Blindengeld Gewährung

    Landesblindengeld

    Beschreibung

    Das Landesblindengeld ist eine freiwillige Leistung des Landes Rheinland-Pfalz, die einkommens- und vermögensunabhängig gewährt wird. Es wird unter bestimmten Voraussetzungen blinden Menschen und durch hochgradige Einschränkung der Sehfähigkeit den blinden Menschen Gleichgestellten erbracht. Es dient zum Ausgleich der behinderungsbedingten Mehraufwendungen.

    Hinweise für Cochem-Zell: Spezielle Hinweise für Kreis Cochem-Zell

    Anträge zur Blindenhilfe nach § 72 SGB XII müssen über den Bereich "Hilfe zur Pflege" gestellt werden.
    Diese Hilfe ist einkommens- und vermögensabhängig.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Der Antrag ist bei der für den Wohnort zuständigen Kreis- oder Stadtverwaltung zu stellen.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Cochem-Zell - Fachbereich "Soziale Hilfen"

    Adresse

    Postanschrift

    Endertplatz 2

    56812 Cochem

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02671 61-364

    Fax: 02671 61-111

    E-Mail: lothar.seibel@cochem-zell.de

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Kreisverwaltung Cochem-Zell - Referat "Eingliederungshilfe, Betreuungsbehörde"

    Adresse

    Postanschrift

    Endertplatz 2

    56812 Cochem

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 27.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Kreisverwaltung Cochem-Zell - Referat "Soziale Sicherung"

    Adresse

    Postanschrift

    Endertplatz 2

    56812 Cochem

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Formulare

    Anträge und Formulare erhalten Sie In Absprache mit der zuständigen Kreis- oder Stadtverwaltung.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bei höheren blindheitsbedingten Mehraufwendungen können über das Landesblindengeld hinaus Leistungen der einkommens- und vermögensabhängigen Blindenhilfe beantragt werden (siehe dazu auch Blindenhilfe).

    Für Kriegsblinde gelten die Regelungen nach dem BVG.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Stichwörter

    Blindheit, blind

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English