Blindengeld Gewährung

    Landesblindengeld

    Beschreibung

    Das Landesblindengeld ist eine freiwillige Leistung des Landes Rheinland-Pfalz, die einkommens- und vermögensunabhängig gewährt wird. Es wird unter bestimmten Voraussetzungen blinden Menschen und durch hochgradige Einschränkung der Sehfähigkeit den blinden Menschen Gleichgestellten erbracht. Es dient zum Ausgleich der behinderungsbedingten Mehraufwendungen.

    Hinweise für Frankenthal (Pfalz): Landesblindengeld

    Inhalt der Landesleistung

    Das Landesblindengeld ist eine freiwillige Leistung des Landes Rheinland-Pfalz, die einkommens- und vermögensunabhängig gewährt wird. Es wird unter bestimmten Voraussetzungen blinden Menschen und durch hochgradige Einschränkung der Sehfähigkeit den blinden Menschen Gleichgestellten erbracht. Es dient zum Ausgleich der behinderungsbedingten Mehraufwendungen.

    Beauskunften

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Der Antrag ist bei der für den Wohnort zuständigen Kreis- oder Stadtverwaltung zu stellen.

    Ansprechpartner

    Stadt Frankenthal (Pfalz) - Bereich 51 - Familie, Jugend und Soziales

    Beschreibung

    Folgende Abteilungen sind an folgenden Tagen geschlossen:

    Mittwoch:

    - Unterhaltsvorschuss / Elterngeld

    Montag und Mittwoch: 

    - Grundsicherung / Asyl

    - Wohngeld / Wohnraumsicherung 

    - Hilfe zur Pflege stationär

    Adresse

    Postanschrift

    Rathausplatz 2-7

    67227 Frankenthal (Pfalz)

    Gebäude: Rathaus (Servicebereich Familie, Jugend und Soziales)

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Wir bitten Sie, möglichst vorab einen Termin zu vereinbaren: gerne per Telefon oder E-Mail. Manche Dienstleistungen und Abteilungen können Sie auch per Online-Termin kontaktieren, buchen Sie sich hier Ihren Termin: www.frankenthal.de/onlinetermin oder schreiben Sie uns. Alle Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Frankenthal finden Sie unterwww.frankenthal.de/offen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06233 89-355

    Fax: 06233 89-15509

    E-Mail: familiejugendundsoziales@frankenthal.de

    Kontaktperson

    Internet

    Formulare

    Blindenhilfe beantragen Blinde, ihnen gleichgestellte und stark sehbehinderte Menschen können eine von Einkommen und Vermögen abhängige Blindenhilfe erhalten. Landesblindengeld Das Landesblindengeld ist eine freiwillige Leistung des Landes Rheinland-P...
    Blindenhilfe beantragen Blinde, ihnen gleichgestellte und stark sehbehinderte Menschen können eine von Einkommen und Vermögen abhängige Blindenhilfe erhalten. Landesblindengeld Das Landesblindengeld ist eine freiwillige Leistung des Landes Rheinland-Pfalz, die einkommens- und vermögensunabhängig gewährt wird. Es wird unter bestimmten Voraussetzungen blinden Menschen und durch hochgradige Einschränkung der Sehfähigkeit den blinden Menschen Gleichgestellten erbracht. Es dient zum Ausgleich der behinderungsbedingten Mehraufwendungen. Rundfunkbeitrag im privaten Bereich Befreiung Wenn Sie bestimmte Sozialleistungen wie zum Beispiel Grundsicherung oder Arbeitslosengeld II erhalten, können Sie sich von der Rundfunkbeitragspflicht befreien lassen. Empfänger von Arbeitslosengeld I, Wohngeld oder Übergangsgeld haben keinen Anspruch auf eine Befreiung. Rundfunkbeitrag im privaten Bereich Ermäßigung Wenn Sie einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen "RF" haben, können Sie eine Ermäßigung ihres Rundfunkbeitrags erhalten. Sie zahlen dann einen verringerten Beitrag von EUR 5,83.
    Das Blindengeld ist eine finanzielle Unterstützung für Menschen, die blind oder stark sehbehindert sind. Gesetzlich geregelt ist der Anspruch auf Blindengeld nach Landesrecht. Nach den Landesblindengeldgesetzen wird das Blindengeld in der Regel ohne Rü...
    Das Blindengeld ist eine finanzielle Unterstützung für Menschen, die blind oder stark sehbehindert sind. Gesetzlich geregelt ist der Anspruch auf Blindengeld nach Landesrecht. Nach den Landesblindengeldgesetzen wird das Blindengeld in der Regel ohne Rücksicht auf Einkommen und Vermögen des Blinden gewährt.

