Landesblindengeld
Beschreibung
Das Landesblindengeld ist eine freiwillige Leistung des Landes Rheinland-Pfalz, die einkommens- und vermögensunabhängig gewährt wird. Es wird unter bestimmten Voraussetzungen blinden Menschen und durch hochgradige Einschränkung der Sehfähigkeit den blinden Menschen Gleichgestellten erbracht. Es dient zum Ausgleich der behinderungsbedingten Mehraufwendungen.
Hinweise für Cochem-Zell: Spezielle Hinweise für Kreis Cochem-Zell
Anträge zur Blindenhilfe nach § 72 SGB XII müssen über den Bereich "Hilfe zur Pflege" gestellt werden.
Diese Hilfe ist einkommens- und vermögensabhängig.
Anträge zur Blindenhilfe nach § 72 SGB XII müssen über den Bereich "Hilfe zur Pflege" gestellt werden.
Diese Hilfe ist einkommens- und vermögensabhängig.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Der Antrag ist bei der für den Wohnort zuständigen Kreis- oder Stadtverwaltung zu stellen.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Cochem-Zell - Fachbereich "Soziale Hilfen"
Adresse
Postanschrift
Endertplatz 2
56812 Cochem
Kontakt
Kreisverwaltung Cochem-Zell - Referat "Eingliederungshilfe, Betreuungsbehörde"
Adresse
Postanschrift
Endertplatz 2
56812 Cochem
Kontakt
E-Mail: betreuungsbehoerde@cochem-zell.de
E-Mail: hilfezurpflege@cochem-zell.de
E-Mail: pflegeplanung@cochem-zell.de
Telefon Festnetz: 02671 61-302
Fax: 02671 61-111
Kreisverwaltung Cochem-Zell - Referat "Soziale Sicherung"
Adresse
Postanschrift
Endertplatz 2
56812 Cochem
Kontakt
E-Mail: afbg@ochem-zell.de
E-Mail: bafoeg@cochem-zell.de
E-Mail: sozialesicherung@cochem-zell.de
E-Mail: teilhabepanung@cochem-zell.de
E-Mail: wohngeldbehoerde@cochem-zell.de
Telefon Festnetz: 02671 61-364
Fax: 02671 61-111
Formulare
Anträge und Formulare erhalten Sie In Absprache mit der zuständigen Kreis- oder Stadtverwaltung.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
keine
Hinweise (Besonderheiten)
Bei höheren blindheitsbedingten Mehraufwendungen können über das Landesblindengeld hinaus Leistungen der einkommens- und vermögensabhängigen Blindenhilfe beantragt werden (siehe dazu auch Blindenhilfe).
Für Kriegsblinde gelten die Regelungen nach dem BVG.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
blind, Blindheit