Kriegsopferfürsorge beantragen
Beschreibung
Leistungen der Kriegsopferfürsorge erhalten Sie als gesundheitlich beeinträchtigte Person (sogenannte Beschädigte), wenn Sie eine Grundrente beziehen oder einen anerkannten Anspruch auf Heilbehandlung haben.
Als Beschädigte bzw. Beschädigter erhalten Sie ferner Leistungen der Kriegsopferfürsorge auch für Ihre Familienmitglieder, wenn Sie deren Lebensunterhalt überwiegend bestreiten bzw. vor der Schädigung bestritten haben. Leistungen der Kriegsopferfürsorge erhalten Sie zudem, wenn Sie eine Hinterbliebene bzw. ein Hinterbliebener von Beschädigten sind und Hinterbliebenenrente, Witwen- oder Waisenbeihilfe beziehen.
Die Leistungen der Kriegsopferfürsorge ergänzen Versorgungsleistungen (z. B. Leistungen der Heil- und Krankenbehandlung oder Rentenzahlungen) durch besondere Hilfen im Einzelfall.
Leistungsberechtigte sind vor allem:
- Kriegsbeschädigte,
- Opfer von Gewalttaten,
- Wehrdienstbeschädigte,
- Zivildienstbeschädigte,
- Opfer staatlichen Unrechts in der DDR,
- Impfgeschädigte
- sowie jeweils deren Hinterbliebene.
Zuständigkeit
Zuständig sind als örtliche Träger der Kriegsopferfürsorge:
1. der Landkreis Mainz-Bingen
für die kreisfreien Städte Frankenthal (Pfalz), Kaiserslautern, Landau in der Pfalz, Ludwigshafen am Rhein, Mainz, Neustadt an der Weinstraße, Pirmasens, Speyer, Worms und Zweibrücken sowie die Landkreise Alzey-Worms, Bad Dürkheim, Donnersbergkreis, Germersheim, Kaiserslautern, Kusel, Mainz-Bingen, Rhein-Pfalz-Kreis, Südliche Weinstraße und Südwestpfalz und
2. der Landkreis Mayen-Koblenz
für die kreisfreien Städte Koblenz und Trier sowie die Landkreise Ahrweiler, Altenkirchen (Westerwald), Bad Kreuznach, Bernkastel-Wittlich, Birkenfeld, Cochem-Zell, Eifelkreis Bitburg-Prüm, Mayen-Koblenz, Neuwied, Rhein-Hunsrück-Kreis, Rhein-Lahn-Kreis, Trier-Saarburg, Vulkaneifel und Westerwaldkreis.
Als überörtlicher Träger der Kriegsopferfürsorge ist das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung am Dienstort Koblenz (Bereich des örtlichen Trägers Mayen-Koblenz) und am Dienstort Mainz (Bereich des örtlichen Trägers Mainz-Bingen) zuständig.
Für Leistungsberechtigte nach dem Soldatenversorgungsgesetz (Wehrdienstbeschädigte) ist die zuvor beschriebene Zuständigkeit der Landesbehörden nur noch bis 31. Dezember 2015 gegeben. Ab dem 01. Januar 2016 ist für diesen Personenkreis im Bereich der Kriegsopferfürsorge das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr zuständig.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Ahrweiler - Kreis Ahrweiler
Adresse
Hausanschrift
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Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
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Besucheranschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
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Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch 07:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: gesundheitsamt@kreis-ahrweiler.de
E-Mail: info@kreis-ahrweiler.de
Telefon Festnetz: 02636 9740-500
Telefon Festnetz: 02636 9740101
Telefon Festnetz: 02641 975-0
Telefon Festnetz: 02641 975-610
Telefon Festnetz: 02641 975-660
Telefon Festnetz: 02642 901966
Telefon Festnetz: 02691 305320
Fax: 02641 975-456
Fax: 02641 975-699
Internet
erforderliche Unterlagen
- Antrag
- Nachweis über die Anerkennung eines Versorgungsanspruches durch den Träger der Kriegsopferversorgung
- Einkommens- und Vermögensnachweise
Formulare
Voraussetzungen
Persönliche Voraussetzungen
Sie sind:
- gesundheitlich beeinträchtigt und
- erhalten Grundrente oder
- haben einen Anspruch auf Heilbehandlung
- Hinterbliebene bzw. Hinterbliebener einer/eines Beschädigten und erhalten Hinterbliebenenrente, Witwen- oder Waisenbeihilfe oder
- Familienangehöriger eines Beschädigten.
Bedürftigkeit
Sie sind infolge der Schädigung bzw. des Versterbens der/des Beschädigten nicht in der Lage, Ihren Lebensunterhalt aus Ihrem Einkommen und Vermögen oder anderen infrage kommenden Versorgungsleistungen zu decken.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Leistungen der Kriegsopferfürsorge erhalten Sie auf vorherigen Antrag von den Fürsorge- und Hauptfürsorgestellen. Eine Liste der Hauptfürsorgestellen können Sie der Broschüre des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zur Kriegsopferfürsorge entnehmen.
Fristen
Keine.
Kosten
Keine.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Hinterbliebene