    Weitere Informationen

    Der Bereich Familie, Jugend und Soziales bietet umfangreiche Dienstleistungen, Hilfestellungen und finanzielle Hilfen vielfältiger Art an. Zum Bereich zählen die Abteilungen Familienbüro, Kinder- und Jugendbüro, Soziale Fachdienste und Soziale Leistungen/Haushalt.  

    Version

    Technisch geändert am 15.06.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Frankenthal (Pfalz) - Abteilung Soziales

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 2-7

    67227 Frankenthal (Pfalz)

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag bis Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Wir bitten Sie, möglichst vorab einen Termin zu vereinbaren: gerne per Telefon oder E-Mail. Manche Dienstleistungen und Abteilungen können Sie auch per Online-Termin kontaktieren, buchen Sie sich hier Ihren Termin: www.frankenthal.de/onlinetermin oder schreiben Sie uns. Alle Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Frankenthal finden Sie unterwww.frankenthal.de/offen

    Kontakt

    Fax: 06233 89-509

    Telefon Festnetz: 06233 89-355

    E-Mail: familiejugendundsoziales@frankenthal.de

    Internet

    Formulare

    Das Blindengeld ist eine finanzielle Unterstützung für Menschen, die blind oder stark sehbehindert sind. Gesetzlich geregelt ist der Anspruch auf Blindengeld nach Landesrecht. Nach den Landesblindengeldgesetzen wird das Blindengeld in der Regel ohne Rü...
    Das Blindengeld ist eine finanzielle Unterstützung für Menschen, die blind oder stark sehbehindert sind. Gesetzlich geregelt ist der Anspruch auf Blindengeld nach Landesrecht. Nach den Landesblindengeldgesetzen wird das Blindengeld in der Regel ohne Rücksicht auf Einkommen und Vermögen des Blinden gewährt.
    Blindenhilfe beantragen Blinde, ihnen gleichgestellte und stark sehbehinderte Menschen können eine von Einkommen und Vermögen abhängige Blindenhilfe erhalten. Landesblindengeld Das Landesblindengeld ist eine freiwillige Leistung des Landes Rheinland-P...
    Blindenhilfe beantragen Blinde, ihnen gleichgestellte und stark sehbehinderte Menschen können eine von Einkommen und Vermögen abhängige Blindenhilfe erhalten. Landesblindengeld Das Landesblindengeld ist eine freiwillige Leistung des Landes Rheinland-Pfalz, die einkommens- und vermögensunabhängig gewährt wird. Es wird unter bestimmten Voraussetzungen blinden Menschen und durch hochgradige Einschränkung der Sehfähigkeit den blinden Menschen Gleichgestellten erbracht. Es dient zum Ausgleich der behinderungsbedingten Mehraufwendungen. Rundfunkbeitrag im privaten Bereich Befreiung Wenn Sie bestimmte Sozialleistungen wie zum Beispiel Grundsicherung oder Arbeitslosengeld II erhalten, können Sie sich von der Rundfunkbeitragspflicht befreien lassen. Empfänger von Arbeitslosengeld I, Wohngeld oder Übergangsgeld haben keinen Anspruch auf eine Befreiung. Rundfunkbeitrag im privaten Bereich Ermäßigung Wenn Sie einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen "RF" haben, können Sie eine Ermäßigung ihres Rundfunkbeitrags erhalten. Sie zahlen dann einen verringerten Beitrag von EUR 5,83.

    Weitere Informationen

    Betreuungsbehörde, Bestattungskosten, Eingliederungshilfe für Menschen mit Beeinträchtigungen, Grundsicherung, Hilfe zum Lebensunterhalt (außerhalb von Einrichtungen), Hilfe für Asylbewerber, Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten, Hilfe zur Weiterführung des Haushalts, Hilfe zur Pflege, Seniorenbüro, Wohngeld, Wohnraumsicherung

    Version

    Technisch geändert am 12.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Formulare

    Anträge und Formulare erhalten Sie In Absprache mit der zuständigen Kreis- oder Stadtverwaltung.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bei höheren blindheitsbedingten Mehraufwendungen können über das Landesblindengeld hinaus Leistungen der einkommens- und vermögensabhängigen Blindenhilfe beantragt werden (siehe dazu auch Blindenhilfe).

    Für Kriegsblinde gelten die Regelungen nach dem BVG.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Stichwörter

    Blindheit, blind

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de