00 bis 16:00 Uhr

    Kontakt

    Kontaktperson

    • Allgemeine Auskünfte VOR Antragstellung für Erstberatung für Eingliederungshilfe und Hilfe zur Pflege

      Telefon Festnetz: +49 621 504-4045

    • Gro - Hol

      Telefon Festnetz: +49 621 504-2511

    • Pf - Schd

      Telefon Festnetz: +49 621 504-2682

    • Sche - Stt, Horn - Karc

      Telefon Festnetz: +49 621 504-2694

    • Stu - Z, Fo - Grn

      Telefon Festnetz: +49 621 504-2690

    • Kard - Mir, Fau - Fn

      Telefon Festnetz: +49 621 504-2681

    • A - Fat

      Telefon Festnetz: +49 621 504-2762

    • Mis - Schd

      Telefon Festnetz: +49 621 504-3714

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 19.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Formulare

    Anträge und Formulare erhalten Sie In Absprache mit der zuständigen Kreis- oder Stadtverwaltung.

    Hinweise für Ludwigshafen am Rhein: Landesblindengeld

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bei höheren blindheitsbedingten Mehraufwendungen können über das Landesblindengeld hinaus Leistungen der einkommens- und vermögensabhängigen Blindenhilfe beantragt werden (siehe dazu auch Blindenhilfe).

    Für Kriegsblinde gelten die Regelungen nach dem BVG.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Stichwörter

    Blindheit, blind

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de