Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung mit befristeter Geltungsdauer
Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF) wird für längstens fünf Jahre erteilt und kann auf Antrag des Inhabers bis zu fünf Jahre verlängert werden.
Beschreibung
Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF) wird für längstens fünf Jahre erteilt und kann auf Antrag des Inhabers bis zu fünf Jahre verlängert werden.
Achtung: Wird der Antrag nach Ablauf der Geltungsdauer der FzF gestellt, ist eine Verlängerung nicht mehr möglich. Es ist die Erteilung einer neuen FzF zu beantragen.
zuständige Stelle
Bitte wenden Sie sich an die für Sie örtlich zuständige Fahrerlaubnisbehörde.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Führerscheinstelle Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt (Hauptwohnsitz). Zuständige Behörde ist die Kreisverwaltung, in großen kreisangehörigen oder kreisfreien Städten die Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Alzey-Worms - Ordnung und Verkehr, Führerscheinstelle
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Parkdeck
Anzahl: 50 Gebühren: nein - Parkplatz: Parkplatz hinter Jugendamt
Anzahl: 20 Gebühren: nein - Parkplatz: Parkplatz Innenhof
Anzahl: 20 Gebühren: nein
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00-12:00 Uhr Montag und Dienstag 14:00-16:00 Uhr Donnerstag 14:00-18:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Angelika Hutflies (Sachgebietsleitung)
Postanschrift
An der Hexenbleiche 34
55232 Alzey
Telefon Festnetz: 06731 408-7018
E-Mail: hutflies.angelika@alzey-worms.de
Frau Renate Martens (Sachbearbeitung)
Postanschrift
An der Hexenbleiche 34
55232 Alzey
Telefon Festnetz: +49 6731 408-6666
Frau Nina Hofmann (Sachbearbeitung)
Postanschrift
An der Hexenbleiche 34
55232 Alzey
Telefon Festnetz: +49 6731 408-6666
Frau Anke Klein (Sachbearbeitung)
Postanschrift
An der Hexenbleiche 34
55232 Alzey
Telefon Festnetz: +49 6731 408-6666
Frau Bettina Ries (Sachbearbeitung)
Postanschrift
Hexenbleiche 36
55232 Alzey
Telefon Festnetz: +49 6731 4086666
Herr Florian Schapfel (Sachbearbeitung)
Postanschrift
An der Hexenbleiche 34
55232 Alzey
Frau Steffanie Schwarz (Sachbearbeitung)
Postanschrift
An der Hexenbleiche 34
55232 Alzey
Telefon Festnetz: +49 6731 408-6666
Frau Roswitha Schäfer (Sachbearbeitung)
Postanschrift
An der Hexenbleiche 34
55232 Alzey
Telefon Festnetz: +49 6731 408-6666
Internet
erforderliche Unterlagen
- amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (z.B. Personalausweis oder Reisepass)
- ggf. aktuelle Meldebescheinigung
- EU-/EWR-Führerschein
- Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Leistungsbeschreibung im Hessenfinder)
- aktuelle Auskunft aus dem Fahreignungsregister
- Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung
- Nachweis der Erfüllung der Anforderungen an das Sehvermögen
- Nachweis der Belastbarkeit, Orientierungsleistung, Konzentrationsleistung, Aufmerksamkeitsleistung und Reaktionsfähigkeit (bei Verlängerung über das 60. Lebensjahr hinaus)
Voraussetzungen
- geistige und körperliche Eignung
- Erfüllung der Anforderungen an das Sehvermögen
- persönliche Zuverlässigkeit
- nach Vollendung des 60. Lebensjahres zusätzlich Belastbarkeit, Orientierungsleistung, Konzentrationsleistung, Aufmerksamkeitsleistung und Reaktionsfähigkeit
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Bitte wenden Sie sich an die für Ihren Wohnsitz zuständige Fahrerlaubnisbehörde.
Kosten
Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 25.09.2023
Stichwörter
Reisebus, Fahrgastbeförderung, Fahrgastbeförderungsschein, Taxi, Linienverkehr, Busführerschein, Fahrgast, Mietwagen, Linienbus, Krankenwagen