Angebote des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes UnterbreitungOnline erledigen

    Angebote des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes

    Im Rahmen des Kinder- und Jugendschutzes werden Maßnahmen angeboten, die dazu dienen diese vor Gefahren zu schützen.

    Beschreibung

    Unter "Kinder- und Jugendschutz" wird eine Vielzahl von Regelungen und Maßnahmen verstanden, die dazu beitragen, Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl zu schützen. Junge Menschen haben Anspruch auf eine gesunde geistige, körperliche und psychische Entwicklung sowie auf Schutz vor körperlicher und seelischer Vernachlässigung, Misshandlung und vor sexuellem Missbrauch.

    Mögliche Gefährdungen sind in den unterschiedlichsten Lebensbereichen vorhanden, wie z. B. durch Alkohol-, Tabak- und Drogenkonsum, darüber hinaus auch durch den Missbrauch von Medikamenten, Essstörungen, andere Suchtmittel.
    Kinder und Jugendliche sind auch von Gewalt in jeglicher Form bedroht oder betroffen, vor denen sie es zu schützen gilt.
    Auf Grund der technischen Entwicklung drohen auch Beeinträchtigungen aus dem Bereich der Medien u. a. durch Internet, Computer und Musik.

    Online-Dienste

    alternativ geben Sie bitte im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein, um den zuständigen Online-Dienst in diesem Abschnitt anzuzeigen

    Zuständigkeit

    Jugendschutz:
    Örtliche Jugendämter
    Ordnungsämter
    örtliche Polizeidienststellen
    jugendschutz.net

    Kinderschutz:
    Örtliche Jugendämter
    Örtliche Stellen des Kinderschutzbundes (siehe Telefonbuch unter Kinderschutzbund)
    Nachfolgende Institutionen im "Ratgeber Familie", Rubrik "Adressen":

    • Kinderschutzdienste freier Träger
    • Kinderschutzzentrum Mainz
    • Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstellen
    • Erziehungsberatungsstellen
    • Sozialtherapeutische Beratungsstelle von FEMMA e.V. Mainz und Beratungsstellen wegen sexueller Gewalt an Mädchen

    Ansprechpartner

    Für Rheinland-Pfalz wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen erhalten Sie auch unter www.kinderrechte.rlp.de unter der Rubrik "Kinderrechte".

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 18.12.2019

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Stichwörter

    Verwahrlosung, rauchen, Kindeswohlgefährdung, Kindswohl, Kindswohlgefährdung, Jugend, Alkohol, Kind, Sucht

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English