Erlaubnis für Großraum- und Schwerverkehr Erteilung

    Erlaubnis für Großraum- und Schwerverkehr beantragen

    Wenn Sie auf öffentlichen Straßen etwas mit einem Fahrzeug transportieren möchten und der Transport schwerer oder größer ist als gesetzlich vorgesehen, müssen Sie eine Erlaubnis beantragen.

    Beschreibung

    Großraum- und Schwertransporte sind Fahrzeuge oder deren Ladungen, bei denen die gesetzlich vorgeschriebenen Maße und Gewichte überschritten werden.
    Sie benötigen eine Erlaubnis und/oder eine Ausnahmegenehmigung für den Verkehr mit Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen auf öffentlichen Straßen, wenn:

    • die Ladung,
    • die Abmessungen,
    • die Achslast oder
    • das Gesamtgewicht

    die gesetzlich allgemeinen zugelassenen Grenzen überschreiten.

    Zuständig für Ihre Antragstellung ist die Straßenverkehrsbehörde, in deren Bezirk der Transport beginnt, oder sich der Sitz des den Transport durchführenden Unternehmens befindet. Bei ausländischen Unternehmen ist die Verwaltungsbehörde zuständig, in deren Bezirk erstmalig von der Erlaubnis Gebrauch gemacht wird.

    Hinweise für Trier-Saarburg: Genehmigung Schwertransporte

    Zuständigkeit ist abhängig

    • vom Firmensitz oder vom Ort, wo der Transport beginnt
    • Firmen aus Luxemburg stellen den Antrag bei der Behörde, in dessen Bereich sie als erstes einfahren

    Beantragung

    • kann persönlich, schriftlich, per Fax oder per Mail erfolgen
    • Registrierung auch online unter www.vemags.de möglich

    Vordruck

    • ist beim Straßenverkehrsamt erhältlich
    • wird auf Wunsch per Fax oder Mail gesendet

    Genehmigung

    • wird vorab gefaxt
    • Versendung per Post
    • Abholung möglich

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    In Rheinland-Pfalz können die Erlaubnisse/Ausnahmegenehmigungen bei den Kreisverwaltungen und Stadtverwaltungen der kreisfreien bzw. der großen kreisangehörigen Städte beantragt werden.

    Ansprechpartner

    Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz (LBM)

    Adresse

    Hausanschrift

    Dasbachstr. 15c

    54292 Trier

    Öffnungszeiten

    Montag - Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 15:00 Uhr Terminvereinbarung erforderlich!

    Kontakt

    Fax: +49 651 9796-1480

    Telefon Festnetz: +49 651 9796-0

    E-Mail: LBM@LBM-Trier.rlp.de

    Version

    Technisch geändert am 21.05.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Kreisverwaltung Trier-Saarburg - Sicherheit, Ordnung und Verkehr - Straßenverkehr, ÖPNV, Schülerverkehr

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 2620

    54216 Trier

    Hausanschrift

    Willy-Brandt-Platz 1

    54290 Trier

    Öffnungszeiten

    Montag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 09:00 - 13:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 115

    Fax: +49 651 715-17673

    Telefon Festnetz: +49 651 715-0

    E-Mail: strassenverkehr@trier-saarburg.de

    Bankverbindung

    Kreisverwaltung Trier-Saarburg, Kreiskasse

    Empfänger: Kreisverwaltung Trier-Saarburg, Kreiskasse

    IBAN: DE24 5855 0130 0000 0004 30

    BIC: TRISDE55

    Bankinstitut: Sparkasse Trier

    Stichwörter

    Abteilung 10, Punktekonto

    Version

    Technisch geändert am 05.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Ihr Antrag sollte beinhalten:

    • Geltungszeitraum
    • genaue Wegstrecke
    • Abmessungen, Achslast- und Gesamtgewichtsangabe
    • Anschrift der Antragstellerin oder des Antragstellers
    • schriftlicher Haftungsausschluss
    • Gegebenenfalls Ausnahmegenehmigung nach der Straßenverkehr-Zulassungs-Ordnung (StVZO),
      • Sie müssen gesondert eine Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO beantragen, wenn nicht nur die Ladung von den zulässigen Abmessungen abweicht, sondern auch ein Spezialfahrzeug verwendet wird, das bereits unbeladen nicht der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung entspricht. Einen Nachweis dieser Ausnahmegenehmigung müssen Sie Ihrem Antrag beifügen.

    Je nach Antrag sind weitere Unterlagen erforderlich. Weitere Informationen erhalten Sie bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde.

    Voraussetzungen

    • Für den beantragten Transport darf die Beförderung auf der Schiene oder auf dem Wasser nicht infrage kommen.
    • Es müssen geeignete Straßen zur Verfügung stehen.
    • Sie müssen eine unteilbare Ladung befördern. Bei mehreren Teilen gelten Sonderbestimmungen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Klage vor dem Verwaltungsgericht
    • In manchen Bundesländern müssen Sie vor einer Klage erst Widerspruch bei der Behörde erheben.

    Verfahrensablauf

    Die Erlaubnis für Großraum- und Schwerverkehr können Sie online, per Post oder per Fax beantragen.

    Wenn Sie den Antrag online stellen möchten:

    • Sie reichen den Antrag sowie alle erforderlichen Unterlagen über den Online-Dienst Verfahrensmanagement für Großraum- und Schwertransporte (VEMAGS) ein.
    • Gegebenenfalls benötigt die Behörde weitere Unterlagen, die Sie Ihrem Antrag hinzufügen müssen. Die zuständige Behörde prüft Ihren Antrag und entscheidet, ob die Erlaubnis erteilt werden kann.
    • Unter Umständen wird die Erlaubnis unter Auflagen erteilt. Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie die Erlaubnis oder die Ablehnung sowie den Gebührenbescheid online über das Portal.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Trier-Saarburg: Genehmigung Schwertransporte

    • ohne Anhörung in der Regel 2 - 3 Tage
    • mit Anhörung bis zu 4 Wochen

    Kosten

    Die Kosten für die Beantragung können variieren. Der Gebührenrechner des Verfahrensmanagement für Großraum- und Schwertransporte (VEMAGS) gibt Ihnen vorab eine Orientierung zur Höhe der Gebühren.: Gebühr ab 40.00 EUR bis 1300.00 EUR

    Hinweise für Trier-Saarburg: Genehmigung Schwertransporte

    Erlaubnis- / Ausnahmegenehmigung:

    • 50,00 Euro Einzel (bis 3 Monate)
    • 150,00 Euro Dauer (6 Monate)
    • 200,00 Euro für 1 Jahr
    • 270,00 Euro für 2 Jahre
    • 335,00 Euro für 3 Jahre
    • ggfs. 25,00 Euro für die Anhörung (nur wenn erforderlich)

    Zahlungsart:

    • kann auch im Bürgeramt bar oder per EC-Karte entrichtet werden

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 11.06.2024

    Version

    Technisch geändert am 12.06.2024

    Stichwörter

    Gesamtgewicht, Genehmigung, Transportgut, VEMAGS, Großraumtransport, Erlaubnis, Schwertransport, Abmessungen, Maße, Transport, Fahrzeug, Großraumtransportunternehmen, Ausnahmegenehmigung, Ladung, Großtransport, Schwertransportunternehmen, Achslast, Kraftfahrzeug, Antrag

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de