Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung mit befristeter Geltungsdauer Verlängerung

    Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung mit befristeter Geltungsdauer

    Ihre Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung ist abgelaufen oder läuft demnächst ab? Dann können Sie diese verlängern lassen.

    Beschreibung

    Wenn Ihre Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (Taxi, Mietwagen, gegebenenfalls Krankenkraftwagen; Personenbeförderung im Linienverkehr, bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder Ferienziel-Reisen) abläuft oder bereits abgelaufen ist, können Sie diese verlängern lassen.

    zuständige Stelle

    Bitte wenden Sie sich an die für Sie örtlich zuständige Fahrerlaubnisbehörde.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die Führerscheinstelle Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt (Hauptwohnsitz). Zuständige Behörde ist die Kreisverwaltung, in großen kreisangehörigen oder kreisfreien Städten die Stadtverwaltung.

    Hinweise für Trier: Fahrerlaubnis: Verlängerung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderug

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Trier - Bürgerdienste - Fahrerlaubnisbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Viehmarktplatz 20

    54290 Trier

    Postfachadresse

    Postfach 3470

    54224 Trier

    Kontakt

    Fax: +49 651 718-4100

    Telefon Festnetz: 115

    E-Mail: fahrerlaubnis@trier.de

    Internet

    Stichwörter

    36

    Version

    Technisch geändert am 02.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • gültiger Personalausweis oder Reisepass
    • gegebenenfalls einfache Meldebescheinigung und Kartenführerschein
    • ausländische Staatsangehörige benötigen ein gültiges Ausweisdokument mit aktueller Meldebescheinigung
    • Auszug aus dem Fahreignungsregister (FAER) (Diese wird von zuständigen Stelle angefordert)
    • ein Führungszeugnis (Das behördliche Führungszeugnis ist bei der Wohnsitzgemeinde zu beantragen. Dieses wird vom Bundesamt für Justiz direkt an die Fahrerlaubnisbehörde geschickt. Ein privates Führungszeugnis ist nicht ausreichend.)
    • Bescheinigung über die allgemeine ärztliche Untersuchung
    • ein augenärztliches Gutachten
    • gegebenenfalls darüber hinaus eine Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung- leistungspsychologisches Gutachten (bei Verlängerung über das 60. Lebensjahr hinaus) und bei Ersterteilung

    Hinweise für Trier: Fahrerlaubnis: Verlängerung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderug

    • zusätzlicher Hinweis zum Reisepass: Meldebescheinigung ist nicht erforderlich
    • zusätzlicher Hinweis zur  augenärztlichen Untersuchung: Gutachten nicht älter als 2 Jahre
    • zusätzlicher Hinweis zum Führungszeugnis: sollte direkt bei der Fahrerlaubnisbehörde beantragt werden (alternativ beim Bürgeramt)
    • zusätzlicher Hinweis für Krankenkraftwagen: Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe
    • zusätzlicher Hinweis zum allgemeinmedizinischen Gutachten: Gutachten nicht älter als 2 Jahre
      • bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres ein kleines allgemeinmedizinisches Gutachten vom Hausarzt oder Arbeitsmediziner
        • Bescheinigung über den Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung
        • Achtung:
          • bei Vorlage eines kleinen Gutachtens zwischen dem 55. und 60. Lebensjahr kann nur bis zum 60. Lebensjahr verlängert werden
          • = hier empfiehlt sich bereits das große Gutachten, damit über das 60. Lebensjahr hinaus verlängert werden kann
      • ab dem 60. Lebensjahr ein großes allgemeinmedizinischens Gutachten vom Hausarzt
        • Bescheinigung über den Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung samt Leistungstext
    • Lichtbild ist nicht erforderlich

    Voraussetzungen

    Der Antragsteller ist Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis (EU-Kartenführerschein).

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Ein persönliches Erscheinen ist erforderlich.

    Die Führerscheinstelle fragt den Punktestand beim Kraftfahrtbundesamt (KBA) ab. Danach wird der Antragsteller schriftlich aufgefordert, den Fahrgastbeförderungsschein zur Eintragung der Verlängerung vorzulegen.

    Fristen

    Um eine fristgerechte Verlängerung zu gewährleisten, sollte der Verlängerungsantrag mindestens 4 Wochen vor Fristablauf gestellt werden.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Trier: Fahrerlaubnis: Verlängerung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderug

    • ca. 3 Wochen

    Kosten

    Die Gebühren legt die jeweilige Behörde nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) fest.

    Gebührennummer 201 - Antragprüfung: Gebühr 5.10 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Gebührennummer 126.2 - Erfassung beim Kraftfahrbundesamt: Gebühr 1.00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Gebührennummer 204 - Verlängerung: Gebühr 28.60 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Gebührennummer 145 - Auskunft beim Kraftfahrbundesamt: Gebühr 3.30 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Hinweise für Trier: Fahrerlaubnis: Verlängerung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderug

    • 38,00 Euro Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
    • 13,00 Euro Ausstellung des Führungszeugnisses
    • 30,00 Euro ggfs. für die Ortskundeprüfung

    Zahlungsart

    • Bar/EC

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 25.09.2023

    Version

    Technisch geändert am 27.09.2023

    Stichwörter

    Mietwagen, Fahrgast, Taxi, Busführerschein, Linienbus, Fahrgastbeförderungsschein, Fahrgastbeförderung, Reisebus, Krankenwagen, Linienverkehr

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de