Blindengeld Gewährung

    Landesblindengeld

    Beschreibung

    Das Landesblindengeld ist eine freiwillige Leistung des Landes Rheinland-Pfalz, die einkommens- und vermögensunabhängig gewährt wird. Es wird unter bestimmten Voraussetzungen blinden Menschen und durch hochgradige Einschränkung der Sehfähigkeit den blinden Menschen Gleichgestellten erbracht. Es dient zum Ausgleich der behinderungsbedingten Mehraufwendungen.

    Hinweise für Trier: Landesblindengeld

    Monatlicher Höchstbetrag

    • 410,00 Euro für Volljährige
    • 205,00 Euro für Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Der Antrag ist bei der für den Wohnort zuständigen Kreis- oder Stadtverwaltung zu stellen.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Trier - Amt für Soziales und Wohnen - Soziale Hilfen

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Augustiner Hof, Verw.-Geb. II

    54290 Trier

    Kontakt

    Fax: +49 651 718-4100

    Telefon Festnetz: 115

    E-Mail: sozialamt@trier.de

    Internet

    Stichwörter

    50, Sozialamt

    Version

    Technisch geändert am 05.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Trier: Landesblindengeld

    • Antragsformular
    • ggfs. Kopie des Behindertenausweises (mit Merkzeichen BL) oder des Bescheides des Amtes für soziale Angelegenheiten über die Feststellung, welche Merkmale anerkannt wurden
    • wurde das Merkmal BL seitens des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung nicht anerkannt, wird das augenärztliche Attest laut Vordruck benötigt
    • es sind keine Einkommensnachweise erforderlich

    Formulare

    Anträge und Formulare erhalten Sie In Absprache mit der zuständigen Kreis- oder Stadtverwaltung.

    Hinweise für Trier: Landesblindengeld

    • Antrag und ggf. augenärztlicher Bescheinigungsvordruck werden auf Wunsch auch zugesendet

    Rechtsgrundlage(n)

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Trier: Landesblindengeld

    • ca. 4 - 5 Wochen

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bei höheren blindheitsbedingten Mehraufwendungen können über das Landesblindengeld hinaus Leistungen der einkommens- und vermögensabhängigen Blindenhilfe beantragt werden (siehe dazu auch Blindenhilfe).

    Für Kriegsblinde gelten die Regelungen nach dem BVG.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 01.10.2024

    Stichwörter

    blind, Blindheit

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de