Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung mit befristeter Geltungsdauer
Ihre Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung ist abgelaufen oder läuft demnächst ab? Dann können Sie diese verlängern lassen.
Beschreibung
Wenn Ihre Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (Taxi, Mietwagen, gegebenenfalls Krankenkraftwagen; Personenbeförderung im Linienverkehr, bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder Ferienziel-Reisen) abläuft oder bereits abgelaufen ist, können Sie diese verlängern lassen.
zuständige Stelle
Bitte wenden Sie sich an die für Sie örtlich zuständige Fahrerlaubnisbehörde.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Führerscheinstelle Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt (Hauptwohnsitz). Zuständige Behörde ist die Kreisverwaltung, in großen kreisangehörigen oder kreisfreien Städten die Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Neuwied - Ref. 34 - 2. Führerscheinstelle
Adresse
Postanschrift
Rudolf-Diesel-Straße 10
56566 Neuwied
Kontakt
Kontaktperson
Frau Tanja Esper
Postanschrift
Rudolf-Diesel-Straße 10
56566 Neuwied
Telefon Festnetz: 02631 803-462
Fax: 02631 80393-462
E-Mail: tanja.esper@kreis-neuwied.de
Internet
Formulare
Antrag auf eine Fahrerlaubnis Fahrgastbeförderung
Merkblatt - Notwendige Unterlagen zur Antragsstellung im Fahrerlaubniswesen
Stadtverwaltung Neuwied - Führerscheinstelle
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Parkplatz vor dem Gebäude
Anzahl: 10 Gebühren: nein - Parkplatz: Parkplatz im Innenhof
Anzahl: 8 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Behindertenparkplätze im Innenhof
Anzahl: 2 Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Rollstuhlfahrer können am Hintereingang einen kleinen Aufzug nutzen. Hierfür ist eine Meldung am Empfang notwendig.
Kontakt
Kontaktperson
Frau Christine Gallert
Herr Dimitri Urban
Frau Sandra Singh
Frau Polina Wall
Frau Nathalie Zeus
Frau Tabea Funk
Telefon Festnetz: +49 2631 802-783
E-Mail: fuehrerschein@stadt-neuwied.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- gegebenenfalls einfache Meldebescheinigung und Kartenführerschein
- ausländische Staatsangehörige benötigen ein gültiges Ausweisdokument mit aktueller Meldebescheinigung
- Auszug aus dem Fahreignungsregister (FAER) (Diese wird von zuständigen Stelle angefordert)
- ein Führungszeugnis (Das behördliche Führungszeugnis ist bei der Wohnsitzgemeinde zu beantragen. Dieses wird vom Bundesamt für Justiz direkt an die Fahrerlaubnisbehörde geschickt. Ein privates Führungszeugnis ist nicht ausreichend.)
- Bescheinigung über die allgemeine ärztliche Untersuchung
- ein augenärztliches Gutachten
- gegebenenfalls darüber hinaus eine Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung- leistungspsychologisches Gutachten (bei Verlängerung über das 60. Lebensjahr hinaus) und bei Ersterteilung
Voraussetzungen
Der Antragsteller ist Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis (EU-Kartenführerschein).
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Ein persönliches Erscheinen ist erforderlich.
Die Führerscheinstelle fragt den Punktestand beim Kraftfahrtbundesamt (KBA) ab. Danach wird der Antragsteller schriftlich aufgefordert, den Fahrgastbeförderungsschein zur Eintragung der Verlängerung vorzulegen.
Fristen
Um eine fristgerechte Verlängerung zu gewährleisten, sollte der Verlängerungsantrag mindestens 4 Wochen vor Fristablauf gestellt werden.
Kosten
Die Gebühren legt die jeweilige Behörde nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) fest.
Gebührennummer 201 - Antragprüfung: Gebühr 5.10 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Gebührennummer 126.2 - Erfassung beim Kraftfahrbundesamt: Gebühr 1.00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Gebührennummer 204 - Verlängerung: Gebühr 28.60 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Gebührennummer 145 - Auskunft beim Kraftfahrbundesamt: Gebühr 3.30 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 25.09.2023
Stichwörter
Mietwagen, Fahrgast, Taxi, Busführerschein, Linienbus, Fahrgastbeförderungsschein, Fahrgastbeförderung, Reisebus, Krankenwagen, Linienverkehr