Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung mit befristeter Geltungsdauer
Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF) wird für längstens fünf Jahre erteilt und kann auf Antrag des Inhabers bis zu fünf Jahre verlängert werden.
Beschreibung
Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF) wird für längstens fünf Jahre erteilt und kann auf Antrag des Inhabers bis zu fünf Jahre verlängert werden.
Achtung: Wird der Antrag nach Ablauf der Geltungsdauer der FzF gestellt, ist eine Verlängerung nicht mehr möglich. Es ist die Erteilung einer neuen FzF zu beantragen.
Hinweise für Donnersbergkreis: Spezielle Hinweise für Kreis Donnersbergkreis
Persönliches Erscheinen:
Da für die Beantragung ein Führungszeugnis erforderlich ist wird geraten den Antrag nicht bei unserer Führerscheinstelle, sondern direkt bei Ihrer zuständigen Verbandsgemeindeverwaltung zu stellen. Der Antrag wird der Führerscheinstelle dann direkt übersandt.
Persönliches Erscheinen:
Da für die Beantragung ein Führungszeugnis erforderlich ist wird geraten den Antrag nicht bei unserer Führerscheinstelle, sondern direkt bei Ihrer zuständigen Verbandsgemeindeverwaltung zu stellen. Der Antrag wird der Führerscheinstelle dann direkt übersandt.
zuständige Stelle
Bitte wenden Sie sich an die für Sie örtlich zuständige Fahrerlaubnisbehörde.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Führerscheinstelle Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt (Hauptwohnsitz). Zuständige Behörde ist die Kreisverwaltung, in großen kreisangehörigen oder kreisfreien Städten die Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Donnersbergkreis - Abt. 3 Recht, Kommunalaufsicht, Ordnung und Verkehr
Beschreibung
Die Zulassungsstelle hat einen eigenen Eingang.
Dieser befindet sich auf der Rückseite des Gebäudes, mit separatem Parkplatz.
Adresse
Besucheranschrift
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
Kfz-Zulassungsstelle Mo - Mi 07:30 - 11:30 Uhr 14:00 - 15:30 Uhr Do 07:30 - 11:30 Uhr 14:00 - 17:30 Uhr Fr 07:30 - 11:30 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Linda Bieck
Postanschrift
Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden
Gebäude: Kreishaus
Fax: 06352 710-390
Telefon Festnetz: 06352 710-389
E-Mail: lbieck@donnersberg.de
Frau Celine Döngi
Postanschrift
Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden
Gebäude: Kreishaus
Telefon Festnetz: 06352 710-395
Fax: 06352 710-390
E-Mail: cdoengi@donnersberg.de
Frau Saskia Hess
Postanschrift
Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden
Gebäude: Kreishaus
Telefon Festnetz: 06352 710-195
Fax: 06352 710-390
E-Mail: shess@donnersberg.de
Frau Laura Wahl
Postanschrift
Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden
Gebäude: Kreishaus
Fax: 06352 710-390
Telefon Festnetz: 06352 710-189
E-Mail: lwahl@donnersberg.de
Internet
Weitere Informationen
Die Zulassungsstelle hat einen eigenen Eingang.
Dieser befindet sich auf der Rückseite des Gebäudes, mit separatem Parkplatz.
Kreisverwaltung Donnersbergkreis - Ref. 32 Straßenverkehr, Kfz-Zulassung
Adresse
Hausanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Kontaktperson
Frau Linda Bieck
Postanschrift
Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden
Gebäude: Kreishaus
Telefon Festnetz: 06352 710-389
Fax: 06352 710-390
E-Mail: lbieck@donnersberg.de
Frau Celine Döngi
Postanschrift
Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden
Gebäude: Kreishaus
Fax: 06352 710-390
Telefon Festnetz: 06352 710-395
E-Mail: cdoengi@donnersberg.de
Frau Saskia Hess
Postanschrift
Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden
Gebäude: Kreishaus
Telefon Festnetz: 06352 710-195
Fax: 06352 710-390
E-Mail: shess@donnersberg.de
Frau Laura Wahl
Postanschrift
Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden
Gebäude: Kreishaus
Fax: 06352 710-390
Telefon Festnetz: 06352 710-189
E-Mail: lwahl@donnersberg.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (z.B. Personalausweis oder Reisepass)
- ggf. aktuelle Meldebescheinigung
- EU-/EWR-Führerschein
- Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Leistungsbeschreibung im Hessenfinder)
- aktuelle Auskunft aus dem Fahreignungsregister
- Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung
- Nachweis der Erfüllung der Anforderungen an das Sehvermögen
- Nachweis der Belastbarkeit, Orientierungsleistung, Konzentrationsleistung, Aufmerksamkeitsleistung und Reaktionsfähigkeit (bei Verlängerung über das 60. Lebensjahr hinaus)
Voraussetzungen
- geistige und körperliche Eignung
- Erfüllung der Anforderungen an das Sehvermögen
- persönliche Zuverlässigkeit
- nach Vollendung des 60. Lebensjahres zusätzlich Belastbarkeit, Orientierungsleistung, Konzentrationsleistung, Aufmerksamkeitsleistung und Reaktionsfähigkeit
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Bitte wenden Sie sich an die für Ihren Wohnsitz zuständige Fahrerlaubnisbehörde.
Kosten
Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Hinweise für Donnersbergkreis: Spezielle Hinweise für Kreis Donnersbergkreis
Antragsgebühr 37,50 € (bei der Führerscheinstelle)
Kosten für Führungszeugnis: 13,10 € (bei der Verbandsgemeindeverwaltung)
Überprüfung der Meldedaten: 5,10 € (bei der Verbandsgemeindeverwaltung)
Antragsgebühr 37,50 € (bei der Führerscheinstelle)
Kosten für Führungszeugnis: 13,10 € (bei der Verbandsgemeindeverwaltung)
Überprüfung der Meldedaten: 5,10 € (bei der Verbandsgemeindeverwaltung)
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz am 25.09.2023
Stichwörter
Fahrgastbeförderungsschein, Taxi, Reisebus, Fahrgastbeförderung, Linienbus, Mietwagen, Krankenwagen, Fahrgast, Busführerschein, Linienverkehr