Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung mit befristeter Geltungsdauer
Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF) wird für längstens fünf Jahre erteilt und kann auf Antrag des Inhabers bis zu fünf Jahre verlängert werden.
Beschreibung
Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF) wird für längstens fünf Jahre erteilt und kann auf Antrag des Inhabers bis zu fünf Jahre verlängert werden.
Achtung: Wird der Antrag nach Ablauf der Geltungsdauer der FzF gestellt, ist eine Verlängerung nicht mehr möglich. Es ist die Erteilung einer neuen FzF zu beantragen.
zuständige Stelle
Bitte wenden Sie sich an die für Sie örtlich zuständige Fahrerlaubnisbehörde.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Führerscheinstelle Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt (Hauptwohnsitz). Zuständige Behörde ist die Kreisverwaltung, in großen kreisangehörigen oder kreisfreien Städten die Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Stadt Frankenthal (Pfalz) - Abteilung Straßenverkehr
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Wir bitten Sie, möglichst vorab einen Termin zu vereinbaren: gerne per Telefon oder E-Mail. Manche Dienstleistungen und Abteilungen können Sie auch per Online-Termin kontaktieren, buchen Sie sich hier Ihren Termin: www.frankenthal.de/onlinetermin oder schreiben Sie uns.  Zusätzlich können Sie uns zu den Öffnungszeiten auch ohne Termin besuchen (dann ggf. mit Wartezeit). Alle Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Frankenthal finden Sie unter www.frankenthal.de/offen   Die Online-Terminbuchung für die Zulassungsbehörde ist nur noch für Privatkunden möglich. Für Autohäuser, Händler und Zulassungsdienste steht diese Option nicht mehr zur Verfügung. Für sie ist eine eigene Annahmestelle eingerichtet, die täglich zwischen 8 und 9 Uhr besetzt ist. Maximal fünf Anliegen pro Gewerbekunden können so bearbeitet werden.
Kontakt
Kontaktperson
Frau Andrea Rehmann
Internet
Weitere Informationen
Personenbeförderung und Fahrschulangelegenheiten, straßenverkehrsrechtliche Anordungen für Baustellen, Schwertransporte, Fahrradbeauftragte, Sondernutzungserlaubnisse, Straßensperrungen, Führerscheinangelegenheiten, Verfahren zum Entzug und Wiedererteilung von Fahrerlaubnissen, Anmelden, Ummelden und Abmelden von Kraftfahrzeugen, Bewohner-, Behinderten- und Handwerkerparkausweise
Stadt Frankenthal (Pfalz) - Sachgebiet Fahrerlaubnisbehörde
Adresse
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 17:30 Uhr Wir bitten Sie, vorab online einen Termin zu vereinbaren: www.frankenthal.de/onlinetermin Weiterhin können Sie zu unseren Öffnungszeiten auch ohne Termin kommen. Hier kann es jedoch zu Wartezeiten und einem vorzeitigen Annahmestopp kommen. Alle Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Frankenthal finden Sie unter www.frankenthal.de/offen  
Kontakt
Kontaktperson
Frau Andrea Rehmann
Internet
Weitere Informationen
Ein biometrisches Lichtbild kann auch während der Vorsprache gegen eine Gebühr von 6,50€ angefertigt werden.
erforderliche Unterlagen
- amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (z.B. Personalausweis oder Reisepass)
- ggf. aktuelle Meldebescheinigung
- EU-/EWR-Führerschein
- Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Leistungsbeschreibung im Hessenfinder)
- aktuelle Auskunft aus dem Fahreignungsregister
- Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung
- Nachweis der Erfüllung der Anforderungen an das Sehvermögen
- Nachweis der Belastbarkeit, Orientierungsleistung, Konzentrationsleistung, Aufmerksamkeitsleistung und Reaktionsfähigkeit (bei Verlängerung über das 60. Lebensjahr hinaus)
Voraussetzungen
- geistige und körperliche Eignung
- Erfüllung der Anforderungen an das Sehvermögen
- persönliche Zuverlässigkeit
- nach Vollendung des 60. Lebensjahres zusätzlich Belastbarkeit, Orientierungsleistung, Konzentrationsleistung, Aufmerksamkeitsleistung und Reaktionsfähigkeit
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Bitte wenden Sie sich an die für Ihren Wohnsitz zuständige Fahrerlaubnisbehörde.
Kosten
Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz am 25.09.2023
Stichwörter
Fahrgastbeförderungsschein, Taxi, Reisebus, Fahrgastbeförderung, Linienbus, Mietwagen, Krankenwagen, Fahrgast, Busführerschein, Linienverkehr