Kriegsopferfürsorge Gewährung

    Kriegsopferfürsorge beantragen

    Beschreibung

    Leistungen der Kriegsopferfürsorge erhalten Sie als gesundheitlich beeinträchtigte Person (sogenannte Beschädigte), wenn Sie eine Grundrente beziehen oder einen anerkannten Anspruch auf Heilbehandlung haben.

    Als Beschädigte bzw. Beschädigter erhalten Sie ferner Leistungen der Kriegsopferfürsorge auch für Ihre Familienmitglieder, wenn Sie deren Lebensunterhalt überwiegend bestreiten bzw. vor der Schädigung bestritten haben. Leistungen der Kriegsopferfürsorge erhalten Sie zudem, wenn Sie eine Hinterbliebene bzw. ein Hinterbliebener von Beschädigten sind und Hinterbliebenenrente, Witwen- oder Waisenbeihilfe beziehen.

    Die Leistungen der Kriegsopferfürsorge ergänzen Versorgungsleistungen (z. B. Leistungen der Heil- und Krankenbehandlung oder Rentenzahlungen) durch besondere Hilfen im Einzelfall.

    Leistungsberechtigte sind vor allem:

    • Kriegsbeschädigte,
    • Opfer von Gewalttaten,
    • Wehrdienstbeschädigte,
    • Zivildienstbeschädigte,
    • Opfer staatlichen Unrechts in der DDR,
    • Impfgeschädigte
    • sowie jeweils deren Hinterbliebene.

    Zuständigkeit

    Zuständig sind als örtliche Träger der Kriegsopferfürsorge:

    1. der Landkreis Mainz-Bingen

    für die kreisfreien Städte Frankenthal (Pfalz), Kaiserslautern, Landau in der Pfalz, Lud­wigshafen am Rhein, Mainz, Neustadt an der Weinstraße, Pirmasens, Speyer, Worms und Zweibrücken sowie die Landkreise Alzey-Worms, Bad Dürkheim, Donnersbergkreis, Germersheim, Kaiserslautern, Kusel, Mainz-Bingen, Rhein-Pfalz-Kreis, Südliche Wein­straße und Südwestpfalz und

    2. der Landkreis Mayen-Koblenz

    für die kreisfreien Städte Koblenz und Trier sowie die Landkreise Ahrweiler, Altenkirchen (Westerwald), Bad Kreuznach, Bernkastel-Wittlich, Birkenfeld, Cochem-Zell, Eifelkreis Bitburg-Prüm, Mayen-Koblenz, Neuwied, Rhein-Hunsrück-Kreis, Rhein-Lahn-Kreis, Trier-Saarburg, Vulkaneifel und Westerwaldkreis.

    Als überörtlicher Träger der Kriegsopferfürsorge ist das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung am Dienstort Koblenz (Bereich des örtlichen Trägers Mayen-Koblenz) und am Dienstort Mainz (Bereich des örtlichen Trägers Mainz-Bingen) zuständig.

    Für Leistungsberechtigte nach dem Soldatenversorgungsgesetz (Wehrdienstbeschädigte) ist die zuvor beschriebene Zuständigkeit der Landesbehörden nur noch bis 31. Dezember 2015 gegeben. Ab dem 01. Januar 2016 ist für diesen Personenkreis im Bereich der Kriegsopferfürsorge das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr zuständig. 

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Germersheim - Kreis Germersheim

    Adresse

    Hausanschrift

    Luitpoldplatz 1

    76726 Germersheim

    Besucheranschrift

    Luitpoldplatz 1

    76726 Germersheim

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Dienstag 13:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 13:30 - 18:00 Uhr Aktuell ist der Zugang zu den Dienstgebäuden nur mit Termin möglich.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07274 53-0

    Fax: 07274 53-229

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 16.01.2023 (von: Webservice, LK_Germersheim)

    Technisch geändert am 18.11.2024 (von: Webservice, LK_Germersheim)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag
    • Nachweis über die Anerkennung eines Versorgungsanspruches durch den Träger der Kriegsopferversorgung
    • Einkommens- und Vermögensnachweise

    Formulare

    Voraussetzungen

    Persönliche Voraussetzungen

    Sie sind:

    • gesundheitlich beeinträchtigt und
      • erhalten Grundrente oder
      • haben einen Anspruch auf Heilbehandlung
    • Hinterbliebene bzw. Hinterbliebener einer/eines Beschädigten und erhalten Hinterbliebenenrente, Witwen- oder Waisenbeihilfe oder
    • Familienangehöriger eines Beschädigten.

    Bedürftigkeit

    Sie sind infolge der Schädigung bzw. des Versterbens der/des Beschädigten nicht in der Lage, Ihren Lebensunterhalt aus Ihrem Einkommen und Vermögen oder anderen infrage kommenden Versorgungsleistungen zu decken.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Leistungen der Kriegsopferfürsorge erhalten Sie auf vorherigen Antrag von den Fürsorge- und Hauptfürsorgestellen. Eine Liste der Hauptfürsorgestellen können Sie der Broschüre des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zur Kriegsopferfürsorge entnehmen.

    Fristen

    Keine.

    Kosten

    Keine.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch erstellt am 25.02.2009 (von: Benjamin Strozinsky)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Hinterbliebene

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)