Straßenreinigung
Beschreibung
Die Straßenreinigung für Sie als Anlieger ist in der Straßenreinigungssatzung Ihrer Gemeinde geregelt. Die Gemeinden können dabei die Verpflichtung zur Reinigung den Anliegern auferlegen. Sie können aber auch die Straßenreinigung selbst durchführen und in diesem Fall die Anlieger zu den Kosten heranziehen.
Hinweise für Gau-Algesheim: Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Gau-Algesheim
Die jeweiligen Satzungen zur Reinigungs- und Räumpflicht der Ortsgemeinden und der Stadt findne Sie in unserer Satzungssammlung auf unserer Homepage über das Menü Rathaus > Satzungen.
Die jeweiligen Satzungen zur Reinigungs- und Räumpflicht der Ortsgemeinden und der Stadt findne Sie in unserer Satzungssammlung auf unserer Homepage über das Menü Rathaus > Satzungen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Gemeindeverwaltung/Stadtverwaltung der jeweiligen Gemeinde/Stadt.
Ansprechpartner
Für Gemeindeverband Gau-Algesheim (Kreis Mainz-Bingen, Rheinland-Pfalz) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Abfalleimer, Müll, Papierkörbe, Mülleimer, Abfallbehälter