Erlaubnis für Großraum- und Schwerverkehr beantragen
Wenn Sie auf öffentlichen Straßen etwas mit einem Fahrzeug transportieren möchten und der Transport schwerer oder größer ist als gesetzlich vorgesehen, müssen Sie eine Erlaubnis beantragen.
Beschreibung
Großraum- und Schwertransporte sind Fahrzeuge oder deren Ladungen, bei denen die gesetzlich vorgeschriebenen Maße und Gewichte überschritten werden.
Sie benötigen eine Erlaubnis und/oder eine Ausnahmegenehmigung für den Verkehr mit Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen auf öffentlichen Straßen, wenn:
- die Ladung,
- die Abmessungen,
- die Achslast oder
- das Gesamtgewicht
die gesetzlich allgemeinen zugelassenen Grenzen überschreiten.
Zuständig für Ihre Antragstellung ist die Straßenverkehrsbehörde, in deren Bezirk der Transport beginnt, oder sich der Sitz des den Transport durchführenden Unternehmens befindet. Bei ausländischen Unternehmen ist die Verwaltungsbehörde zuständig, in deren Bezirk erstmalig von der Erlaubnis Gebrauch gemacht wird.
Hinweise für Trier-Saarburg: Genehmigung Schwertransporte
Zuständigkeit ist abhängig
- vom Firmensitz oder vom Ort, wo der Transport beginnt
- Firmen aus Luxemburg stellen den Antrag bei der Behörde, in dessen Bereich sie als erstes einfahren
Beantragung
- kann persönlich, schriftlich, per Fax oder per Mail erfolgen
- Registrierung auch online unter www.vemags.de möglich
Vordruck
- ist beim Straßenverkehrsamt erhältlich
- wird auf Wunsch per Fax oder Mail gesendet
Genehmigung
- wird vorab gefaxt
- Versendung per Post
- Abholung möglich
Zuständigkeit ist abhängig
- vom Firmensitz oder vom Ort, wo der Transport beginnt
- Firmen aus Luxemburg stellen den Antrag bei der Behörde, in dessen Bereich sie als erstes einfahren
Beantragung
- kann persönlich, schriftlich, per Fax oder per Mail erfolgen
- Registrierung auch online unter www.vemags.de möglich
Vordruck
- ist beim Straßenverkehrsamt erhältlich
- wird auf Wunsch per Fax oder Mail gesendet
Genehmigung
- wird vorab gefaxt
- Versendung per Post
- Abholung möglich
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
In Rheinland-Pfalz können die Erlaubnisse/Ausnahmegenehmigungen bei den Kreisverwaltungen und Stadtverwaltungen der kreisfreien bzw. der großen kreisangehörigen Städte beantragt werden.
Ansprechpartner
Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz (LBM)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag - Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 15:00 Uhr Terminvereinbarung erforderlich!
Kontakt
Kreisverwaltung Trier-Saarburg - Sicherheit, Ordnung und Verkehr - Straßenverkehr, ÖPNV, Schülerverkehr
Adresse
Postanschrift
Postfach 2620
54216 Trier
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 09:00 - 13:00 Uhr
Kontakt
Bankverbindung
Kreisverwaltung Trier-Saarburg, Kreiskasse
Empfänger: Kreisverwaltung Trier-Saarburg, Kreiskasse
IBAN: DE24 5855 0130 0000 0004 30
BIC: TRISDE55
Bankinstitut: Sparkasse Trier
Stichwörter
Abteilung 10, Punktekonto
erforderliche Unterlagen
Ihr Antrag sollte beinhalten:
- Geltungszeitraum
- genaue Wegstrecke
- Abmessungen, Achslast- und Gesamtgewichtsangabe
- Anschrift der Antragstellerin oder des Antragstellers
- schriftlicher Haftungsausschluss
- Gegebenenfalls Ausnahmegenehmigung nach der Straßenverkehr-Zulassungs-Ordnung (StVZO),
- Sie müssen gesondert eine Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO beantragen, wenn nicht nur die Ladung von den zulässigen Abmessungen abweicht, sondern auch ein Spezialfahrzeug verwendet wird, das bereits unbeladen nicht der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung entspricht. Einen Nachweis dieser Ausnahmegenehmigung müssen Sie Ihrem Antrag beifügen.
