Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung mit befristeter Geltungsdauer
Ihre Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung ist abgelaufen oder läuft demnächst ab? Dann können Sie diese verlängern lassen.
Beschreibung
Wenn Ihre Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (Taxi, Mietwagen, gegebenenfalls Krankenkraftwagen; Personenbeförderung im Linienverkehr, bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder Ferienziel-Reisen) abläuft oder bereits abgelaufen ist, können Sie diese verlängern lassen.
zuständige Stelle
Bitte wenden Sie sich an die für Sie örtlich zuständige Fahrerlaubnisbehörde.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Führerscheinstelle Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt (Hauptwohnsitz). Zuständige Behörde ist die Kreisverwaltung, in großen kreisangehörigen oder kreisfreien Städten die Stadtverwaltung.
Hinweise für Cochem-Zell: Spezielle Hinweise für Kreis Cochem-Zell
Die Verlängerung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung in der Führerscheinstelle der Kreisverwaltung Cochem-Zell.
Termine nur nach vorheriger Vereinbarung über Online-Termin.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Cochem-Zell - Fachbereich "Recht, Mobilität, Sicherheit"
Adresse
Postanschrift
Endertplatz 2
56812 Cochem
Postanschrift
Corray 1
56856 Zell (Mosel)
Zulassungsaußenstelle Zell
Öffnungszeiten
Montag - Freitag: 07:30 - 12:30 Uhr Donnerstag: 07:30 - 16:30 Uhr Kfz-Zulassungsaußenstelle Zell: Montag bis Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr zusätzlich Donnerstag: 14:00 - 17:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
115
Kreisverwaltung Cochem-Zell - Referat "Mobilität"
Adresse
Postanschrift
Corray 1
56856 Zell (Mosel)
Kfz-Zulassungsaußenstelle Zell
Postanschrift
Endertplatz 2
56812 Cochem
Öffnungszeiten
Kfz-Zulassungsstelle Cochem: Montag bis Freitag: 07:30 - 12:30 Uhr zusätzlich Donnerstag: 07:30 - 16:30 Uhr Kfz-Zulassungsaußenstelle Zell: Montag-Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr zusätzlich Donnerstag: 14:00 - 17:00 Uhr Führerscheinstelle: Montag bis Freitag: 08:00 - 12:30 Uhr zusätzlich Donnerstag: 14:00 - 16:30 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 02671 61-115
Fax: 06542 701932
Telefon Festnetz: 02671 61-104
Fax: 02671 61-111
Telefon Festnetz: 06542 70132
Fax: 02671 61-140
E-Mail: zulassungsbehoerde@cochem-zell.de
E-Mail: haendlerzulassung@cochem-zell.de
Kontaktperson
Frau Birgit Regnier
Postanschrift
Endertplatz 2
56812 Cochem
Fax: 02671 61-111
Telefon Festnetz: 02671 61-159
E-Mail: birgit.regnier@cochem-zell.de
Frau Susanne Ostermann
Postanschrift
Endertplatz 2
56812 Cochem
Telefon Festnetz: 02671 61-659
Fax: 02671 61-111
E-Mail: susanne.ostermann@cochem-zell.de
erforderliche Unterlagen
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- gegebenenfalls einfache Meldebescheinigung und Kartenführerschein
- ausländische Staatsangehörige benötigen ein gültiges Ausweisdokument mit aktueller Meldebescheinigung
- Auszug aus dem Fahreignungsregister (FAER) (Diese wird von zuständigen Stelle angefordert)
- ein Führungszeugnis (Das behördliche Führungszeugnis ist bei der Wohnsitzgemeinde zu beantragen. Dieses wird vom Bundesamt für Justiz direkt an die Fahrerlaubnisbehörde geschickt. Ein privates Führungszeugnis ist nicht ausreichend.)
- Bescheinigung über die allgemeine ärztliche Untersuchung
- ein augenärztliches Gutachten
- gegebenenfalls darüber hinaus eine Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung- leistungspsychologisches Gutachten (bei Verlängerung über das 60. Lebensjahr hinaus) und bei Ersterteilung
Hinweise für Cochem-Zell: Spezielle Hinweise für Kreis Cochem-Zell
- Karteikartenabschrift, sofern der letzte Führerschein nicht von der Führerscheinstelle, bei der Sie jetzt den Fahrgastbeförderungsschein beantragen, ausgestellt wurde
- 2-jähriger Besitz einer Pkw-Fahrerlaubnis innerhalb der letzten 5 Jahre. Der Besitz kann durch einen deutschen, EU- oder EWR-Führerschein oder einer entsprechenden Fahrerlaubnis eines Staates nach Anlage 11 zur Fahrerlaubnis-Verordnung eines Privilegierten Staates nachgewiesen werden. Sollten Sie mindestens 1 Jahr, aber weniger als 2 Jahre über einen solchen Führerschein verfügen oder noch keine 21 Jahre alt sein, bedarf es einer Ausnahmegenehmigung. Hierzu wird eine Bescheinigung der Hilfsorganisation über ihr Einsatzgebiet benötigt.
Formulare
Hinweise für Cochem-Zell: Spezielle Hinweise für Kreis Cochem-Zell
Bei der Kreisverwaltung Cochem-Zell muss der Antrag mindestens 3 Wochen vor Fristablauf gestellt werden.
Voraussetzungen
Der Antragsteller ist Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis (EU-Kartenführerschein).
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Ein persönliches Erscheinen ist erforderlich.
Die Führerscheinstelle fragt den Punktestand beim Kraftfahrtbundesamt (KBA) ab. Danach wird der Antragsteller schriftlich aufgefordert, den Fahrgastbeförderungsschein zur Eintragung der Verlängerung vorzulegen.
Fristen
Um eine fristgerechte Verlängerung zu gewährleisten, sollte der Verlängerungsantrag mindestens 4 Wochen vor Fristablauf gestellt werden.
Kosten
Die Gebühren legt die jeweilige Behörde nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) fest.
Gebührennummer 201 - Antragprüfung: Gebühr 5.10 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Gebührennummer 126.2 - Erfassung beim Kraftfahrbundesamt: Gebühr 1.00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Gebührennummer 204 - Verlängerung: Gebühr 28.60 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Gebührennummer 145 - Auskunft beim Kraftfahrbundesamt: Gebühr 3.30 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 25.09.2023
Stichwörter
Mietwagen, Fahrgast, Taxi, Busführerschein, Linienbus, Fahrgastbeförderungsschein, Fahrgastbeförderung, Reisebus, Krankenwagen, Linienverkehr