Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung mit befristeter Geltungsdauer
Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF) wird für längstens fünf Jahre erteilt und kann auf Antrag des Inhabers bis zu fünf Jahre verlängert werden.
Beschreibung
Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF) wird für längstens fünf Jahre erteilt und kann auf Antrag des Inhabers bis zu fünf Jahre verlängert werden.
Achtung: Wird der Antrag nach Ablauf der Geltungsdauer der FzF gestellt, ist eine Verlängerung nicht mehr möglich. Es ist die Erteilung einer neuen FzF zu beantragen.
zuständige Stelle
Bitte wenden Sie sich an die für Sie örtlich zuständige Fahrerlaubnisbehörde.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Führerscheinstelle Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt (Hauptwohnsitz). Zuständige Behörde ist die Kreisverwaltung, in großen kreisangehörigen oder kreisfreien Städten die Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Rhein-Lahn-Kreis - Sicherheit, Ordnung und Verkehr
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Zulassungsstelle DiezMontag-Freitag8:00 Uhr -12:00 UhrWilhelmstraße 42aDonnerstag14:00 Uhr-17:30 Uhr65582 Diez
Zulassungsstelle NastättenMontag-Freitag8:00 Uhr -11:00 UhrPestalozzistraße 2
56355 Nastätten
Kontakt
Telefon Festnetz: 02603 972-0
Fax: 02603 972-199
Kontaktperson
Frau Anna Neeb
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 02603 972-424
E-Mail: anna.neeb@rhein-lahn.rlp.de
Fax: 02603 972-6424
Frau Michaela Jeck
Besucheranschrift
Fax: 02603 972-6430
E-Mail: michaela.jeck@rhein-lahn.rlp.de
Telefon Festnetz: 02603 972-430
Frau Madline Jost
Besucheranschrift
E-Mail: madline.jost@rhein-lahn.rlp.de
Telefon Festnetz: 02603 972-148
Fax: 02603 972-6148
Herr Christopher Hanke
Frau Elena Trein
Besucheranschrift
E-Mail: elena.trein@rhein-lahn.rlp.de
Telefon Festnetz: 02603 972-148
Fax: 02603 972-6148
Frau Celine Hamm
Besucheranschrift
Fax: 02603 972-6125
E-Mail: celine.hamm@rhein-lahn.rlp.de
Telefon Festnetz: 02603 972-125
Frau Jasmin Kremer
Besucheranschrift
E-Mail: jasmin.kremer@rhein-lahn.rlp.de
Fax: 02603 972-6521
Telefon Festnetz: 02603 972-521
Herr Alexander Dahm
Besucheranschrift
Fax: 02603 972-6432
Telefon Festnetz: 02603 972-432
E-Mail: alexander.dahm@rhein-lahn.rlp.de
Herr Mehmet Ünal
Besucheranschrift
Fax: 02603 972-6294
E-Mail: mehmet.uenal@rhein-lahn.rlp.de
Telefon Festnetz: 02603 972-294
Herr Wolfgang Schaefer
Frau Vanessa Schultz
Frau Darleen Loos
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 02603 972-126
E-Mail: darleen.loos@rhein-lahn.rlp.de
Fax: 02603 972-6126
Frau Birsen Kiziltoprak
Internet
erforderliche Unterlagen
- amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (z.B. Personalausweis oder Reisepass)
- ggf. aktuelle Meldebescheinigung
- EU-/EWR-Führerschein
- Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Leistungsbeschreibung im Hessenfinder)
- aktuelle Auskunft aus dem Fahreignungsregister
- Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung
- Nachweis der Erfüllung der Anforderungen an das Sehvermögen
- Nachweis der Belastbarkeit, Orientierungsleistung, Konzentrationsleistung, Aufmerksamkeitsleistung und Reaktionsfähigkeit (bei Verlängerung über das 60. Lebensjahr hinaus)
Voraussetzungen
- geistige und körperliche Eignung
- Erfüllung der Anforderungen an das Sehvermögen
- persönliche Zuverlässigkeit
- nach Vollendung des 60. Lebensjahres zusätzlich Belastbarkeit, Orientierungsleistung, Konzentrationsleistung, Aufmerksamkeitsleistung und Reaktionsfähigkeit
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Bitte wenden Sie sich an die für Ihren Wohnsitz zuständige Fahrerlaubnisbehörde.
Kosten
Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz am 25.09.2023
Stichwörter
Fahrgastbeförderungsschein, Taxi, Reisebus, Fahrgastbeförderung, Linienbus, Mietwagen, Krankenwagen, Fahrgast, Busführerschein, Linienverkehr