Je nach Antrag sind weitere Unterlagen erforderlich. Weitere Informationen erhalten Sie bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde.
Voraussetzungen
- Für den beantragten Transport darf die Beförderung auf der Schiene oder auf dem Wasser nicht infrage kommen.
- Es müssen geeignete Straßen zur Verfügung stehen.
- Sie müssen eine unteilbare Ladung befördern. Bei mehreren Teilen gelten Sonderbestimmungen.
Rechtsgrundlage(n)
- § 29 Absatz 3 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
- § 32 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
- § 34 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
- § 46 Absatz 1 Nummer 5 Straßenverkehrsordnung (StVO)
- § 22 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
Hinweise für Trier-Saarburg: Genehmigung Schwertransporte
- § 29 Abs. 3 StVO
- § 29 Abs. 3 StVO
Rechtsbehelf
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
- In manchen Bundesländern müssen Sie vor einer Klage erst Widerspruch bei der Behörde erheben.
Verfahrensablauf
Die Erlaubnis für Großraum- und Schwerverkehr können Sie online, per Post oder per Fax beantragen.
Wenn Sie den Antrag online stellen möchten:
- Sie reichen den Antrag sowie alle erforderlichen Unterlagen über den Online-Dienst Verfahrensmanagement für Großraum- und Schwertransporte (VEMAGS) ein.
- Gegebenenfalls benötigt die Behörde weitere Unterlagen, die Sie Ihrem Antrag hinzufügen müssen. Die zuständige Behörde prüft Ihren Antrag und entscheidet, ob die Erlaubnis erteilt werden kann.
- Unter Umständen wird die Erlaubnis unter Auflagen erteilt. Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie die Erlaubnis oder die Ablehnung sowie den Gebührenbescheid online über das Portal.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Trier-Saarburg: Genehmigung Schwertransporte
- ohne Anhörung in der Regel 2 - 3 Tage
- mit Anhörung bis zu 4 Wochen
- ohne Anhörung in der Regel 2 - 3 Tage
- mit Anhörung bis zu 4 Wochen
Kosten
Die Kosten für die Beantragung können variieren. Der Gebührenrechner des Verfahrensmanagement für Großraum- und Schwertransporte (VEMAGS) gibt Ihnen vorab eine Orientierung zur Höhe der Gebühren.: Gebühr ab 40.0 EUR bis 1300.0 EUR
Hinweise für Trier-Saarburg: Genehmigung Schwertransporte
Erlaubnis- / Ausnahmegenehmigung:
- 50,00 Euro Einzel (bis 3 Monate)
- 150,00 Euro Dauer (6 Monate)
- 200,00 Euro für 1 Jahr
- 270,00 Euro für 2 Jahre
- 335,00 Euro für 3 Jahre
- ggfs. 25,00 Euro für die Anhörung (nur wenn erforderlich)
Zahlungsart:
- kann auch im Bürgeramt bar oder per EC-Karte entrichtet werden
Erlaubnis- / Ausnahmegenehmigung:
- 50,00 Euro Einzel (bis 3 Monate)
- 150,00 Euro Dauer (6 Monate)
- 200,00 Euro für 1 Jahr
- 270,00 Euro für 2 Jahre
- 335,00 Euro für 3 Jahre
- ggfs. 25,00 Euro für die Anhörung (nur wenn erforderlich)
Zahlungsart:
- kann auch im Bürgeramt bar oder per EC-Karte entrichtet werden
Weitere Informationen
- VEMAGS-Kurz-Anleitung für Antragsteller
- Richtlinie zum Antrags- und Genehmigungsverfahren für die Durchführung von Großraum- und/oder Schwertransporten (RGST 2013)
- Hilfestellungen und Kurzanleitungen für Antragstellende auf der VEMAGS-Internetseite
- Bezeichnung: Ermittlung der Kosten mit dem VEMAGS-Gebührenrechner
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz am 11.06.2024
Stichwörter
Gesamtgewicht, Transportgut, Fahrzeug, Schwertransport, Transport, Abmessungen, Erlaubnis, Schwertransportunternehmen, Ladung, Großraumtransport, Großtransport, Kraftfahrzeug, Genehmigung, Ausnahmegenehmigung, VEMAGS, Maße, Achslast, Großraumtransportunternehmen, Antrag