Blindengeld Gewährung

    Landesblindengeld

    Beschreibung

    Das Landesblindengeld ist eine freiwillige Leistung des Landes Rheinland-Pfalz, die einkommens- und vermögensunabhängig gewährt wird. Es wird unter bestimmten Voraussetzungen blinden Menschen und durch hochgradige Einschränkung der Sehfähigkeit den blinden Menschen Gleichgestellten erbracht. Es dient zum Ausgleich der behinderungsbedingten Mehraufwendungen.

    Hinweise für Trier-Saarburg: Landesblindengeld

    Beantragung

    • erfolgt schriftlich mittels Antrag

    Vordrucke

    • Antrag
    • ggf. augenärztliche Bescheinigung
    • Formulare werden auf Wunsch auch zugesendet

    Monatlicher Höchstbetrag

    • 410,00 Euro für Volljährige
    • 205,00 Euro für Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres

    Änderungen

    • wie z.B. Sehvermögen, Wohnortwechsel oder stationäre Aufenthalte sind mitzuteilen

    Beantragung

    • erfolgt schriftlich mittels Antrag

    Vordrucke

    • Antrag
    • ggf. augenärztliche Bescheinigung
    • Formulare werden auf Wunsch auch zugesendet

    Monatlicher Höchstbetrag

    • 410,00 Euro für Volljährige
    • 205,00 Euro für Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres

    Änderungen

    • wie z.B. Sehvermögen, Wohnortwechsel oder stationäre Aufenthalte sind mitzuteilen

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Der Antrag ist bei der für den Wohnort zuständigen Kreis- oder Stadtverwaltung zu stellen.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Trier-Saarburg - Sozialamt - Hilfen zur Pflege

    Adresse

    Hausanschrift

    Metternichstr. 33a

    54292 Trier

    Postanschrift

    Postfach 2620

    54216 Trier

    Öffnungszeiten

    Montag 09:00 - 12:00 Uhr  Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr  Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr  Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr  Freitag 09:00 - 13:00 Uhr Hinweis: Montag bis Donnerstag 14:00 - 16:00 Uhr nur nach Vereinbarung

    Version

    Technisch erstellt am 14.10.2019 (von: Frank, Bernhild)

    Technisch geändert am 11.06.2024 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Trier-Saarburg: Landesblindengeld

    • Antragsformular

    • Kopie des Behindertenausweises (mit Merkzeichen BL) oder Kopie des Bescheides über die Feststellung

    • augenärztliche Attest, wenn das Merkzeichen BL nicht vorliegt

    • es sind keine Einkommensnachweise erforderlich

    • Antragsformular

    • Kopie des Behindertenausweises (mit Merkzeichen BL) oder Kopie des Bescheides über die Feststellung

    • augenärztliche Attest, wenn das Merkzeichen BL nicht vorliegt

    • es sind keine Einkommensnachweise erforderlich

    Formulare

    Anträge und Formulare erhalten Sie In Absprache mit der zuständigen Kreis- oder Stadtverwaltung.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Trier-Saarburg: Landesblindengeld

    • Personen die völlig ohne Sehvermögen sind
    • Personen, deren Sehschärfe auf dem besseren Auge nicht mehr als 2 Prozent beträgt
    • Personen, bei denen Augenerkrankungen oder Gesichtsfeldeinschränkungen vorliegen, die mit den 2 Prozent vergleichbar sind
    • Personen die völlig ohne Sehvermögen sind
    • Personen, deren Sehschärfe auf dem besseren Auge nicht mehr als 2 Prozent beträgt
    • Personen, bei denen Augenerkrankungen oder Gesichtsfeldeinschränkungen vorliegen, die mit den 2 Prozent vergleichbar sind

    Rechtsgrundlage(n)

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Trier-Saarburg: Landesblindengeld

    • keine Angabe möglich
    • keine Angabe möglich

    Kosten

    keine

    Hinweise für Trier-Saarburg: Landesblindengeld

    • Es fallen keine Gebühren an
    • Es fallen keine Gebühren an

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bei höheren blindheitsbedingten Mehraufwendungen können über das Landesblindengeld hinaus Leistungen der einkommens- und vermögensabhängigen Blindenhilfe beantragt werden (siehe dazu auch Blindenhilfe).

    Für Kriegsblinde gelten die Regelungen nach dem BVG.

    Bemerkungen

    Hinweise für Trier-Saarburg: Landesblindengeld

    Bewilligung

    • Bescheid über Bewilligung oder Ablehnung ergeht nach Prüfung der Voraussetzungen
    • bei Bewilligung erfolgt die Zahlung ab dem 01. des Antragsmonats
    • die Bewilligung bleibt bestehen, solange die Voraussetzungen vorliegen

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch erstellt am 25.02.2009 (von: Benjamin Strozinsky)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Blindheit, blind

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)