Landesblindengeld
Beschreibung
Das Landesblindengeld ist eine freiwillige Leistung des Landes Rheinland-Pfalz, die einkommens- und vermögensunabhängig gewährt wird. Es wird unter bestimmten Voraussetzungen blinden Menschen und durch hochgradige Einschränkung der Sehfähigkeit den blinden Menschen Gleichgestellten erbracht. Es dient zum Ausgleich der behinderungsbedingten Mehraufwendungen.
Hinweise für Trier: Landesblindengeld
Monatlicher Höchstbetrag
- 410,00 Euro für Volljährige
- 205,00 Euro für Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Der Antrag ist bei der für den Wohnort zuständigen Kreis- oder Stadtverwaltung zu stellen.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Trier - Amt für Soziales und Wohnen - Soziale Hilfen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
Stichwörter
50, Sozialamt
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Trier: Landesblindengeld
- Antragsformular
- ggfs. Kopie des Behindertenausweises (mit Merkzeichen BL) oder des Bescheides des Amtes für soziale Angelegenheiten über die Feststellung, welche Merkmale anerkannt wurden
- wurde das Merkmal BL seitens des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung nicht anerkannt, wird das augenärztliche Attest laut Vordruck benötigt
- es sind keine Einkommensnachweise erforderlich
Formulare
Anträge und Formulare erhalten Sie In Absprache mit der zuständigen Kreis- oder Stadtverwaltung.
Hinweise für Trier: Landesblindengeld
- Antrag und ggf. augenärztlicher Bescheinigungsvordruck werden auf Wunsch auch zugesendet
Rechtsgrundlage(n)
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Trier: Landesblindengeld
- ca. 4 - 5 Wochen
Kosten
keine
Hinweise (Besonderheiten)
Bei höheren blindheitsbedingten Mehraufwendungen können über das Landesblindengeld hinaus Leistungen der einkommens- und vermögensabhängigen Blindenhilfe beantragt werden (siehe dazu auch Blindenhilfe).
Für Kriegsblinde gelten die Regelungen nach dem BVG.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
blind, Blindheit