Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung mit befristeter Geltungsdauer
Ihre Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung ist abgelaufen oder läuft demnächst ab? Dann können Sie diese verlängern lassen.
Beschreibung
Wenn Ihre Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (Taxi, Mietwagen, gegebenenfalls Krankenkraftwagen; Personenbeförderung im Linienverkehr, bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder Ferienziel-Reisen) abläuft oder bereits abgelaufen ist, können Sie diese verlängern lassen.
zuständige Stelle
Bitte wenden Sie sich an die für Sie örtlich zuständige Fahrerlaubnisbehörde.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Führerscheinstelle Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt (Hauptwohnsitz). Zuständige Behörde ist die Kreisverwaltung, in großen kreisangehörigen oder kreisfreien Städten die Stadtverwaltung.
Hinweise für Trier: Fahrerlaubnis: Verlängerung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderug
Online Terminvereinbarung ist möglich
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Trier - Bürgerdienste - Fahrerlaubnisbehörde
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 3470
54224 Trier
Kontakt
Internet
Stichwörter
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erforderliche Unterlagen
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- gegebenenfalls einfache Meldebescheinigung und Kartenführerschein
- ausländische Staatsangehörige benötigen ein gültiges Ausweisdokument mit aktueller Meldebescheinigung
- Auszug aus dem Fahreignungsregister (FAER) (Diese wird von zuständigen Stelle angefordert)
- ein Führungszeugnis (Das behördliche Führungszeugnis ist bei der Wohnsitzgemeinde zu beantragen. Dieses wird vom Bundesamt für Justiz direkt an die Fahrerlaubnisbehörde geschickt. Ein privates Führungszeugnis ist nicht ausreichend.)
- Bescheinigung über die allgemeine ärztliche Untersuchung
- ein augenärztliches Gutachten
- gegebenenfalls darüber hinaus eine Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung- leistungspsychologisches Gutachten (bei Verlängerung über das 60. Lebensjahr hinaus) und bei Ersterteilung
Hinweise für Trier: Fahrerlaubnis: Verlängerung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderug
- zusätzlicher Hinweis zum Reisepass: Meldebescheinigung ist nicht erforderlich
- zusätzlicher Hinweis zur augenärztlichen Untersuchung: Gutachten nicht älter als 2 Jahre
- zusätzlicher Hinweis zum Führungszeugnis: sollte direkt bei der Fahrerlaubnisbehörde beantragt werden (alternativ beim Bürgeramt)
- zusätzlicher Hinweis für Krankenkraftwagen: Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe
- zusätzlicher Hinweis zum allgemeinmedizinischen Gutachten: Gutachten nicht älter als 2 Jahre
- bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres ein kleines allgemeinmedizinisches Gutachten vom Hausarzt oder Arbeitsmediziner
- Bescheinigung über den Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung
- Achtung:
- bei Vorlage eines kleinen Gutachtens zwischen dem 55. und 60. Lebensjahr kann nur bis zum 60. Lebensjahr verlängert werden
- = hier empfiehlt sich bereits das große Gutachten, damit über das 60. Lebensjahr hinaus verlängert werden kann
- ab dem 60. Lebensjahr ein großes allgemeinmedizinischens Gutachten vom Hausarzt
- Bescheinigung über den Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung samt Leistungstext
- bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres ein kleines allgemeinmedizinisches Gutachten vom Hausarzt oder Arbeitsmediziner
- Lichtbild ist nicht erforderlich
Voraussetzungen
Der Antragsteller ist Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis (EU-Kartenführerschein).
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Ein persönliches Erscheinen ist erforderlich.
Die Führerscheinstelle fragt den Punktestand beim Kraftfahrtbundesamt (KBA) ab. Danach wird der Antragsteller schriftlich aufgefordert, den Fahrgastbeförderungsschein zur Eintragung der Verlängerung vorzulegen.
Fristen
Um eine fristgerechte Verlängerung zu gewährleisten, sollte der Verlängerungsantrag mindestens 4 Wochen vor Fristablauf gestellt werden.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Trier: Fahrerlaubnis: Verlängerung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderug
- ca. 3 Wochen
Kosten
Die Gebühren legt die jeweilige Behörde nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) fest.
Gebührennummer 201 - Antragprüfung: Gebühr 5.10 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Gebührennummer 126.2 - Erfassung beim Kraftfahrbundesamt: Gebühr 1.00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Gebührennummer 204 - Verlängerung: Gebühr 28.60 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Gebührennummer 145 - Auskunft beim Kraftfahrbundesamt: Gebühr 3.30 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Hinweise für Trier: Fahrerlaubnis: Verlängerung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderug
- 38,00 Euro Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
- 13,00 Euro Ausstellung des Führungszeugnisses
- 30,00 Euro ggfs. für die Ortskundeprüfung
Zahlungsart
- Bar/EC
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 25.09.2023
Stichwörter
Mietwagen, Fahrgast, Taxi, Busführerschein, Linienbus, Fahrgastbeförderungsschein, Fahrgastbeförderung, Reisebus, Krankenwagen, Linienverkehr