Angebote des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes
Im Rahmen des Kinder- und Jugendschutzes werden Maßnahmen angeboten, die dazu dienen diese vor Gefahren zu schützen.
Beschreibung
Unter "Kinder- und Jugendschutz" wird eine Vielzahl von Regelungen und Maßnahmen verstanden, die dazu beitragen, Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl zu schützen. Junge Menschen haben Anspruch auf eine gesunde geistige, körperliche und psychische Entwicklung sowie auf Schutz vor körperlicher und seelischer Vernachlässigung, Misshandlung und vor sexuellem Missbrauch.
Mögliche Gefährdungen sind in den unterschiedlichsten Lebensbereichen vorhanden, wie z. B. durch Alkohol-, Tabak- und Drogenkonsum, darüber hinaus auch durch den Missbrauch von Medikamenten, Essstörungen, andere Suchtmittel.
Kinder und Jugendliche sind auch von Gewalt in jeglicher Form bedroht oder betroffen, vor denen sie es zu schützen gilt.
Auf Grund der technischen Entwicklung drohen auch Beeinträchtigungen aus dem Bereich der Medien u. a. durch Internet, Computer und Musik.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Jugendschutz:
Örtliche Jugendämter
Ordnungsämter
örtliche Polizeidienststellen
jugendschutz.net
Kinderschutz:
Örtliche Jugendämter
Örtliche Stellen des Kinderschutzbundes (siehe Telefonbuch unter Kinderschutzbund)
Nachfolgende Institutionen im "Ratgeber Familie", Rubrik "Adressen":
- Kinderschutzdienste freier Träger
- Kinderschutzzentrum Mainz
- Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstellen
- Erziehungsberatungsstellen
- Sozialtherapeutische Beratungsstelle von FEMMA e.V. Mainz und Beratungsstellen wegen sexueller Gewalt an Mädchen
Ansprechpartner
Verbandsgemeindeverwaltung Wöllstein
Aktuelles
Die Verbandsgemeinde Wöllstein gehört zum Landkreis Alzey-Worms und umfasst die Ortsgemeinden Eckelsheim, Gau-Bickelheim, Gumbsheim, Siefersheim, Stein-Bockenheim, Wendelsheim, Wöllstein und Wonsheim.
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Verbandsgemeinde Wöllstein
Adresse
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Montag bis Donnerstag 14:00 - 15:00 Uhr Ein Besuch der Verwaltung ist grundsätzlich nur nach Terminvereinbarung möglich.
Kontakt
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen erhalten Sie auch unter www.kinderrechte.rlp.de unter der Rubrik „Kinderrechte“.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch MFFJIV am 18.12.2019
Stichwörter
Kindswohlgefährdung, Sucht, Verwahrlosung, Kindswohl, Jugend, Kind, Alkohol, rauchen, Kindeswohlgefährdung