Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung mit befristeter Geltungsdauer
Ihre Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung ist abgelaufen oder läuft demnächst ab? Dann können Sie diese verlängern lassen.
Beschreibung
Wenn Ihre Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (Taxi, Mietwagen, gegebenenfalls Krankenkraftwagen; Personenbeförderung im Linienverkehr, bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder Ferienziel-Reisen) abläuft oder bereits abgelaufen ist, können Sie diese verlängern lassen.
zuständige Stelle
Bitte wenden Sie sich an die für Sie örtlich zuständige Fahrerlaubnisbehörde.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Führerscheinstelle Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt (Hauptwohnsitz). Zuständige Behörde ist die Kreisverwaltung, in großen kreisangehörigen oder kreisfreien Städten die Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Stadt Andernach - Führerscheinstelle
Adresse
Besucheranschrift
Aufzug vorhanden
Kontakt
Fax: 02632 922-242
Telefon Festnetz: 02632 922-329
Telefon Festnetz: 02632 922-338
E-Mail: fuehrerschein@andernach.de
Internet
Kreisverwaltung Mayen-Koblenz - Führerscheinstelle
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Anliegen können nur nach vorheriger Terminvereinbarung abgewickelt werden. Termine können telefonisch unter 0261/108-756 sowie per E-Mail (fuehrerscheinstelle@kvmyk.de) vereinbart werden. Ebenfalls können Sie online Termine
Kontakt
Telefon Festnetz: 0261 108-0
Fax: 0261 35860
Kontaktperson
Herr Rainer Göttel
Internet
erforderliche Unterlagen
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- gegebenenfalls einfache Meldebescheinigung und Kartenführerschein
- ausländische Staatsangehörige benötigen ein gültiges Ausweisdokument mit aktueller Meldebescheinigung
- Auszug aus dem Fahreignungsregister (FAER) (Diese wird von zuständigen Stelle angefordert)
- ein Führungszeugnis (Das behördliche Führungszeugnis ist bei der Wohnsitzgemeinde zu beantragen. Dieses wird vom Bundesamt für Justiz direkt an die Fahrerlaubnisbehörde geschickt. Ein privates Führungszeugnis ist nicht ausreichend.)
- Bescheinigung über die allgemeine ärztliche Untersuchung
- ein augenärztliches Gutachten
- gegebenenfalls darüber hinaus eine Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung- leistungspsychologisches Gutachten (bei Verlängerung über das 60. Lebensjahr hinaus) und bei Ersterteilung
Voraussetzungen
Der Antragsteller ist Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis (EU-Kartenführerschein).
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Ein persönliches Erscheinen ist erforderlich.
Die Führerscheinstelle fragt den Punktestand beim Kraftfahrtbundesamt (KBA) ab. Danach wird der Antragsteller schriftlich aufgefordert, den Fahrgastbeförderungsschein zur Eintragung der Verlängerung vorzulegen.
Fristen
Um eine fristgerechte Verlängerung zu gewährleisten, sollte der Verlängerungsantrag mindestens 4 Wochen vor Fristablauf gestellt werden.
Kosten
Die Gebühren legt die jeweilige Behörde nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) fest.
Gebührennummer 201 - Antragprüfung: Gebühr 5.10 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Gebührennummer 126.2 - Erfassung beim Kraftfahrbundesamt: Gebühr 1.00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Gebührennummer 204 - Verlängerung: Gebühr 28.60 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Gebührennummer 145 - Auskunft beim Kraftfahrbundesamt: Gebühr 3.30 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 25.09.2023
Stichwörter
Taxi, Mietwagen, Fahrgastbeförderung, Fahrgastbeförderungsschein, Reisebus, Krankenwagen, Busführerschein, Linienbus, Fahrgast, Linienverkehr