Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung mit befristeter Geltungsdauer Verlängerung

    Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung mit befristeter Geltungsdauer

    Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF) wird für längstens fünf Jahre erteilt und kann auf Antrag des Inhabers bis zu fünf Jahre verlängert werden.

    Beschreibung

    Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF) wird für längstens fünf Jahre erteilt und kann auf Antrag des Inhabers bis zu fünf Jahre verlängert werden.

    Achtung: Wird der Antrag nach Ablauf der Geltungsdauer der FzF gestellt, ist eine Verlängerung nicht mehr möglich. Es ist die Erteilung einer neuen FzF zu beantragen.

    Hinweise für Donnersbergkreis: Spezielle Hinweise für Kreis Donnersbergkreis

    Persönliches Erscheinen:

    Da für die Beantragung ein Führungszeugnis erforderlich ist wird geraten den Antrag nicht bei unserer Führerscheinstelle, sondern direkt bei Ihrer zuständigen Verbandsgemeindeverwaltung zu stellen. Der Antrag wird der Führerscheinstelle dann direkt übersandt.

    Persönliches Erscheinen:

    Da für die Beantragung ein Führungszeugnis erforderlich ist wird geraten den Antrag nicht bei unserer Führerscheinstelle, sondern direkt bei Ihrer zuständigen Verbandsgemeindeverwaltung zu stellen. Der Antrag wird der Führerscheinstelle dann direkt übersandt.

    zuständige Stelle

    Bitte wenden Sie sich an die für Sie örtlich zuständige Fahrerlaubnisbehörde.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die Führerscheinstelle Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt (Hauptwohnsitz). Zuständige Behörde ist die Kreisverwaltung, in großen kreisangehörigen oder kreisfreien Städten die Stadtverwaltung.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Donnersbergkreis - Abt. 3 Recht, Kommunalaufsicht, Ordnung und Verkehr

    Beschreibung

    Die Zulassungsstelle hat einen eigenen Eingang.

    Dieser befindet sich auf der Rückseite des Gebäudes, mit separatem Parkplatz.

    Adresse

    Besucheranschrift

    Uhlandstraße 2

    67292 Kirchheimbolanden

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Besucheranschrift

    Uhlandstraße 2

    67292 Kirchheimbolanden

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Kfz-Zulassungsstelle Mo - Mi 07:30 - 11:30 Uhr 14:00 - 15:30 Uhr Do 07:30 - 11:30 Uhr 14:00 - 17:30 Uhr Fr 07:30 - 11:30 Uhr

    Kontakt

    Fax: 06352 710-232

    Telefon Festnetz: 06352 710-0

    E-Mail: kreisverwaltung@donnersberg.de

    Kontaktperson

    Internet

    Weitere Informationen

    Die Zulassungsstelle hat einen eigenen Eingang.

    Dieser befindet sich auf der Rückseite des Gebäudes, mit separatem Parkplatz.

    Version

    Technisch geändert am 31.10.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Kreisverwaltung Donnersbergkreis - Ref. 32 Straßenverkehr, Kfz-Zulassung

    Adresse

    Hausanschrift

    Uhlandstraße 2

    67292 Kirchheimbolanden

    Gebäude: Kreishaus

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06352 710-0

    Fax: 06352 710-232

    E-Mail: kreisverwaltung@donnersberg.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 31.10.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (z.B. Personalausweis oder Reisepass)
    • ggf. aktuelle Meldebescheinigung
    • EU-/EWR-Führerschein
    • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Leistungsbeschreibung im Hessenfinder)
    • aktuelle Auskunft aus dem Fahreignungsregister
    • Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung
    • Nachweis der Erfüllung der Anforderungen an das Sehvermögen
    • Nachweis der Belastbarkeit, Orientierungsleistung, Konzentrationsleistung, Aufmerksamkeitsleistung und Reaktionsfähigkeit (bei Verlängerung über das 60. Lebensjahr hinaus)

    Voraussetzungen

    • geistige und körperliche Eignung
    • Erfüllung der Anforderungen an das Sehvermögen
    • persönliche Zuverlässigkeit
    • nach Vollendung des 60. Lebensjahres zusätzlich Belastbarkeit, Orientierungsleistung, Konzentrationsleistung, Aufmerksamkeitsleistung und Reaktionsfähigkeit

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Bitte wenden Sie sich an die für Ihren Wohnsitz zuständige Fahrerlaubnisbehörde.

    Kosten

    Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

    Hinweise für Donnersbergkreis: Spezielle Hinweise für Kreis Donnersbergkreis

    Antragsgebühr 37,50 € (bei der Führerscheinstelle)

    Kosten für Führungszeugnis: 13,10 € (bei der Verbandsgemeindeverwaltung)

    Überprüfung der Meldedaten: 5,10 € (bei der Verbandsgemeindeverwaltung)

    Antragsgebühr 37,50 € (bei der Führerscheinstelle)

    Kosten für Führungszeugnis: 13,10 € (bei der Verbandsgemeindeverwaltung)

    Überprüfung der Meldedaten: 5,10 € (bei der Verbandsgemeindeverwaltung)

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz am 25.09.2023

    Version

    Technisch erstellt am 25.02.2009 (von: Benjamin Strozinsky)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Fahrgastbeförderungsschein, Taxi, Reisebus, Fahrgastbeförderung, Linienbus, Mietwagen, Krankenwagen, Fahrgast, Busführerschein, Linienverkehr

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)