Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung mit befristeter Geltungsdauer Verlängerung

    Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung mit befristeter Geltungsdauer

    Ihre Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung ist abgelaufen oder läuft demnächst ab? Dann können Sie diese verlängern lassen.

    Beschreibung

    Wenn Ihre Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (Taxi, Mietwagen, gegebenenfalls Krankenkraftwagen; Personenbeförderung im Linienverkehr, bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder Ferienziel-Reisen) abläuft oder bereits abgelaufen ist, können Sie diese verlängern lassen.

    zuständige Stelle

    Bitte wenden Sie sich an die für Sie örtlich zuständige Fahrerlaubnisbehörde.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die Führerscheinstelle Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt (Hauptwohnsitz). Zuständige Behörde ist die Kreisverwaltung, in großen kreisangehörigen oder kreisfreien Städten die Stadtverwaltung.

    Hinweise für Cochem-Zell: Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung mit befristeter Geltungsdauer

    Die Verlängerung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung in der Führerscheinstelle der Kreisverwaltung Cochem-Zell.

    Termine nur nach vorheriger Vereinbarung über Online-Termin.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Cochem-Zell - Fachbereich "Recht, Mobilität, Sicherheit"

    Adresse

    Postanschrift

    Corray 1

    56856 Zell (Mosel)

    Zulassungsaußenstelle Zell

    Postanschrift

    Endertplatz 2

    56812 Cochem

    Öffnungszeiten

    Montag - Freitag: 07:30 - 12:30 Uhr Donnerstag: 07:30 - 16:30 Uhr Kfz-Zulassungsaußenstelle Zell: Montag bis Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr zusätzlich Donnerstag: 14:00 - 17:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02671 115

    Fax: 02671 61-140

    Fax: 06542 701932

    Telefon Festnetz: 06542 70132

    E-Mail: zulassungsbehoerde@cochem-zell.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 15.06.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Kreisverwaltung Cochem-Zell - Referat "Mobilität"

    Adresse

    Postanschrift

    Corray 1

    56856 Zell (Mosel)

    Kfz-Zulassungsaußenstelle Zell

    Postanschrift

    Endertplatz 2

    56812 Cochem

    Öffnungszeiten

    Kfz-Zulassungsstelle Cochem: Montag bis Freitag: 07:30 - 12:30 Uhr zusätzlich Donnerstag: 07:30 - 16:30 Uhr Kfz-Zulassungsaußenstelle Zell: Montag-Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr zusätzlich Donnerstag: 14:00 - 17:00 Uhr Führerscheinstelle: Montag bis Freitag: 08:00 - 12:30 Uhr zusätzlich Donnerstag: 14:00 - 16:30 Uhr

    Kontakt

    Fax: 02671 61-140

    Telefon Festnetz: 02671 61-115

    Fax: 06542 701932

    Telefon Festnetz: 06542 70132

    Fax: 02671 61-111

    Telefon Festnetz: 02671 61-104

    E-Mail: fuehrerscheinstelle@cochem-zell.de

    E-Mail: zulassungsbehoerde@cochem-zell.de

    E-Mail: haendlerzulassung@cochem-zell.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 15.06.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • gültiger Personalausweis oder Reisepass
    • gegebenenfalls einfache Meldebescheinigung und Kartenführerschein
    • ausländische Staatsangehörige benötigen ein gültiges Ausweisdokument mit aktueller Meldebescheinigung
    • Auszug aus dem Fahreignungsregister (FAER) (Diese wird von zuständigen Stelle angefordert)
    • ein Führungszeugnis (Das behördliche Führungszeugnis ist bei der Wohnsitzgemeinde zu beantragen. Dieses wird vom Bundesamt für Justiz direkt an die Fahrerlaubnisbehörde geschickt. Ein privates Führungszeugnis ist nicht ausreichend.)
    • Bescheinigung über die allgemeine ärztliche Untersuchung
    • ein augenärztliches Gutachten
    • gegebenenfalls darüber hinaus eine Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung- leistungspsychologisches Gutachten (bei Verlängerung über das 60. Lebensjahr hinaus) und bei Ersterteilung

    Hinweise für Cochem-Zell: Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung mit befristeter Geltungsdauer

    • Karteikartenabschrift, sofern der letzte Führerschein nicht von der Führerscheinstelle, bei der Sie jetzt den Fahrgastbeförderungsschein beantragen, ausgestellt wurde
    • 2-jähriger Besitz einer Pkw-Fahrerlaubnis innerhalb der letzten 5 Jahre. Der Besitz kann durch einen deutschen, EU- oder EWR-Führerschein oder einer entsprechenden Fahrerlaubnis eines Staates nach Anlage 11 zur Fahrerlaubnis-Verordnung eines Privilegierten Staates nachgewiesen werden. Sollten Sie mindestens 1 Jahr, aber weniger als 2 Jahre über einen solchen Führerschein verfügen oder noch keine 21 Jahre alt sein, bedarf es einer Ausnahmegenehmigung. Hierzu wird eine Bescheinigung der Hilfsorganisation über ihr Einsatzgebiet benötigt.

    Formulare

    Hinweise für Cochem-Zell: Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung mit befristeter Geltungsdauer

    Bei der Kreisverwaltung Cochem-Zell muss der Antrag mindestens 3 Wochen vor Fristablauf gestellt werden.

    Voraussetzungen

    Der Antragsteller ist Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis (EU-Kartenführerschein).

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Ein persönliches Erscheinen ist erforderlich.

    Die Führerscheinstelle fragt den Punktestand beim Kraftfahrtbundesamt (KBA) ab. Danach wird der Antragsteller schriftlich aufgefordert, den Fahrgastbeförderungsschein zur Eintragung der Verlängerung vorzulegen.

    Fristen

    Um eine fristgerechte Verlängerung zu gewährleisten, sollte der Verlängerungsantrag mindestens 4 Wochen vor Fristablauf gestellt werden.

    Kosten

    Die Gebühren legt die jeweilige Behörde nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) fest.

    Gebührennummer 201 - Antragprüfung: Gebühr 5.10 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Gebührennummer 126.2 - Erfassung beim Kraftfahrbundesamt: Gebühr 1.00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Gebührennummer 204 - Verlängerung: Gebühr 28.60 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Gebührennummer 145 - Auskunft beim Kraftfahrbundesamt: Gebühr 3.30 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 25.09.2023

    Version

    Technisch geändert am 27.09.2023

    Stichwörter

    Mietwagen, Fahrgast, Reisebus, Krankenwagen, Linienbus, Linienverkehr, Fahrgastbeförderung, Fahrgastbeförderungsschein, Taxi, Busführerschein

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de