Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung mit befristeter Geltungsdauer Verlängerung

    Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung mit befristeter Geltungsdauer

    Ihre Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung ist abgelaufen oder läuft demnächst ab? Dann können Sie diese verlängern lassen.

    Beschreibung

    Wenn Ihre Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (Taxi, Mietwagen, gegebenenfalls Krankenkraftwagen; Personenbeförderung im Linienverkehr, bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder Ferienziel-Reisen) abläuft oder bereits abgelaufen ist, können Sie diese verlängern lassen.

    zuständige Stelle

    Bitte wenden Sie sich an die für Sie örtlich zuständige Fahrerlaubnisbehörde.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die Führerscheinstelle Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt (Hauptwohnsitz). Zuständige Behörde ist die Kreisverwaltung, in großen kreisangehörigen oder kreisfreien Städten die Stadtverwaltung.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Trier-Saarburg - Zentrale Dienste und Digitalisierung - Bürgerbüro

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 2620

    54216 Trier

    Hausanschrift

    Willy-Brandt-Platz 1

    54290 Trier

    Öffnungszeiten

    Montag 07:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 07:00 - 12:00 Uhr Mittwoch 07:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 07:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Freitag 07:00 - 12:00 Uhr zu diesen Zeiten ist das Bürgerbüro mit und ohne Termin geöffnet

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 651 715-0

    Fax: +49 651 715-17444

    Telefon Festnetz: 115

    E-Mail: buergerbuero@trier-saarburg.de

    Stichwörter

    Abteilung 2, Fahrerlaubnis, Führerschein

    Version

    Technisch geändert am 02.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • gültiger Personalausweis oder Reisepass
    • gegebenenfalls einfache Meldebescheinigung und Kartenführerschein
    • ausländische Staatsangehörige benötigen ein gültiges Ausweisdokument mit aktueller Meldebescheinigung
    • Auszug aus dem Fahreignungsregister (FAER) (Diese wird von zuständigen Stelle angefordert)
    • ein Führungszeugnis (Das behördliche Führungszeugnis ist bei der Wohnsitzgemeinde zu beantragen. Dieses wird vom Bundesamt für Justiz direkt an die Fahrerlaubnisbehörde geschickt. Ein privates Führungszeugnis ist nicht ausreichend.)
    • Bescheinigung über die allgemeine ärztliche Untersuchung
    • ein augenärztliches Gutachten
    • gegebenenfalls darüber hinaus eine Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung- leistungspsychologisches Gutachten (bei Verlängerung über das 60. Lebensjahr hinaus) und bei Ersterteilung

    Hinweise für Trier-Saarburg: Führerschein verlängern (Fahrgastbeförderung)

    • zusätzlicher Hinweis zum augenärztlichen Gutachten: nicht älter als 2 Jahre
    • Hinweis zum Führungszeugnis: mit Angabe des Verwendungszwecks "Erteilung der Fahrerlaubnis zur Personenbeförderung", nicht älter als 3 Monate
      • das Führungszeugnis kann mit der Antragstellung vor Ort beantragt werden
    • zusätzlicher Hinweis zum allgemeinmedizinischen Gutachten:
      • immer ein allgemeinmedizinisches Gutachten vom Hausarzt
        • Bescheinigung über den Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung
      • zwischen dem 55. und 60. Lebensjahr kann nur noch auf 5 Jahre verlängert werden, wenn eine Leistungsprüfung vom Gesundheitsamt, TÜV etc. vorliegt, ansonsten mit der ärztlichen Untersuchung bis maximal zum 60. Lebensjahr
      • ab dem 60. Lebensjahr zusätzlich Leistungsüberprüfung durch Gutachten eines Betriebs-/Arbeitsmediziners oder Gutachter einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle
        • z. B. Gesundheitsamt, TÜV oder vom Hausarzt, sofern dieser das anbietet
    • zusätzlich für Krankenkraftwagen: Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe

    Voraussetzungen

    Der Antragsteller ist Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis (EU-Kartenführerschein).

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Ein persönliches Erscheinen ist erforderlich.

    Die Führerscheinstelle fragt den Punktestand beim Kraftfahrtbundesamt (KBA) ab. Danach wird der Antragsteller schriftlich aufgefordert, den Fahrgastbeförderungsschein zur Eintragung der Verlängerung vorzulegen.

    Fristen

    Um eine fristgerechte Verlängerung zu gewährleisten, sollte der Verlängerungsantrag mindestens 4 Wochen vor Fristablauf gestellt werden.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Trier-Saarburg: Führerschein verlängern (Fahrgastbeförderung)

    • 2 - 3 Wochen

    Kosten

    Die Gebühren legt die jeweilige Behörde nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) fest.

    Gebührennummer 201 - Antragprüfung: Gebühr 5.10 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Gebührennummer 126.2 - Erfassung beim Kraftfahrbundesamt: Gebühr 1.00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Gebührennummer 204 - Verlängerung: Gebühr 28.60 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Gebührennummer 145 - Auskunft beim Kraftfahrbundesamt: Gebühr 3.30 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Hinweise für Trier-Saarburg: Führerschein verlängern (Fahrgastbeförderung)

    • 38,00 Euro Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
    • 10,20 bis 35,80 Euro bei anlassbezogener Eignungsbegutachtung
    • 13,00 Euro Ausstellung des Führungszeugnisses

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 25.09.2023

    Version

    Technisch geändert am 27.09.2023

    Stichwörter

    Mietwagen, Fahrgast, Reisebus, Krankenwagen, Linienbus, Linienverkehr, Fahrgastbeförderung, Fahrgastbeförderungsschein, Taxi, Busführerschein

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de